Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Es wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je zwei Abgeordneten der Kreistagsfraktionen von CDU und SPD und jeweils einem Abgeordneten der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, UWG und FAMILIE/DIE LINKE, und Mitarbeitern der Verwaltung gebildet. Diese soll eigene Erfahrungen in der Handhabung und im Umgang mit der Software sammeln und offene Fragen erörtern sowie Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise erarbeiten. .
Begründung:
Papierloser bzw.
papierarmer Sitzungsdienst
I.-V.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
14.12.2011 beschlossen, dass ab dem 01.01.2012 die Niederschriften aller
Gremien des Kreises Coesfeld über das Kreistagsinformationssystem papierlos und
digital zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht ausdrücklich die Papierform
gewünscht ist. Des Weiteren wurde als Zielsetzung die Einführung eines
papierlosen Sitzungsdienstes ab der nächsten Wahlperiode festgelegt.
Im Rahmen der Umsetzung der Beschlusslage
wurden in der vergangenen Wahlperiode wie auch zu Beginn dieser Wahlperiode
alle Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger hierüber
informiert und gebeten, sich zur gewünschten Form der Niederschrift zu erklären
und gegebenenfalls einen Zugang zum Kreistagsinformationssystem im Internet
(KIS) zu beantragen.
Von den 54 Kreistagsabgeordneten haben sich
15 Kreistagsabgeordnete grundsätzlich bzw. nur für einzelne Gremien für die
Papierform ausgesprochen. Hierzu kommen 21 von 36 sachkundigen Bürgerinnen und
Bürger aus den Fachausschüssen. Diese Zahlen dürften sich durch weitere
Rückläufe im Laufe der Wahlperiode verändern.
Um die Arbeit in den Gremien zu erleichtern
und die Nutzung elektronischer Medien im Sinne einer papierarmen
Kreistagsarbeit voranzubringen, wurden die Sitzungsräume im Kreishaus I mit
WLAN ausgestattet. Von der Möglichkeit, einen Zugang zum WLAN zu erhalten,
haben bislang neun Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürgerinnen und Bürger
Gebrauch gemacht.
Des Weiteren wurden alle
Kreistagsabgeordneten und sachkundige Bürgerinnen und Bürger über die bereits
bestehenden Möglichkeiten des Kreistagsinformationssystems der Fa. Somacos
durch eine Broschüre informiert. So ist es bereits jetzt möglich, dass
komplette Sitzungen heruntergeladen und als PDF-Dokumente gespeichert und mit Notizen
versehen werden.
Im Zusammenhang mit der Beantwortung der
schriftlichen Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion vom 08.11.2013 wurde ein
Zeitplan genannt, nach dem in der Kreistagssitzung am 01.10.2014 eine
Entscheidung über die Einführung und über die bevorzugten Varianten getroffen
werden soll. Dieser Zeitplan hat sich auf Grund des Arbeitsaufkommens u.a. im
Zusammenhang mit den Wahlen und ihrer Nachbereitung als nicht haltbar
herausgestellt.
Frage 1 Welche
Erfahrungen aus entsprechenden Umstellungen sind der Kreisverwaltung aus
anderen Kommunalparlamenten bekannt?
Vorgehensweise anderer Kommunen im Umkreis:
(alle genannten Kommunen nutzen die Sitzungsdienstsoftware Session der Fa. Somacos)
1. Kreis Borken
Einladungen und Sitzungsunterlagen sowie die Niederschriften werden in gedruckter Form erstellt und übersandt. Daneben wird das Kreistagsinformationssystem im Internet angeboten und von einigen Mandatsträgern genutzt. Außerdem wird die Software Session Mandatos für iPads der Fa. Somacos allen Mandatsträgern zur Verfügung gestellt, die diese Möglichkeit mit einem privaten iPad (oder einem ggf. im Rahmen anderer Gremienarbeit - z.B. in einem Stadt-/Gemeinderat - zur Verfügung gestellten iPad) nutzen möchten. Tendenz der Verwaltung: Nutzung von Session Mandatos auf freiwilliger Basis, ggf. mit Kostenerstattung/-zuschuss bei Verzicht auf Papierformat.
2. Kreis Steinfurt
Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat am 16.12.2013 die Einführung des Digitalen Sitzungsdienstes auf Basis der Mandatos-Software für iPads mit der neuen Wahlperiode beschlossen. Alle Kreistagsmitglieder werden seitens des Kreises mit iPads einschl. WLAN- und UMTS-Nutzung ausgestattet. Zuvor hat der dortige interfraktionelle AK Datenverarbeitung ca. 1 Jahr lang die Funktionalität der Software und Hardware getestet.
3. Kreis Warendorf
Seitens der Politik gibt es im Kreis Warendorf noch keine Positionierung in Sachen „digitale Ratsarbeit“. Derzeit werden Einladungen und Sitzungsunterlagen in gedruckter Form versandt, die Niederschriften werden in digitaler Form über das KIS zur Verfügung gestellt. Es gibt Überlegungen ggf. die Mandatos-Software für iPad und Android für vorhandene Geräte der Mandatsträger zur Verfügung zu stellen.
4. Stadt Billerbeck
Der Rat der
Stadt Billerbeck hat am 16.07.2013 beschlossen, dass die Einführung der digitalen
Ratsarbeit nach den Sommerferien vorbereitet wird. Die dazu notwendige
Anschaffung von iPads durch teilnehmende Ratsmitglieder und sachkundige Bürger
wird mit 250 € (50 €/Jahr) seitens der Stadt Billerbeck bezuschusst. Bei
einem vorzeitigen Ausscheiden erfolgt eine entsprechende Rückrechnung des
Zuschusses.
Einige Mandatsträger nutzen bereits seit Ende 2013/Anfang 2014 die Mandatos-App
auf eigenen iPads. Am 30.09.2014 findet eine Ratssitzung statt, auf der die
rechtlichen Grundlagen (Satzung, GeschO Rat) angepasst werden sollen.
Anschließend können die Mandatsträger, die die digitale Ratsarbeit nutzen
möchten, eine entsprechende Erklärung abgeben und damit auch den o.g. Zuschuss
beantragen. Den teilnehmenden Mandatsträgern werden dann alle Einladungen und
Niederschriften nur noch digital über die Mandatos-App zur Verfügung gestellt.
5. Stadt Coesfeld
Bei der Stadt
Coesfeld wird im Rahmen der digitalen Ratsarbeit bisher das Ratsinformationssystem
im Internet (RI) genutzt. De Facto werden Einladungen und Unterlagen noch vollständig
in gedruckter Form, Niederschriften in digitaler Form über das RI
bereitgestellt (mit entsprechender Info-E-Mail). In den vergangenen ca. 2
Jahren wurde die Software Mandatos für PC/Notebooks getestet. Unter den
Aspekten Sicherheit/Datenschutz, Handhabung und Supportaufwand wird diese
Anwendung dort allerdings nicht mehr favorisiert.
Im Rahmen einer Vorlage für die nächste Sitzung des Rates (25.09.2014) schlägt
die Verwaltung nun vor, für die digitale Ratsarbeit die Mandatos-App für iPads
und für Android-Tablets einzusetzen und allen Mandatsträgern, die diese
Möglichkeit nutzen wollen und auf Sitzungsunterlagen in Papierform zu verzichten,
eine Entschädigung für die Anschaffung und den Betrieb eines Tablet-PC in Höhe
von 250,-- € zu gewähren. Dieser Zuschuss müsste bei vorzeitigem Ausscheiden
aus der Ratsarbeit anteilig erstattet werden. Ebenso erfolgt eine anteilige
Kürzung des Zuschusses bei Einstieg in die digitale Ratsarbeit zu einem
späteren Zeitpunkt.
6. Stadt Dülmen
Das Ratsinformationssystem im Internet ist dort seit rd. 1 Jahr im Einsatz, wird bisher aber nur von einigen Mandatsträgern genutzt. Im Haushalt 2014 wurden Haushaltsmittel zur Beschaffung von iPads (WLAN-Nutzung; mit UMTS-Slot für ggf. private Karte) für alle Ratsmitglieder und den Verwaltungsvorstand (55) eingeplant. Derzeit läuft eine Testphase, in der 9 Mandatsträger und 3 Verwaltungsmitarbeiter die Geräte und die Mandatos-App prüfen. Die Testphase soll Ende Oktober 2014 beendet sein. Anschließend wird über das weitere Vorgehen beraten.
7. Stadt Lüdinghausen
Bei der Stadt Lüdinghausen befindet man sich noch in einer am 30.09.2014 auslaufenden Testphase. Die Fraktionen benannten technikaffine Mitglieder, die die Mandatos-App auf iPads testen. Im Anschluss sollen die Erfahrungen dem Rat angetragen werden, der dann über die weitere Vorgehensweise entscheidet. Nach dortigen Berechnungen wäre der Einsatz der digitalen Ratsarbeit kostenneutral, d.h. die papiergebundene und die digitale Ratsarbeit würden etwa gleiche Kosten verursachen (mit WLAN- aber ohne UMTS-Anbindung). Die Stadt LH beabsichtigt die Ratsmitglieder auf freiwilliger Basis mit iPads auszustatten; derzeit wird mit einer Quote von 50 - 70% gerechnet.
Frage 2 Wie
könnte eine Umstellung unter Beachtung der Wahlfreiheit für die
Gremienmitglieder zum 01.01.2015 erfolgen?
Eine Umstellung zum 01.01.2015 erscheint technisch
nicht unmöglich ist aber praktisch nicht anzuraten, u.a. weil noch keinerlei
Erfahrungen im Umgang mit der Software bestehen. Die Software Session Mandatos
(Server) und Session Mandatos App für iPad und Android muss zunächst noch
beschafft und installiert werden. Anschließend empfiehlt sich ein Anwendungstest.
Es wird daher vorgeschlagen, zunächst eine
Arbeitsgruppe bestehend aus zwei Vertretern je Fraktion und Mitarbeitern der
Verwaltung (Büro des Landrats und Zentraler Service) zu bilden. In dieser
sollen die notwendigen Erfahrungen in der Handhabung bzw. im Umgang mit der
Software gesammelt und noch offenen Fragen (z.B. unterstützte Hardware: iPad
und/oder Android, Änderungsvorschlag für die Geschäftsordnung, Bereitstellung
erforderlicher Mittel…) erörtert sowie Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise
erarbeitet werden.
Frage 3 Mit
welchen Kosten ist in Bezug auf eine Umstellung zu rechnen? Wie hoch fallen
diese Kosten im Vergleich zur Fortführung des bisherigen Vorgehens aus.
Kosten für die Anschaffung/Nutzung von Session Mandatos
1. einmalige Kosten
·
Session
Mandatos Serverlizenz 5.105,10
€
·
Session
Mandatos iPad Clientlizenz 2.552,55
€
·
Session
Mandatos Android Clientlizenz 2.552,55
€ 10.210,20 €
2. laufende Kosten (mtl.)
·
Softwarepflege
Mandatos Serversoftware 102,34
€
·
Softwarepflege
Mandatos iPad-App 51,17
€
·
Softwarepflege
Mandatos Android App 51,17
€ 204,68 €
= jährliche Kosten 1.842,12
€
Da die bisher
gewährte Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungsverordnung die Kosten für
ein entsprechendes und erforderliches Endgerät nicht umfasst, wäre ein Gerät
entweder durch den Kreis zu beschaffen oder der Kauf zu bezuschussen.
Es ist davon auszugehen, dass nicht alle
Kreistags- und Ausschussmitglieder an diesem Verfahren teilnehmen werden, so
dass nach wie vor eine nicht bekannte Anzahl von Einladungen weiterhin in
Papierform verschickt werden müssen.
Hinsichtlich der möglichen Einsparungen ist
auf Folgendes hinzuweisen:
Auf Grund der Vielzahl der Schriftstücke,
die zum Teil lediglich die Verwaltung an die Kreistagsabgeordneten
weiterleitet, konnte nach Einschätzung der Poststelle bislang – möglicherweise
auch im Zusammenwirken mit einem Zuwarten beim Versand - bei keinem der
Kreistagsabgeordneten auf eine DIN A 4-Postsendung verzichtet werden, so dass
die Einsparungen bei den Postdienstleistungen gegen null gehen dürften.
Hinsichtlich der Einsparungen bei den
Papier- bzw. Kopierkosten dürften sich die Einsparungen auf jährlich rd. 3.264
€ belaufen. (40 x 81,60 € p.a. je Ktabg.)
Frage 4 Welche
rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es in Bezug auf eine Umstellung zu beachten?
Eine Vorschrift, in welcher Form der Kreistag einzuberufen ist, findet
sich in der Kreisordnung nicht, vielmehr schreibt § 32 Abs. 2
Satz 1 vor, dass diese Frage in der Geschäftsordnung des Kreistages
geregelt werden muss. Vor diesem Hintergrund sehen die Geschäftsordnungen - so
auch die Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld in § 1 -
regelmäßig die schriftliche Form vor. Die Ladung muss an jedes Mitglied des
Kreistages gesondert ergehen, unabhängig davon, ob z. B. bekannt ist, dass
einzelne Mitglieder krankheits- oder urlaubsbedingt ohnehin verhindert sind
oder bei ihnen ein Ausschließungsgrund gemäß § 35 Abs. 6 KrO i.V.m.
§ 31 GO besteht.
Die Einladungen sind vom jeweiligen Vorsitzenden zu unterzeichnen (§ 32
KrO NRW). Bei einer Einladung handelt es sich um eine abgabebedürftige und
empfangsbedürftige Erklärung des jeweiligen Vorsitzenden gegenüber dem
einzelnen Kreistagsmitglied bzw. Ausschussmitglied. Eine reine
„Abrufungslösung“, wonach das einzelne Mitglied verpflichtet ist, die
Unterlagen abzurufen, ohne mindestens hierauf aufmerksam gemacht worden zu
sein, wird als unzulässig erachtet.
Mindestens ist eine „Einladungs-E-Mail“ erforderlich. Eine
Kombinations-Lösung, wonach bspw. eine E-Mail an Ratsmitglieder verschickt
wird, worin mitgeteilt wird, dass die Einladung zur Sitzung am xx.xx.xxxx
bereit steht und ein Link mitversandt wird, wird als zulässig erachtet.
„Fraglich erscheint angesichts der Regelung des § 3a VwVfG NRW, ob eine in der Geschäftsordnung
vorgesehene Schriftform durch elektronische Form ersetzbar ist. Gemäß § 3a Abs. 2 VwVfG NRW kann eine durch
Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift
etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das elektronische Dokument mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
versehen wird.
Was bereits für
eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform gilt, muss erst recht für eine
durch eine untergesetzliche Binnenrechtsregelung wie die Geschäftsordnung
vorgeschriebene Schriftform gelten.
Daher empfiehlt es
sich, in der Geschäftsordnung ausdrücklich klarzustellen, ob nur eine
schriftliche Ladung gewollt ist oder ob diese durch elektronische Ladung
ersetzt werden kann oder sogar soll. Vor diesem Hintergrund ist die in einigen
Kommunen praktizierte Form der elektronischen Einladung und des elektronischen
Dokumentenmanagements im Rahmen von sog. Kreistagsinformationssystemen
rechtlich zulässig. Sollen mit der Einladung allerdings Vorlagen, die für
nichtöffentliche Sitzungen bestimmt sind, übermittelt werden, ist die
Übersendung nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass ein unberechtigter
Zugriff Dritter auf diese Dateien nicht möglich ist (vgl. § 1 Abs. 3 der Muster-Geschäftsordnung
für den Kreistag im Anhang B).
Allerdings wird zu
berücksichtigen sein, dass aufgrund des Rechts aller Kreistagsmitglieder auf
gleiche Information und gleichen Informationszugang eine Teilnahme an einem
Kreistagsinformationssystem auf elektronischer Grundlage nicht aufgezwungen
werden kann. Besteht für Kreistagsmitglieder nicht die Möglichkeit, an einem
derartigen Verfahren teilzunehmen, so wird ihnen das Recht zustehen, weiterhin
schriftlich und postalisch geladen zu werden.
Bei Teilnahme an
einem elektronischen Kreistagsinformationssystem ist weiterhin die Frage der Kostenbelastung der Kreistagsmitglieder
in der Geschäftsordnung zu klären. Die pauschalisierte Aufwandsentschädigung
nach § 30 Abs. 6 i.V.m. der EntschVO berücksichtigt jedenfalls
bislang noch nicht Kosten, die durch eine Verlagerung von Druckkosten von
Seiten der Kreisverwaltung auf die Kreistagsmitglieder entstehen, und erst recht
nicht die notwendigen Anschaffungskosten für die zum Empfang der Daten
notwendige Computerausstattung.“ (Auszug Kommentierung zu § 32 KrO NRW,
Kleerbaum/Palmen)
Die
Software Session Mandatos der Fa. Somacos genügt sowohl den verfahrensrechtlichen
als auch datenschutzrechtlichen Anforderungen. Insbesondere für die Apps für
iPad und Android-Tablets gilt zusätzlich, dass diese einfach zu installieren
sind und die notwendigen Sicherheitsmechanismen bereits „mitbringen“.
Bei
der aktuellen Mandatos-Windows-Anwendung müssen neben der eigentlichen
Installation umfangreiche weiter Schritte (z.B. Verschlüsselung der Festplatte
etc.) unternommen werden um die erforderliche Sicherheit auf einem Windows-PC
oder -Notebook zu erzielen (s.o. 5. Stadt Coesfeld).
Hier sollten die Mandatos-Apps bevorzugt
werden. Dies ist i.d.R. auch bei den Kommunen im Umkreis der Fall.