Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld unterstützt die Bemühungen des Münsterland e.V., für das Münsterland die Teilnahme an der KlimaExpo.NRW zu koordinieren. An den erforderlichen Eigenmitteln zur konzeptionellen Vorbereitung durch den Münsterland e.V. beteiligt sich der Kreis Coesfeld mit maximal 10.000 EUR.
Begründung:
I. Problem
Das
Land Nordrhein-Westfalen führt im Zeitraum 2014 bis 2022 die KlimaExpo.NRW
durch. Ziel der Expo ist es, die industrielle, technische, wissenschaftliche
und infrastrukturelle Führungsrolle des Landes NRW beim Klimaschutz zu fördern,
vor allem aber auch ein entsprechendes Kommunikationskonzept umzusetzen.
Die
Federführung liegt in der Staatskanzlei. Das Land hat den Schwerpunkt der
KlimaExpo im Ruhrgebiet verortet, organisatorisch beim Regionalverband Ruhr
(RVR), der eine Gesellschaft gegründet hat, die die KlimaExpo durchführen wird
und ihren Sitz in Gelsenkirchen hat.
Inzwischen
wurde auf Seiten des Landes erkannt, dass Voraussetzung für den Erfolg einer
KlimaExpo.NRW die Einbeziehung aller Regionen des Landes ist. Die Ziele und
Planungsansätze wurden von Abteilungsleiter M. Hennicke (Staatskanzlei NRW) und
der Geschäftsführung der KlimaExpo.NRW am 20.01.2014 vorgestellt, zu diesem
Termin waren die acht Regionalmanagements (darunter der Münsterland e.V.)
eingeladen.
Der
Verein Münsterland e. V. bittet die Kreise und die Stadt Münster mit Schreiben
vom 27.01.2014 um Unterstützung bei der Umsetzung der KlimaExpo für das
Münsterland.
Am
25.02.2014 wurde die Wirtschaftsförderungskonferenz Münsterland über den
Sachstand informiert. Dort bestand Einvernehmen darüber, dass die
Münsterland-Beteiligung an der KlimaExpo durch den Münsterland e.V. koordiniert
werden soll.
II. Lösung
Das
Land NRW stellt aus Fördermitteln der noch laufenden EFRE-Förderperiode (EFRE =
Europäische Fonds für regionale
Entwicklung) zur Vorbereitung der KlimaExpo insgesamt 400.000 EURO
für alle acht Regionen im Land zur Verfügung. Hiermit sollen in der Zeit vom
01.07.2014 bis zum 31.12.2015 Vorbereitungsmaßnahmen der Regionen für die
KlimaExpo gefördert werden.
Ziel
eines Förderantrages des Münsterlandes, der bis zum 31.03.2014 zu stellen wäre,
ist die Finanzierung einer Studie und der notwendigen Koordinationsaufgaben zur
Erarbeitung einer Gesamtstrategie im Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2015. Bei
förderbaren Gesamtkosten in Höhe von 100.000 Euro (Personal- und Sachkosten)
und einem Fördersatz von 50 % (50.000 EURO) wäre dazu aus der Region ein
Eigenanteil von 50.000 EURO zu erbringen. Der Münsterland e. V. verfügt nicht
über diese Mittel und ist sofern auf die Mithilfe der Kreise und der Stadt
Münster angewiesen. Der Eigenanteil soll durch die vier Münsterlandkreise und
die Stadt Münster anteilig erbracht werden.
In
verwaltungsseitigen Vorgesprächen am 25.02. und 12.03.2014 wurde deutlich, dass
die Stadt Münster und die Kreise Borken, Steinfurt und Warendorf die
Antragsstellung durch den Münsterland e.V. unterstützen und die Mittel für die
Finanzierung des Eigenanteils von je 10.000 EUR bereitstellen.
Da
die Antragsfrist für die EFRE-Förderung bereits am 31.03.2013 endet, wird der
Münsterland e.V. den Antrag unter dem Vorbehalt der positiven Entscheidung
aller vorgesehenen Finanzierungsträger des Eigenanteils stellen müssen.
III. Alternativen
Der Kreis Coesfeld beteiligt sich nicht und stellt keine Mittel für die
Finanzierung des Eigenanteiles zur Verfügung.
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Da die Planungen zu einer Beteiligung der NRW-Regionen
erst Ende Januar bei einem Termin in der Staatskanzlei vorgestellt wurden,
konnte eine Mitteleinplanung für den bereits im Dezember 2013 beschlossenen
Haushalt 2014 nicht vorgenommen werden. Da der Zeitraum für die Erarbeitung
einer Gesamtstrategie bis Ende 2015 dauern soll, muss der Anteil des Kreises
von maximal 10.000 EUR nicht komplett in diesem Jahr erbracht werden. Sofern
dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden soll, kann ein Teilbetrag aus der
Produktgruppe 01.02 (Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung) gedeckt werden.
Hier wird aus der beschlossenen Fortführung der Technologietransferstelle mit
jährlich 50.000 EUR in 2014 voraussichtlich nicht der Gesamtbetrag erforderlich
sein, da die wfc GmbH die der Förderung zugrunde liegende Personalmaßnahme
nicht mit voller Jahreswirksamkeit umsetzen kann. Die erforderlichen Restmittel wären im Haushalt 2015 bereitzustellen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag
gem. § 26 Abs. 1 KrO