Beschlussvorschlag:
Ohne
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. -V.
Mit diversen Berichten wurde in den letzten Jahren über
den Stand zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (u.a. SV-8-0177, 0593, 0648,
0837) berichtet. Die Wasserrahmenrichtlinie stellt eine Bündelung mehrerer
europäischer Richtlinien im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Gewässer
dar und ist am 22.12.2000 seitens der EU verabschiedet worden. Die Zielvorgaben
wurden zwischenzeitlich in nationales Recht (WHG, LWG) umgesetzt.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben müssen die Gewässer
bis 2015 den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential und
den guten chemischen Zustand erreichen. Fristverlängerungen mittels Ausnahmen
sind begründet zweimal möglich.
In den letzten Jahren wurde im Rahmen des ersten Bewirtschaftungszyklus
eine umfassende Bestandsaufnahme der Gewässer vorgenommen. Ergebnis dieser
Bestandsaufnahme war, dass fast alle Gewässer in einem mäßigen bis schlechten
Zustand einzustufen sind. Ursächlich hierfür waren insbesondere die allgem.
Degradation (strukturelle Defizite infolge des Gewässerausbaus in der
Vergangenheit) der Gewässer und die biologischen Defizite (Fischbesatz,
Makrozoobenthos,..).
In 2009 wurde dann der Bewirtschaftungsplan für die
Einzugsgebiete für den ersten Bewirtschaftungszyklus erstellt und
Programmmaßnahmen für die Verbesserung der Gewässer inkl. eines
Umsetzungsfahrplans (2012) entwickelt. Grundlage für die Erstellung der
Umsetzungsfahrpläne war der so genannte „Prager Ansatz“, der als pragmatischer
Ansatz die Maßnahmen aufnahm, deren Umsetzung vor Ort einen hohen Grad an
Akzeptanz hat und unter dem Vorbehalt der Flächenverfügbarkeit und Finanzierung
stand.
Derzeit wird seitens des Landes der
Bewirtschaftungsplan für den zweiten Bewirtschaftungszyklus 2015 -2021 erarbeitet.
Im Gegensatz zu den Grundlagen des ersten Zyklus liegen nun die Vorgaben der
Oberflächengewässerverordnung sowie der Grundwasserverordnung sowie eine
überarbeitete Bewertungsmatrix für die hydromorphologischen Veränderungen den
Bewertungen zu Grunde. Ferner wurde auf Grund einer bundesweiten Vereinheitlichung
und europarechtlicher Vorgaben eine Neuklassifizierung der Wasserkörper
vorgenommen. Die Planung von Programmmaßnahmen erfolgt nun nicht mehr wie
bisher auf der Ebene von Wasserkörpergruppen sondern wasserkörperscharf.
Darüber hinaus machte eine geänderte Zuweisung der Fließgewässertypen eine
Anpassung der Wasserkörperzuschnitte erforderlich. Die bisher vorgenommene
HMWB-Ausweisung der Fließgewässer wurde überprüft und bei Bedarf angepasst. Die
Gesamtbewertungsmatrix wurde deutlich erweitert; unter anderem wurde als neuer
Belastungspfad der Bereich Abwasser konkretisiert und nicht gesetzlich
geregelte Stoffe (z.B. Arzneimittel) als bewertungsrelevant eingestuft.
Grundlage für die Neuausrichtung der
Gewässerbeurteilung sind die Ergebnisse des zweiten Monitoringzyklus, der die
Meßergebnisse der Jahre 2009 – 2011 beinhaltet. Auf dieser Datenbasis sind
seitens der Landesverwaltung für die jeweiligen Einzugsgebiete Kausalanalysen
durchgeführt und Programmmaßnahmen zur Verbesserung der jeweiligen
Belastungssituation entwickelt worden. Anzumerken ist hierbei, dass auch der
Katalog der Programmmaßnahmen überarbeitet und verändert wurde.
Wesentliche Belastungen gemäß Kausalanalyse sind:
Hydromorphologie:
-
strukturelle Defizite im Abflußquerschnitt
und Uferbereich
-
staugeprägte Fließgewässer und fehlende
Durchgängigkeit
-
fehlende Breitenvarianz
/Entwicklungskorridore
-
fehlende bzw. untypische Gehölze/ Beschattung
der Gewässer
Gewässerchemie:
-
punktuelle und diffuse Nährstoffeinträge (Stickstoff,
Phosphor)
-
Belastungen mit Kupfer, Zink und weitere
Schwermetalle
-
Bor, organische Belastungen
-
Arzneimittel (Diclofenac, Ibuprofen,
Iopamidol,..)
Grundwasser
-
flächige Nährstoffeinträge
-
Schwermetalle
Im Ergebnis zeigt sich, dass die Einstufung der
hydromorphologischen Bewertung der Gewässer sowie die erweiterte Grundlage für
die hydrochemische Beurteilung im Münsterland in vielen Fällen trotz der im
vergangenen Bewirtschaftungszyklus realisierten Maßnahmen zu einer
Verschlechterung in der Bewertung der Gewässer geführt haben.
Ausgehend von der Kausalanalyse sind die
Maßnahmenträger für Maßnahmen an den Oberflächengewässern (Städte und
Gemeinden, Wasser- & Bodenverbände, Straßenbaulastträger) aufgefordert
worden, die vorgeschlagenen Programmmaßnahmen zu prüfen und mit konkreten Einzelmaßnahmen
bis Mitte August 2014 zu hinterlegen und ggfs. um weitere Programmmaßnahmen
inkl. Einzelvorhaben zu ergänzen. Die Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne
als behördenverbindlicher Maßnahmenkatalog ist erforderlich, da trotz der
Anstrengungen der letzten Jahre, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht
erreicht wurden; z.T. wegen der veränderten Bewertungsmaßstäbe sogar
Verschlechterungen ermittelt worden sind. Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans
wird seitens des Landes aus den
Rückmeldungen bis zum 22.12.2014 erstellt. Dann kann die Öffentlichkeit bis zum
23.06.2015 ihre Stellungnahme zu den wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen
an das Umweltministerium oder an die zuständige Bezirksregierung abgeben.
Danach erfolgt die Beschlussfassung durch den Landtag.
Bezogen auf die Umsetzung der zur Erreichung der
Bewirtschaftungsziele erforderlichen Maßnahmen betont das Umweltministerium
abweichend von früheren Aussagen, dass es sich nicht um freiwillige Maßnahmen,
sondern um Pflichtaufgaben der Maßnahmenträger handelt, die diese auf Grund
ihrer gesetzlichen Verantwortung für den Schutz, die Entwicklung und
Umgestaltung der Gewässer zu erfüllen haben..
„Die Ziele
sind keineswegs freiwillig, lediglich der Weg dorthin kann frei gestaltet
werden“, so Staatssekretär Knitsch am 22.01.2014 anlässlich einer
Infoveranstaltung des Landes NRW zur WRRL (siehe Anlage 1).
Im Rahmen sämtlicher, anstehender
wasserwirtschaftlicher Entscheidungen sind die Ergebnisse der Kausalanalyse schon
jetzt Grundlage für die Beurteilung der erforderlichen Maßnahmen, um die Ziele
der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Aus jetziger Sicht wird dies auf nachfolgende Verfahren nicht unerhebliche
Auswirkungen haben. Beispielhaft sind dies:
-
Einleitungserlaubnisse aus Kläranlagen und Niederschlagswasser-einleitungen
(weitergehende Anforderungen an die Reinigung des Abwassers)
-
Anforderungen an die Bewirtschaftung der Flächen zur Vermeidung diffuser
Einträge
-
Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung
Auch um die
die Belastungen des Grundwassers zu verringern sind seitens des Landes
Programmmaßnahmen entwickelt worden. Die hierzu hinterlegten Einzelmaßnahmen
umfassen bisher ausschließlich Beratungsansätze, so dass aus hiesiger Sicht
fraglich ist, ob hierdurch eine Zielerreichung ermöglicht wird. Erfahrungen aus
dem Bereich der Kooperation Üfter Mark zeigen, dass eine Zielerreichung
ausschließlich über Beratungsansätze kombiniert mit einer angepassten und
geförderten Bewirtschaftung im dortigen Kooperationsgebiet (Halterner Sande) nicht
ausreichend sind.
Da der gesamte Bewirtschaftungsplan und das
vollständige Maßnahmenprogramm für NRW sehr umfangreich sind, wurden die
wichtigsten Informationen für den Arbeitsprozess der Bewirtschaftungsplanung
2014 zusätzlich als regionale Planungseinheitensteckbriefe in kompakter Form
dargestellt.
Weitergehende Informationen für den Kreis Coesfeld sind den Planungseinheitensteckbriefen der
Einzugsgebiete für Lippe, Ijssel und Ems zu entnehmen, die unter www.flussgebiete.nrw.de einzusehen sind.
Beispielhaft wurden in den Anlagen 2 und 3 Planungseinheitensteckbriefe für den
Bereich des Heubaches und des Grundwassers beigefügt.
Weitergehende
Informationen zu den Ergebnissen und Auswirkungen auf die
wasserwirtschaftlichen Entscheidungen erfolgen in der Ausschusssitzung.
Anlagen:
Infomaterial 2. Monitoringzyklus
Planungseinheiten Steckbrief Heubach (Beispiel Oberflächengewässer)
PlanungseinheitenSteckbrief Grundwasser (Beispiel Grundwasser)