Beschlussvorschlag:

 

 

ohne

 

Der Bericht 2014 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

 

I. – V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport und Gesundheit am 28.02.2013 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2011/12 berichtet (SV-8-0851).

 

Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2013/14 vor. Auf der Basis dieser Zahlen wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahre 2025 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet.

 

Dabei wurde nach dem sog. Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgte auf der Grundlage der „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs / Prognosestichtag 01.01.2013“ (Stand 2011).

Die Bildungsgänge der Fachschulen vermitteln berufliche Weiterbildung. Die aktuelle Zahl der Schüler/innen wird als konstante Größe bei der Schülerzahlprognose berücksichtigt.

 

Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl –differenziert nach Vollzeit und Teilzeit– als  Basis die Parameter „Klassenfrequenzwert“ und „Raumauslastungsquote“ ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schüler/innen zur Verfügung stellt.

 

Der Kennzahl in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Haushalts 2014 entsprechend wird  ein Klassenfrequenzwert von 22 bzw. für die Schüler/innen des beruflichen Gymnasiums ein Klassenfrequenzwert von 19,5 zugrunde gelegt.

 

Die Raumauslastungsquoten sind  ebenso in der Produktbeschreibung 40.01.01 bestimmt. Für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg  - Schulort Dülmen – beträgt die Auslastungsquote 80 % und für das Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen – 75 %. Die Raumauslastungsquoten berücksichtigen, dass eine Auslastung aller Schulräume zu 100 % - das gilt insbesondere für die Fachräume mit den differenzierten Fachklassen des dualen Systems – nicht möglich ist. Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass für das Pictorius-Berufskolleg und das Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen - ein höherer Fachraumbedarf besteht.

 

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken. Der Kreis hat daher kurz- und langfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen. Die Übersicht über die Anmietungen ist als Anlage 13 zur Sitzungsvorlage beigefügt. Für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld hat die Raumbilanz wegen der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Raumbestandes für die Zeit der Umbaumaßnahme nur begrenzten Aussagewert.

 

Die Ergebnisse der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz wurden mit den Schulleitungen der Berufskollegs in einem Gespräch am 16.01.2014 erörtert. Es bestand Einvernehmen, dass sich bei Realisierung der in der Raumbilanz ausgewiesenen Zahlen für das Pictorius-Berufskolleg (s. Anlage 10 zur Sitzungsvorlage) - soweit erforderlich - die Schulleitung mit dem Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg und dem Schulträger über  Nutzungsmöglichkeiten von Schulräumen abstimmt.

 

Schülerzahlen im Bereich der Berufskollegs sind aufgrund zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, nur schwer zu prognostizieren. Daher sollte die  bisherige Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und  als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums – vgl. Zielsetzung in der Produktbeschreibung 40.01.01 / Haushalt 2014 – zu nutzen, beibehalten werden.

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

-           Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl

(Anlage 1)

 

-           Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2004 – 01.01.2025 (Anlage 2)

 

-           Schülerzahlentwicklung 2003/04 bis 2013/14 / Prognose des Schüleraufkommens 2014/15 –2024/25 (Anlage 3)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2013/14 bis 2024/25

 - Planungsbereich I - (Anlage 4)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2013/14 bis 2024/25

 - Planungsbereich II  - (Anlage 5)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2013/14 bis 2024/25

 - Insgesamt - (Anlage 6)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Planungsbereich I - (Anlage 7)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Planungsbereich II - (Anlage 8)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Insgesamt - (Anlage 9)

 

-           Raumbilanz für die Schuljahre 2013/14 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 10)

 

-           Raumbilanz für die Schuljahre 2013/14 bis 2024/25 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 11)

 

-           Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2013/14 gemäß Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2014 (Anlage 12)

 

-           Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 13)

 

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.