Betreff
Beteiligung des Kreises Coesfeld an einem Kommunikationskonzept zur Marke Münsterland für eine Beteiligung an der Klima-Expo
Vorlage
SV-8-1126
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld unterstützt die Bemühungen des Münsterland e.V., für das Münsterland die Teilnahme an der KlimaExpo.NRW zu koordinieren. An den erforderlichen Eigenmitteln zur konzeptionellen Vorbereitung durch den Münsterland e.V. beteiligt sich der Kreis Coesfeld mit maximal 10.000 EUR.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das Land Nordrhein-Westfalen führt im Zeitraum 2014 bis 2022 die KlimaExpo.NRW durch. Ziel der Expo ist es, die industrielle, technische, wissenschaftliche und infrastrukturelle Führungsrolle des Landes NRW beim Klimaschutz zu fördern, vor allem aber auch ein entsprechendes Kommunikationskonzept umzusetzen.

Die Federführung liegt in der Staatskanzlei. Das Land hat den Schwerpunkt der KlimaExpo im Ruhrgebiet verortet, organisatorisch beim Regionalverband Ruhr (RVR), der eine Gesellschaft gegründet hat, die die KlimaExpo durchführen wird und ihren Sitz in Gelsenkirchen hat.

Inzwischen wurde auf Seiten des Landes erkannt, dass Voraussetzung für den Erfolg einer KlimaExpo.NRW die Einbeziehung aller Regionen des Landes ist. Die Ziele und Planungsansätze wurden von Abteilungsleiter M. Hennicke (Staatskanzlei NRW) und der Geschäftsführung der KlimaExpo.NRW am 20.01.2014 vorgestellt, zu diesem Termin waren die acht Regionalmanagements (darunter der Münsterland e.V.) eingeladen.

Der Verein Münsterland e. V. bittet die Kreise und die Stadt Münster mit Schreiben vom 27.01.2014 um Unterstützung bei der Umsetzung der KlimaExpo für das Münsterland.

Am 25.02.2014 wurde die Wirtschaftsförderungskonferenz Münsterland über den Sachstand informiert. Dort bestand Einvernehmen darüber, dass die Münsterland-Beteiligung an der KlimaExpo durch den Münsterland e.V. koordiniert werden soll.

 

II.  Lösung

 

Das Land NRW stellt aus Fördermitteln der noch laufenden EFRE-Förderperiode (EFRE = Europäische Fonds für regionale Entwicklung) zur Vorbereitung der KlimaExpo insgesamt 400.000 EURO für alle acht Regionen im Land zur Verfügung. Hiermit sollen in der Zeit vom 01.07.2014 bis zum 31.12.2015 Vorbereitungsmaßnahmen der Regionen für die KlimaExpo gefördert werden.

Ziel eines Förderantrages des Münsterlandes, der bis zum 31.03.2014 zu stellen wäre, ist die Finanzierung einer Studie und der notwendigen Koordinationsaufgaben zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie im Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2015. Bei förderbaren Gesamtkosten in Höhe von 100.000 Euro (Personal- und Sachkosten) und einem Fördersatz von 50 % (50.000 EURO) wäre dazu aus der Region ein Eigenanteil von 50.000 EURO zu erbringen. Der Münsterland e. V. verfügt nicht über diese Mittel und ist sofern auf die Mithilfe der Kreise und der Stadt Münster angewiesen. Der Eigenanteil soll durch die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster anteilig erbracht werden.

In verwaltungsseitigen Vorgesprächen am 25.02. und 12.03.2014 wurde deutlich, dass die Stadt Münster und die Kreise Borken, Steinfurt und Warendorf die Antragsstellung durch den Münsterland e.V. unterstützen und die Mittel für die Finanzierung des Eigenanteils von je 10.000 EUR bereitstellen.

Da die Antragsfrist für die EFRE-Förderung bereits am 31.03.2013 endet, wird der Münsterland e.V. den Antrag unter dem Vorbehalt der positiven Entscheidung aller vorgesehenen Finanzierungsträger des Eigenanteils stellen müssen.

 

III. Alternativen


Der Kreis Coesfeld beteiligt sich nicht und stellt keine Mittel für die Finanzierung des Eigenanteiles zur Verfügung.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Da die Planungen zu einer Beteiligung der NRW-Regionen erst Ende Januar bei einem Termin in der Staatskanzlei vorgestellt wurden, konnte eine Mitteleinplanung für den bereits im Dezember 2013 beschlossenen Haushalt 2014 nicht vorgenommen werden. Da der Zeitraum für die Erarbeitung einer Gesamtstrategie bis Ende 2015 dauern soll, muss der Anteil des Kreises von maximal 10.000 EUR nicht komplett in diesem Jahr erbracht werden. Sofern dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden soll, kann ein Teilbetrag aus der Produktgruppe 01.02 (Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung) gedeckt werden. Hier wird aus der beschlossenen Fortführung der Technologietransferstelle mit jährlich 50.000 EUR in 2014 voraussichtlich nicht der Gesamtbetrag erforderlich sein, da die wfc GmbH die der Förderung zugrunde liegende Personalmaßnahme nicht mit voller Jahreswirksamkeit umsetzen kann. Die erforderlichen  Restmittel wären im Haushalt 2015 bereitzustellen.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO