Betreff
Aufsuchungsantrag der MinGas GmbH zur Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Gaslagerstätten, hier: Feld "Herbern-Gas"
Vorlage
SV-9-0051
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, Anträge zur Förderung von unkonventionellen Gasvorkommen wegen der erheblichen Eingriffe in den Naturraum abzulehnen.

 

Der beigefügten Stellungnahme zum Aufsuchungsantrag der Mingas-Power GmbH wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

I.   Problem/ II.            Lösung

 

Mit Schreiben vom  16.06.2014 hat die Bezirksregierung Arnsberg dem Kreis Coesfeld den Antrag der Mingas-Power GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld „Herbern-Gas“ zur Stellungnahme vorgelegt. Bei der Antragsstellung geht es um die Verlängerung einer bestehenden Konzession zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten – hier: Flözgas . Der Kreis Coesfeld ist bei den bisherigen Genehmigungsverfahren nicht beteiligt worden; die erste Aufsuchungserlaubnis ist der Mingas-Power GmbH nach den beigefügten Unterlagen 2010 erteilt worden.

 

Bisherige Position des Kreises Coesfeld

 

Der Kreis Coesfeld hat mit seiner Stellungnahme vom 27.06.2011 sich ausdrücklich gegen Maßnahmen zur Gewinnung von Gasen aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking ausgesprochen (SV-8-0429). Neben den Risiken aus dem Gewinnungsverfahren für die Grundwässer im Kreisgebiet  waren die Eingriffe in den Naturraum und die Veränderungen in der Landschaft durch die Gewinnungsinfrastruktur die Argumente für die Ablehnung.

 

Position der Regionalplanungsbehörde

 

Die Regionalplanungsbehörde hat sich im Rahmen der Aufstellung des Regionalplan Münsterland – u.a anderem ein Forderung des Kreises Coesfeld - mit der Thematik „Gasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten“ beschäftigt und nachfolgendes Ziel in seiner Sitzung am 30.06.2014 beschlossen.

Ziel 12:

Der Schutz lebenswichtiger Ressourcen wie insbesondere Wasser genießt strikten Vorrang vor Vorhaben der Energiegewinnung, die diese Ressourcen gefährden oder deren Risiken für diese Ressourcen nicht sicher abschätzbar sind. Eine Gefährdung dieser Ressourcen würde zu unverhältnismäßigen Risiken für die Nutzungen und Funktionen des Raumes führen. Da bei der Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen diese Risiken nicht sicher ausgeschlossen werden können, ist diese Form der Energiegewinnung mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar.

 

 

Sowohl die Position des Kreises als auch die der Regionalplanungsbehörde hat Ihre ablehnende Haltung bisher im Wesentlichen aus den erheblichen Bedenken gegen das Fracking abgeleitet. Insoweit ergibt sich mit dem Antrag auf Aufsuchung unkonventioneller Gasvorkommen ohne Fracking ein neuer Sachverhalt. Nach Mitteilung der Regionalplanungsbehörde gilt das v.g. Ziel für jegliche Erschließung unkonventioneller Lagerstätten; somit auch für Aufsuchungen und Erschließungen ohne Fracking.

 

Am 30.06.2014 hat der Regionalrat die Erarbeitung des sachlichen Teilplans "Energie" beschlossen. Damit sind die im Entwurf formulierten Ziele sog. "Ziele in Aufstellung". Nach § 3 Abs. 1 Nr.4 und § 4 ROG sind "in Aufstellung befindliche Ziele"  "sonstigen Erfordernisse der Raumordnung"  die in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu  berücksichtigen sind. Bei der Entscheidung sind entsprechend  der Formulierung und der Erläuterung des Ziels die Risiken für Umweltgüter in den Blick zu nehmen, die aus einer Antragsgenehmigung resultieren können. 

 

 

 

Antragsumfang

 

Die Mingas-Power GmbH beabsichtigt, die Gewinnung von Methangase und anderen anfallenden Gasen aus den unverritzten Flözen der Steinkohlenlagerstätten Ruhr zu erforschen. Die Lage des Feldes „Herbern-Gas“ ist der Anlage 2 zu entnehmen. Das beantragte Arbeitsprogramm umfasst nachfolgende Tätigkeiten:

-          Verifizierung der Kenntnisse über die Lagerstätte (u.a. Tektonik, Mächtigkeiten, Gasverteilungen und- wegsamkeiten)

-          Befliegungen zur Erkennung von oberflächigen Methanaustritten und Korrelation mit dem tektoischem Gebirgsmodell

-          Ermittlung von Bohransatzpunkten und Erstellung eines Betriebsplanes

Im Arbeitsprogramm der Mingas-Power GmbH ist als Abschluss der Tätigkeiten eine Tiefbohrung zur Erprobung der Gasgewinnung vorgesehen. Im Vorfeld dieser Bohrung ist ein bergrechtliches Betriebsplanverfahren durchzuführen, in dem der Kreis Coesfeld beteiligt wird.

 

Ziel der Maßnahmen ist die Gewinnung von Methangas aus einer unkonventionellen Lagerstätte (CBM-Gas). Nach Auskunft der Mingas-Power ist die Gewinnung des Gases ohne Fracking des Gebirges möglich.

 

Exkurs: Die Aufsuchungserlaubnis schützt den Antragsteller vor Konkurrenten und gibt Ihm das alleinige Recht zur Aufsuchung des beantragten Bodenschatzes im ausgewiesenen Feld und zur Beantragung weitergehender Explorationsmaßnahmen. Konkrete Aufsuchungsarbeiten im Erlaubnisfeld (Abteufung einer Bohrung) bedarf eines zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplans

 

Verfahrenseinstufung der Kreisverwaltung

 

Bei der Gewinnung von CBM-Gas unter Verzicht auf Stimulationsmaßnahmen wird seitens der Kreisverwaltung das Risiko der Gefährdung des Grundwassers durch die Bohrungen und Gewinnung des Gases als gering eingestuft. Offen und zur Zeit so nicht zu beurteilen ist die Frage des Verbleibs des Formationswassers. Aus hiesiger Sicht wird aber eine umweltverträgliche Ableitung für möglich gehalten (s. auch Ableitung der Sümpfungswässer aus den Bergbaubetrieben).

 

Wesentlich und im Falle einer wirtschaftlichen Förderung sind die Eingriffe in die Landschaft durch die Infrastruktureinrichtungen. Für die Gewinnung und Ableitung des Gases sind Flächeninanspruchnahmen für die Bohr-/ förderplätze, Verdichterstationen und Gaspipelines erforderlich. Diese Eingriffe würden einen deutlichen Wandel der derzeitig landwirtschaftlich geprägten Landschaft bedeuten und mit den Zielen der Landschaftsplanung „Förderung und Erhalt des Naturraums (z.B. FFH-Gebiete „Wälder bei Nordkirchen, Ichterloh), Erhalt der Kulturlandschaft, Erholung und Tourismus, etc.“ nicht in Einklang zu bringen sein.

 

III. Alternativen

 

Der Kreis Coesfeld gibt eine zustimmende Stellungnahme ab.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

./.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich nach § 26 KrO.

Anlagen:

 

 

Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Antrag der Mingas-Power GMBH

 

Karte „Herbern-Gas“