Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Anträge zur Förderung von
unkonventionellen Gasvorkommen wegen der erheblichen Eingriffe in den Naturraum
abzulehnen.
Der beigefügten
Stellungnahme zum Aufsuchungsantrag der Mingas-Power GmbH wird zugestimmt.
Begründung:
I. Problem/ II. Lösung
Mit Schreiben vom 16.06.2014 hat
die Bezirksregierung Arnsberg dem Kreis Coesfeld den Antrag der Mingas-Power
GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu
gewerblichen Zwecken in dem Feld „Herbern-Gas“ zur Stellungnahme vorgelegt. Bei
der Antragsstellung geht es um die Verlängerung einer bestehenden Konzession
zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten –
hier: Flözgas . Der Kreis Coesfeld ist bei den bisherigen Genehmigungsverfahren
nicht beteiligt worden; die erste Aufsuchungserlaubnis ist der Mingas-Power
GmbH nach den beigefügten Unterlagen 2010 erteilt worden.
Bisherige Position
des Kreises Coesfeld
Der Kreis Coesfeld hat mit seiner Stellungnahme vom 27.06.2011 sich
ausdrücklich gegen Maßnahmen zur Gewinnung von Gasen aus unkonventionellen
Lagerstätten mittels Fracking ausgesprochen (SV-8-0429). Neben den Risiken aus
dem Gewinnungsverfahren für die Grundwässer im Kreisgebiet waren die Eingriffe in den Naturraum und die
Veränderungen in der Landschaft durch die Gewinnungsinfrastruktur die Argumente
für die Ablehnung.
Position der
Regionalplanungsbehörde
Die Regionalplanungsbehörde hat sich im Rahmen der Aufstellung des
Regionalplan Münsterland – u.a anderem ein Forderung des Kreises Coesfeld - mit
der Thematik „Gasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten“ beschäftigt und
nachfolgendes Ziel in seiner Sitzung am 30.06.2014 beschlossen.
Ziel 12:
Der Schutz lebenswichtiger Ressourcen wie insbesondere Wasser genießt
strikten Vorrang vor Vorhaben der Energiegewinnung, die diese Ressourcen
gefährden oder deren Risiken für diese Ressourcen nicht sicher abschätzbar
sind. Eine Gefährdung dieser Ressourcen würde zu unverhältnismäßigen Risiken
für die Nutzungen und Funktionen des Raumes führen. Da bei der Erkundung und
Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen diese Risiken nicht sicher
ausgeschlossen werden können, ist diese Form der Energiegewinnung mit den
Zielen der Raumordnung nicht vereinbar.
Sowohl die Position des Kreises als auch die der Regionalplanungsbehörde
hat Ihre ablehnende Haltung bisher im Wesentlichen aus den erheblichen Bedenken
gegen das Fracking abgeleitet. Insoweit ergibt sich mit dem Antrag auf
Aufsuchung unkonventioneller Gasvorkommen ohne Fracking ein neuer Sachverhalt.
Nach Mitteilung der Regionalplanungsbehörde gilt das v.g. Ziel für jegliche
Erschließung unkonventioneller Lagerstätten; somit auch für Aufsuchungen und
Erschließungen ohne Fracking.
Am 30.06.2014 hat der Regionalrat die
Erarbeitung des sachlichen Teilplans "Energie" beschlossen. Damit
sind die im Entwurf formulierten Ziele sog. "Ziele in Aufstellung".
Nach § 3 Abs. 1 Nr.4 und § 4 ROG sind "in Aufstellung befindliche
Ziele" "sonstigen Erfordernisse der Raumordnung" die
in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind. Bei
der Entscheidung sind entsprechend der Formulierung und der Erläuterung
des Ziels die Risiken für Umweltgüter in den Blick zu nehmen, die aus einer
Antragsgenehmigung resultieren können.
Antragsumfang
Die Mingas-Power GmbH beabsichtigt, die Gewinnung von Methangase und
anderen anfallenden Gasen aus den unverritzten Flözen der
Steinkohlenlagerstätten Ruhr zu erforschen. Die Lage des Feldes „Herbern-Gas“
ist der Anlage 2 zu entnehmen. Das beantragte Arbeitsprogramm umfasst
nachfolgende Tätigkeiten:
-
Verifizierung
der Kenntnisse über die Lagerstätte (u.a. Tektonik, Mächtigkeiten,
Gasverteilungen und- wegsamkeiten)
-
Befliegungen
zur Erkennung von oberflächigen Methanaustritten und Korrelation mit dem tektoischem
Gebirgsmodell
-
Ermittlung
von Bohransatzpunkten und Erstellung eines Betriebsplanes
Im Arbeitsprogramm der Mingas-Power GmbH ist als Abschluss der
Tätigkeiten eine Tiefbohrung zur Erprobung der Gasgewinnung vorgesehen. Im
Vorfeld dieser Bohrung ist ein bergrechtliches Betriebsplanverfahren
durchzuführen, in dem der Kreis Coesfeld beteiligt wird.
Ziel der Maßnahmen ist die Gewinnung von Methangas aus einer unkonventionellen Lagerstätte
(CBM-Gas). Nach Auskunft der Mingas-Power ist die Gewinnung des Gases ohne Fracking des Gebirges möglich.
Exkurs:
Die Aufsuchungserlaubnis schützt den Antragsteller vor Konkurrenten und gibt
Ihm das alleinige Recht zur Aufsuchung des beantragten Bodenschatzes im
ausgewiesenen Feld und zur Beantragung weitergehender Explorationsmaßnahmen.
Konkrete Aufsuchungsarbeiten im Erlaubnisfeld (Abteufung einer Bohrung) bedarf
eines zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplans
Verfahrenseinstufung
der Kreisverwaltung
Bei der Gewinnung von CBM-Gas unter Verzicht
auf Stimulationsmaßnahmen wird seitens der Kreisverwaltung das Risiko der
Gefährdung des Grundwassers durch die Bohrungen und Gewinnung des Gases als
gering eingestuft. Offen und zur Zeit so nicht zu beurteilen ist die Frage des
Verbleibs des Formationswassers. Aus hiesiger Sicht wird aber eine
umweltverträgliche Ableitung für möglich gehalten (s. auch Ableitung der
Sümpfungswässer aus den Bergbaubetrieben).
Wesentlich und im Falle einer
wirtschaftlichen Förderung sind die Eingriffe in die Landschaft durch die
Infrastruktureinrichtungen. Für die Gewinnung und Ableitung des Gases sind
Flächeninanspruchnahmen für die Bohr-/ förderplätze, Verdichterstationen und
Gaspipelines erforderlich. Diese Eingriffe würden einen deutlichen Wandel der
derzeitig landwirtschaftlich geprägten Landschaft bedeuten und mit den Zielen
der Landschaftsplanung „Förderung und Erhalt des Naturraums (z.B. FFH-Gebiete
„Wälder bei Nordkirchen, Ichterloh), Erhalt der Kulturlandschaft, Erholung und
Tourismus, etc.“ nicht in Einklang zu bringen sein.
III. Alternativen
Der Kreis Coesfeld gibt eine zustimmende
Stellungnahme ab.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
./.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich nach § 26 KrO.
Anlagen:
Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum
Antrag der Mingas-Power GMBH
Karte „Herbern-Gas“