Beschlussvorschlag der
FDP-Kreistagsfraktion:
Die Kreisverwaltung wird mit folgender Durchführungsprüfung beauftragt:
Ausbau des Kulturgutes Alleen im Kreis Coesfeld
1. Anpflanzung einer zweiten Baumreihe zur Fortsetzung des Alleencharakters auf der K27 zwischen der Kreuzung K27/B474 und der Firma Kordel auf einer Strecke von etwa 800 m Länge.
2. Erstellung eines kreiseigenen Alleenkatasters.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
/ III. Alternativen
Der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion „Kulturgut
Allee im Kreis Coesfeld ausbauen“ vom 23.11.2013 wurde durch den Kreistag am
18.12.2013 (SV-8-1062) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Straßen- und
Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr überwiesen.
Der Antrag enthält folgende Prüfaufträge:
1. Anpflanzung
einer zweiten Baumreihe zur Fortsetzung des Alleencharakters auf der
K 27 zwischen der Kreuzung B 474/K 27 und der Firma Kordel auf einer Strecke
von ca. 800 m Länge.
Im Abschnitt 3 der K 27 befinden sich von der
Kreuzung B474/K27 (Stat. 0,0) bis zur Stat. 0,5 beidseits der Straße Bäume. Ab
Stat. 0,55 bis Stat. 1,4 (Fa. Kordel) stehen nur auf der linken Seite Bäume.
Auf der rechten Seite ist zwischen Fahrbahn und Radweg der Grünstreifen/Graben
4,70 – 6,60 m breit. In einem Großteil der Strecke kann zwar der in den ESAB
(Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume) geforderte
Mindestabstand von 4,50 m eingehalten werden. Allerdings werden durch den
geringen Abstand zum Radweg langfristig die Baumwurzeln den Radweg schädigen.
Auf dem Abschnitt 3 der K 27 ist bis zum
Zufahrtsbereich der Firma Kordel keine Geschwindigkeitsbeschränkung
eingerichtet.
Zur Auswertung der Unfalllage wurde die
Polizei um Stellungnahme gebeten. Im 5-Jahres-Zeitraum gab es insgesamt 8
Verkehrsunfälle, darunter auch einen tödlichen (Verkehrsunfall vom 27.11.2013).
Bei dem tödlichen Unfall kam der PKW-Fahrer mit seinem Fahrzeug von der
Fahrbahn ab, schleuderte gegen einen Straßenbau und verstarb. Als Unfallursache
wird überhöhte Geschwindigkeit angenommen. In der Stellungnahme vom 17.12.2013
rät die Polizei davon ab, weitere Bäume an der K 27 zu pflanzen. Weiter heißt
es „Neu gepflanzte Bäume wachsen innerhalb von wenigen Jahren zu gefährlichen
Hindernissen heran. Straßen sollen grundsätzlich so ausgebildet sein, dass
Fahrfehler keine schwerwiegenden Folgen haben.“
Auch mit Blick auf den aktuellen tödlichen
Unfall sollte auf eine Baumbepflanzung an der K 27 verzichtet werden. Hinzu
kommt, dass aufgrund der nahen Bepflanzung zum Radweg langfristig Schäden am
Radweg zu befürchten sind.
Die in der 2. Jahreshälfte 2014 vorgesehene
Straßenbereisung durch den Fachausschuss soll auch dazu genutzt werden, einen
Eindruck über den Baumbestand zu gewinnen sowie mögliche Handlungsbedarfe und
Möglichkeiten von Baumbepflanzungen zu diskutieren.
2. Erstellung
eines Alleenkataster
Die Verwaltung
soll damit beauftragt werden, ein Alleenkataster zu erstellen.
Die Erfassung der
kreiseigenen Bäume an Kreisstraßen erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofes
im Rahmen der Baumkontrollen. In ca. 3-4 Jahren wird die Erfassung
abgeschlossen sein. Danach erfolgt die Umsetzung der visuellen Darstellung.
Erfasst werden neben Standort und Baumart auch Zustand und Alter der Bäume.
Aufgrund dieser Merkmale werden Kontrollintervalle bzw. die erforderlichen
Maßnahmen für jeden Baum individuell festgelegt. Aus den Ergebnissen der
Baumkontrollen können auch Prognosen zu den möglichen Lebenserwartungen
abgeleitet werden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die
Anpflanzung/Unterhaltung von Bäumen entstehen Personal- und Sachausgaben.
Das Baumkataster
wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten erstellt. Eine schnellere
Bearbeitung ist nur mit zusätzlichem Personalaufwand zu erreichen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Da die Sachentscheidung als Geschäft der laufenden Verwaltung i. S. von § 42 KrO anzusehen ist, obliegt die Abwicklung dem Landrat.
Anlagen:
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 23.11.2013