Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 einschl.
Anlagen wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen und dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 1 und 5 GO NRW hat der Kreis Coesfeld in jedem
Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss innerhalb
der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Er besteht aus
der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um
einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss ein
Beteiligungsbericht beizufügen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom
Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf
des Gesamtabschlusses dem Kreistag zu (§ 116 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 3
GO NRW).
Der Kreistag ist
gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW zuständig für die Bestätigung des
Gesamtabschlusses. Dieser Beschlussfassung geht die Prüfung des Gesamtabschlusses
durch den Rechnungsprüfungsausschuss voraus. Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss
des Rechnungsprüfungsamtes (vgl. Ziffer 5.5 der Richtlinie für die Erstellung
des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld – Gesamtabschlussrichtlinie vom
18.12.2013).
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 101 GO
NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie
über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis
der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld stellt jährlich zum
Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss auf. Um einen Gesamtabschluss
erstellen zu können, müssen geprüfte bzw. testierte Jahresabschlüsse des
Vollkonsolidierungskreises vorliegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
des Kreises Coesfeld ist abgeschlossen. Die Feststellung des Jahresabschlusses
2013 durch den Kreistag ist für die Sitzung am 01.10.2014 vorgesehen. Gleichzeitig
wird in dieser Sitzung hiermit fristgerecht der Entwurf des Gesamtabschlusses
2013 des Kreises Coesfeld vorgelegt.
Die anschließende
Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2013 erfolgt durch den
Rechnungsprüfungsausschuss. Die nächste Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses findet am 04.12.2014 statt, so dass die
abschließende Behandlung des Gesamtabschlusses 2013 in der Sitzung des
Kreistages am 17.12.2014 erfolgen könnte.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung
und Beratung des Gesamtabschlusses 2013 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für
den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2013 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.
Anlagen:
Gesamtabschluss 2013
des Kreises Coesfeld (wird zur Sitzung vorgelegt).