Betreff
Ausbau des Kulturgutes Alleen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-1118
Art
Sitzungsvorlage

 

Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion:

 

Die Kreisverwaltung wird mit folgender Durchführungsprüfung beauftragt:

 

Ausbau des Kulturgutes Alleen im Kreis Coesfeld

 

1.      Anpflanzung einer zweiten Baumreihe zur Fortsetzung des Alleencharakters auf der K27 zwischen der Kreuzung K27/B474 und der Firma Kordel auf einer Strecke von etwa 800 m Länge.

 

2.      Erstellung eines kreiseigenen Alleenkatasters.

 

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

 

Der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion „Kulturgut Allee im Kreis Coesfeld ausbauen“ vom 23.11.2013 wurde durch den Kreistag am 18.12.2013 (SV-8-1062) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr überwiesen.

 

 

Der Antrag enthält folgende Prüfaufträge:

 

1.   Anpflanzung einer zweiten Baumreihe zur Fortsetzung des Alleencharakters auf der
K 27 zwischen der Kreuzung B 474/K 27 und der Firma Kordel auf einer Strecke von ca. 800 m Länge.

 

Im Abschnitt 3 der K 27 befinden sich von der Kreuzung B474/K27 (Stat. 0,0) bis zur Stat. 0,5 beidseits der Straße Bäume. Ab Stat. 0,55 bis Stat. 1,4 (Fa. Kordel) stehen nur auf der linken Seite Bäume. Auf der rechten Seite ist zwischen Fahrbahn und Radweg der Grünstreifen/Graben 4,70 – 6,60 m breit. In einem Großteil der Strecke kann zwar der in den ESAB (Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume) geforderte Mindestabstand von 4,50 m eingehalten werden. Allerdings werden durch den geringen Abstand zum Radweg langfristig die Baumwurzeln den Radweg schädigen.

 

Auf dem Abschnitt 3 der K 27 ist bis zum Zufahrtsbereich der Firma Kordel keine Geschwindigkeitsbeschränkung eingerichtet.

 

Zur Auswertung der Unfalllage wurde die Polizei um Stellungnahme gebeten. Im 5-Jahres-Zeitraum gab es insgesamt 8 Verkehrsunfälle, darunter auch einen tödlichen (Verkehrsunfall vom 27.11.2013). Bei dem tödlichen Unfall kam der PKW-Fahrer mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn ab, schleuderte gegen einen Straßenbau und verstarb. Als Unfallursache wird überhöhte Geschwindigkeit angenommen. In der Stellungnahme vom 17.12.2013 rät die Polizei davon ab, weitere Bäume an der K 27 zu pflanzen. Weiter heißt es „Neu gepflanzte Bäume wachsen innerhalb von wenigen Jahren zu gefährlichen Hindernissen heran. Straßen sollen grundsätzlich so ausgebildet sein, dass Fahrfehler keine schwerwiegenden Folgen haben.“

 

Auch mit Blick auf den aktuellen tödlichen Unfall sollte auf eine Baumbepflanzung an der K 27 verzichtet werden. Hinzu kommt, dass aufgrund der nahen Bepflanzung zum Radweg langfristig Schäden am Radweg zu befürchten sind.

 

Die in der 2. Jahreshälfte 2014 vorgesehene Straßenbereisung durch den Fachausschuss soll auch dazu genutzt werden, einen Eindruck über den Baumbestand zu gewinnen sowie mögliche Handlungsbedarfe und Möglichkeiten von Baumbepflanzungen zu diskutieren.

 

2.   Erstellung eines Alleenkataster

Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, ein Alleenkataster zu erstellen.

 

Die Erfassung der kreiseigenen Bäume an Kreisstraßen erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofes im Rahmen der Baumkontrollen. In ca. 3-4 Jahren wird die Erfassung abgeschlossen sein. Danach erfolgt die Umsetzung der visuellen Darstellung. Erfasst werden neben Standort und Baumart auch Zustand und Alter der Bäume. Aufgrund dieser Merkmale werden Kontrollintervalle bzw. die erforderlichen Maßnahmen für jeden Baum individuell festgelegt. Aus den Ergebnissen der Baumkontrollen können auch Prognosen zu den möglichen Lebenserwartungen abgeleitet werden.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Anpflanzung/Unterhaltung von Bäumen entstehen Personal- und Sachausgaben.

 

Das Baumkataster wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten erstellt. Eine schnellere Bearbeitung ist nur mit zusätzlichem Personalaufwand zu erreichen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Da die Sachentscheidung als Geschäft der laufenden Verwaltung i. S. von § 42 KrO anzusehen ist, obliegt die Abwicklung dem Landrat.

Anlagen:

 

Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 23.11.2013