Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Kreis Coesfeld – Beratung über die Aufteilung des SGB II-Eingliederungsbudgets 2015
Vorlage
SV-9-0111
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2015 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:            

 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:           280.000 €      8,35 %

II.         Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:        1.590.000 €    47,39 %

III.        Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                 765.000 €    22,80 %

IV.        Bildungsgutscheine:                                                                   250.000 €      7,45 %

V.         JobPerspektive § 16e SGB II:                                                   280.000 €      8,35 %

VI.        Sonderprogramm Perspektive 50plus:                                      115.000 €      3,43 %

VII.       Freie Förderung:                                                                          25.000 €      0,75 %

VIII.      Erstattungen aus Vorjahren:                                                        50.000 €      1,48 %

Summe:                                                                                              3.355.000 €  100,00 %

 

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist möglich. Der Örtliche Beirat wird über diese Änderungen informiert.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, jährlich ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.

 

Für das Jahr 2015 liegen dem Kreis Coesfeld zurzeit nur Schätzdaten vor. Es wird erwartet, dass der Bund für die berufliche Integration nach heutigem Stand Mittel in vergleichbarer Höhe wie im aktuellen Jahr bereitstellen wird (ohne Sondermittel).

 

Die endgültige Festlegung erfolgt in der Eingliederungsmittel-Verordnung 2015, die frühestens zum Jahresende 2014 erwartet wird.

 

Von dem prognostizierten Eingliederungsbudget entfallen voraussichtlich

auf das klassische Eingliederungsbudget                                                       3.510.000 €

auf das Sonderprogramm § 16e SGB II „Job-Perspektive“                             280.000 €

auf das Sonderprogramm 50plus „Beschäftigungspakt für Ältere“                  115.000 €

auf Rückerstattungen des Vorjahres                                                                   50.000 €

Summe Eingliederungsmittel in 2014                                                            3.955.000 €

 

Von dieser Summe ist jedoch noch ein Betrag in Höhe von 600.000 € zur Verstärkung des Verwaltungsbudgets in Abzug zu bringen. Diese Umschichtung ist erforderlich, um die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung auch in 2015 zu gewährleisten.

 

Insgesamt stehen in 2015 somit für die berufliche Eingliederung tatsächliche Mittel in Höhe von 3.355.000 € zur Verfügung.

 

II. Lösung

Der für 2015 vorgesehene Einsatz der SGB II - Eingliederungsmittel sowie die Aufteilung auf die Teilbudgets ist der beigefügten Übersicht (Anlage 1 / Stand: 09.2014) zu entnehmen.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr sind in der beigefügten Übersicht neben der nachrichtlichen Ausweisung der Budgetwerte 2014 und der aktuellen IST-Werte 2014 auch die Planwerte 2015 sowie die bereits gebundenen Mittel für die jeweiligen Teilbudgets und Konten ausgewiesen.

 

Wie dort ersichtlich ist, sind durch in 2014 bereits bewilligte oder noch zu bewilligende Maßnahmen und Förderangebote Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 0,975 Mio. € (ca. 29 %) bereits gebunden und stehen somit für neue Angebote nicht zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Hinweise zu den Teilbudgets:

 

1.) Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget

Um Defizite u.a. bei der Mobilität einzelner SGB II – Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher abzubauen, ist in diesem Teilbudget gegenüber dem laufenden Jahr eine Ansatzerhöhung sowohl im Bereich der Förderung von PKW – Führerscheinen als auch von Zertifikaten / Nachweisen sowie von Arbeitsmitteln / Arbeitskleidung / Ausrüstung  bei Anbahnungen und Arbeitsaufnahmen vorgesehen.

 

In den anderen Bereichen des Vermittlungsbudgets ist keine Anpassung vorgesehen.

 

2.) Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung

Voraussetzung für eine nachhaltige Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist eine umfangreiche Unterstützung der SGB II – Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher in den Bereichen Aktivierung, Unterstützung und Vermittlung.

 

Zur Reduzierung des SGB II – Langzeitleistungsbezug ist in 2014 / 2015 vorgesehen, die Zahl der – auch niederschwelligen –  Unterstützungsangebote auszubauen. Hierbei sind auch aktivierende Beschäftigungsangebote für Langzeitleistungs-berechtigte vorgesehene, die derzeit nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Hierzu wurde eine Erhöhung der Ansätze bei den klassischen Gruppenmaßnahmen in den Bereichen Vermittlung und Aktivierung vorgenommen. Gleiches gilt auch für den Bereich U25, wo ein erhöhter Mittelansatz zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit im SGB II Bereich im Kreis Coesfeld führen soll.

 

3.) Leistungen zur beruflichen Eingliederung

Nachhaltige Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ist immer noch die Kernzielsetzung des Jobcenters der Kreisverwaltung Coesfeld. Um diesen Ansatz zu fördern, ist im Bereich der Eingliederungszuschüsse, als einem der wesentlichen Förderinstrumente bei der Integration, keine Veränderung vorgesehen.

 

Die Budgetanpassung im Bereich der Förderung der Selbständigkeit wurde aufgrund erhöhter Ausgaben im laufenden Jahr vorgenommen. Es erfolgt hier der ausdrückliche Hinweis, dass weiterhin alle Förderungen in diesem Bereich nur erfolgen, wenn eine belastbare Trägfähigkeitsbewertung über das geplante Gründungsvorhaben der Wirtschaftsförderung vorliegt.

 

Im Bereich der sogenannten „Plus-Jobs“ konnte in 2013/2014 eine Stabilisierung der Plus-Jobs festgestellt werden, so dass eine erneute Budgetanpassung unterbleiben konnte.

 

4.) Bildungsgutscheine

Um dem Integrationshemmnis der fehlenden arbeitsplatzbezogenen Qualifikation entgegenzuwirken, ist weiterhin ein entsprechendes Budget für die Förderung der beruflichen  Weiterbildung (Bildungsgutschein) vorzuhalten. Schwerpunkte in 2015 sind die Bereiche Lager, Logistik, Transportwesen sowie Pflege und personenbezogene Dienstleistungen.

 

5.) JobPerspektive § 16e SGB II

Gemäß § 16e SGB II können die Jobcenter im Rahmen des Sonderprogramms „Job-Perspektive“ Langzeitarbeitslose, die in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt sind, durch einen besonderen Eingliederungszuschuss fördern. Für die aktuell bestehenden Förderfälle nach § 16e SGB II erhält der Kreis Coesfeld jährlich zweckbestimmte Bundesmittel in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe. Die Ansatzanpassung erfolgte daher entsprechend der aktuell noch geförderten Einzelfälle.

 

6.) Perspektive 50plus

Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ wird zusammen mit dem Hochsauerlandkreis und dem Landkreis Nordfriesland auch in der dritten Förderphase bis 2015 durchgeführt.

 

Zur Umsetzung dieses Sonderprogramms erhält der Kreis Coesfeld spezielle Bundesmittel, die für diesen Bereich zweckgebunden sind. Aus dem zweckgebundenen Sonderbudget werden neben den Coaching-Gebühren auch Vermittlungsprämien,  Eingliederungszuschüsse sowie Personalkosten gezahlt, die durch Aktivitäten im Zuge der Perspektive 50plus angefallen sind. Dieses führt zu einer entsprechenden Entlastung des klassischen Eingliederungs- sowie Verwaltungskostenbudgets.

 

Zum 01.09.2014 setzt der Kreis Coesfeld neben den beauftragten Trägern auch eigene Mitarbeiter im Rahmen der Perspektive 50plus, so auch einen JobCoach 50plus,  ein. Die Abbildung der Personal- und Sachkosten erfolgt hierbei gesondert im Verwaltungskostenbudget und nicht mehr im Eingliederungsbudget.

 

7.) Freie Förderung

Der Kreis Coesfeld hat die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen des § 16f SGB II sowie der übrigen Regelungen im SGB II und SGB III, insbesondere des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes, alternative Angebote und Projekte zur Arbeitsmarktaktivierung und Integration zu fördern. Zurzeit erfolgen in diesem Bereich ausschließlich Förderungen der Mobilität von berufstätigen Personen mit ergänzendem SGB II – Leistungsbezug, da diesem Personenkreis kein Zugang zu den Regelinstrumenten des Eingliederungsbudgets ermöglicht wird.

 

Unter Berücksichtigung der Ausgabenentwicklung in 2014 wurde hier keine Budgetanpassung vorgenommen.

 

 

Hinweis:         Die Beratung des örtlichen Beirates über die Aufteilung der SGB II – Mittel zur beruflichen Eingliederung erfolgte am 02.10.2014. Der Beschluß erfolgte einstimmig.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Finanzierung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschliesslich aus hierfür zur Verfügung  gestellten Mitteln des Bundes.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§26 Abs. 1 KrO)