Beschlussvorschlag:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen in den Jahren 2015 – 2017 werden

a)    der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 46.100 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2015 in Höhe von 149.638,29 € und

-    in den Jahren 2016 und 2017 jeweils in Höhe von 161.787,78 € und

b)    dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes wie bisher in Höhe von 76.800 € und eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises

-    im Jahre 2015 in Höhe von 437.400 €,

-    im Jahre 2016 in Höhe von 450.522 € und

-    im Jahre 2017 in Höhe von 464.037 €

als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten bereit gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2017 befristete Zuwendungsverträge mit den Trägern zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung entsprechend der in der Vorlage dargestellten Eckpunkte und Grundlagen abzuschließen.

 

Die Zuwendung der Fördermittel des Landes erfolgt nur insoweit die fachbezogene Landespauschale für die Durchführung entsprechender Aufgaben im jeweiligen Jahr in der Höhe nicht gekürzt wie im Jahre 2014 zur Verfügung steht.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die laufenden Zuwendungsverträge mit der AWO Münsterland-Recklinghausen und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. zur Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen sind bis zum 31.12.2014 befristet. Sie waren gemäß Kreistagsbeschluss vom 12.10.2011 mit einer Laufzeit für die Jahre 2012 – 2014 geschlossen worden.

 

Die Verträge regeln die Förderung und Aufgabenwahrnehmung mit Leistungs-, Finanzierungs- und Prüfungsvereinbarungen zu den folgenden Stellen im Kreisgebiet

-  in Trägerschaft der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen:

        Sucht- und Drogenberatungsstelle

(2,0 Fachstellen (Sozialarbeit) & 0,5 Stelle Verwaltungskraft),

        Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen

(1,0 Fachstelle (Sozialarbeit));

-  in Trägerschaft des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V.:

        Suchtberatungsstellen Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen

(5,0 Fachstellen (Sozialarbeit) & 1,5 Stellen Verwaltungskräfte),

        Fachstelle für Suchtvorbeugung

(2,0 Fachstellen (Sozialarbeit, Sozialpädagogik)).

 

Die Stellen werden im Wesentlichen durch Zuschüsse des Kreises, Landesmittel und Eigenmittel der Träger finanziert (s. Anlagen 1b und 2b). Nachdem die bereit gestellten Fördermittel des Kreises und des Landes in den Jahren 2012 – 2014 unverändert geblieben sind, fordern die Träger nun eine Erhöhung des Kreiszuschusses insbesondere aufgrund von tariflichen Personalkostensteigerungen.

 

Ergebnisse und Anforderungen der Aufgabenwahrnehmung

 

Die Beratungs- und Fachstellen übernehmen mit ihren geförderten Angeboten und Leistungen z.T. seit über 30 Jahren wesentliche Funktionen im Fachgebiet der gezielten Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung im Kreis. Zu den Aufgaben gehört es u.a., die Zielgruppen für Prävention und Hilfe durch barrierefreie Zugangsmöglichkeiten und passend zu Lebenswelt und Bedarf ausgerichteten Maßnahmen frühzeitig und mit hoher Akzeptanz und Wirkung zu erreichen. Darüber informieren die geförderten Stellen regelmäßig in ihren Jahresberichten, deren letzte Ausgaben von Seiten der AWO (s. Anlage 4) und von Seiten des Caritasverbandes (s. Anlagen 5 und 6) zum Jahr 2013 der Anlage entnommen werden können.

 

Zusammenfassend und mit den folgenden Ergebnissen sind die Angaben zur erreichten Personenzahl und zur Betreuungsrate der Suchtberatungsstellen im Verlauf der letzten Jahre und im landesweiten Vergleich in der Anlage 3 tabellarisch dargestellt:

 

    Im Jahre 2013 sind danach in der Summe 1.208 Hilfesuchende von den Sucht- und Drogenberatungsstellen der AWO und des Caritasverbandes beraten oder betreut worden. Hinzu kamen insgesamt 301 Fälle mit nicht weiter dokumentierten Kurzkontakten oder auf Wunsch anonym durchgeführten Beratungsgesprächen. Seit Einrichtung der Suchtberatungsstellen im Kreis ist dies die höchste berichtete Fallzahl.

    Im Verlauf ist seit dem Jahr 2009 bei der AWO die Zahl der jährlich betreuten Personen um +49% stetig angestiegen, während in diesem Zeitraum bei den Beratungsstellen des Caritasverbandes der Zuwachs an jährlichen Betreuungsfällen geringer ausfiel (+4%) (s. Anlage 3a).

    Pro Fachstelle der AWO sind im Schnitt 179 Personen im Jahre 2013 beraten oder betreut worden; beim Caritasverband lag die Betreuungsrate bei 134 Fällen pro Vollzeitstelle. Der Unterschied beruht z.T. auf der jeweiligen Zahl an suchtgefährdeten oder suchterkrankten Jugendlichen und jungen Menschen (bis 25 Jahre), die durch die Beratungsangebote erreicht werden konnten: Während bei der AWO insgesamt 174 Jugendliche und junge Menschen im Jahre 2013 Rat und Hilfe suchten (im Mittel 59 pro Vollzeitstelle), waren es beim Caritasverband insgesamt 103 Betreuungsfälle im Alter bis 25 Jahren (im Mittel 20,6 pro Vollzeitstelle) (s. Anlage 3a).

    Zwischen den Suchtberatungsstellen Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen des Caritasverbandes sind Disparitäten in der Aufgabenwahrnehmung auffällig: In der Beratungsstelle in Dülmen, die mit einer Vollzeit-Fachkraft besetzt ist, wurden mit wachsender Tendenz zuletzt mehr Hilfesuchende betreut (207) als in der Suchtberatungsstelle in Coesfeld (189), die mit zwei Vollzeit-Fachstellen ausgestattet ist (s. Anlage 3c).

    Im landesweiten Vergleich erreichten die Sucht- und Drogenberatungsstellen von AWO und Caritasverband im Kreis insgesamt gleich viele Hilfesuchende pro 100.000 Einwohner wie der Landesdurchschnitt aller vergleichbaren Stellen der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in Nordrhein-Westfalen: Während die geförderten Stellen im Kreis Coesfeld im letzten Vergleichsjahr 2012 insgesamt 511,9 Fälle pro 100.000 Einwohner betreuten, lag die Betreuungsrate im gesamten Land NRW im Schnitt bei 510,5 Fälle pro 100.000 Einwohner (s. Anlage 3b).

 

Zur Größe der Zielgruppe im Kreis Coesfeld liegen nur Hochrechnungen vor: Das für Gesundheit zuständige Landesministerium geht nach aktuellen Angaben von ca. 771.000 Suchtkranken in Nordrhein-Westfalen alleine hinsichtlich der Suchtmittel Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen und im Bereich Glücksspiel aus. In Relation zur Einwohnerzahl wären dies landesweit ein Anteil von ca. 4,38% bzw. ca. 4.380 Suchtkranke pro 100.000 Einwohner. Zur Zielgruppe der Suchtkranken kommen die Suchtgefährdeten, ihre Angehörigen sowie andere Ratsuchende hinzu. Der besondere Bedarf an Beratung und Prävention für Jugendliche und junge Menschen im Kreis wird dadurch verdeutlicht, dass die Zahl der Krankenhausbehandlungen aufgrund einer akuten Alkoholvergiftung der unter 20-jährigen im Kreis im Jahre 2012 auf den höchsten Stand (n=114) der letzten 10 Jahre angestiegen ist und auch landesweit überdurchschnittlich ausfällt. Die Sucht- und Drogenberatungsstellen stehen als zentrale Anlaufstellen zum Thema allen Betroffenen jeglichen Alters zur Verfügung und können einen signifikanten Teil davon erreichen: Im Jahre 2013 ergab sich in der Summe beider Träger eine Betreuungsrate im Kreis von 561 Fällen pro 100.000 Einwohnern.

 

Die Erreichungsquote der Zielgruppe kann zur Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen genauer bemessen werden: Nach den Rechtsverordnungen des Betäubungsmittelgesetzes sind im Jahre 2013 insgesamt 251 substitutionsgestützte Behandlungen von Opiatabhängigen durch dazu anerkannte Ärzte oder Fachambulanzen im Kreisgebiet durchgeführt und den Erfassungsbehörden gemeldet worden. Davon wurden 70 substituierte Drogenabhängige durch die Fachstelle der AWO zur Stabilisierung und Eingliederung psychosozial unterstützt.

 

Das Angebot der Fachstelle für Suchtvorbeugung richtet sich statt dessen vor allem an Multiplikatoren und Einrichtungen der Erziehung, Bildung und Jugendförderung wie z.B. Schulen, Kindergärten, Jugendhäuser, Sportvereine oder Familien, um möglichst mit breiter Beteiligung und Kontinuität wirksame und machbare Präventionsmaßnahmen vor Ort und im Alltag umsetzen zu können. Nach Angaben der Fachstelle des Caritasverbandes konnte sie im Jahre 2013 durch 273 Maßnahmen insgesamt 1.850 Multiplikatoren (z.B. Pädagogen, Eltern) und noch mehr Kinder und Jugendliche im Kreis mit Präventionsansätzen vertraut machen.

 

 

Die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der vereinbarten Pauschalförderung umfaßt ohne Zusatzvergütung auch die Durchführung von Leistungen auf der Grundlage des SGB XII (z.B. psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen als Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) oder des SGB II (Suchtberatung für Hilfebedürftige als kommunale Leistung zur Unterstützung und Betreuung bei der Eingliederung in Arbeit von Leistungsberechtigten) mit Zuständigkeit des Kreises oder der Städte und Gemeinden.

 

Kommunalisierung der Landesförderung: Einsatz der fachbezogenen Pauschale des Landes zur Bekämpfung der Suchtgefahren

 

Seit Umstellung und Kommunalisierung der Landesförderung im Jahre 2007 werden die entsprechenden Landesmittel den Kreisen und kreisfreien Städten als fachbezogene Pauschale (nach § 29 Haushaltsgesetz) zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz, aber mit Maßgaben zur Durchführung bestimmter Aufgaben zur Verfügung gestellt. Grundlage für die Berechnung der fachbezogenen Pauschalen an die Kommunen ist der sog. „Strukturerhaltungsfaktor“. Danach ergibt sich die Höhe der Landespauschale aus der Summe der Fördermittel, die den o.a. Beratungs- und Fachstellen im Kreis Coesfeld zuletzt im Jahr 2006 direkt vom Land zugewendet wurden. Hierdurch soll nach den Vorgaben des Landes sichergestellt werden, dass der Fortbestand bewährter örtlicher Hilfe- und Präventionsstrukturen nicht gefährdet, aber für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Hilfe- und Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Kommunalisierung Sorge getragen wird.

 

Dazu bereiten das zuständige Ministerium sowie die Spitzenverbände der Kommunen und der freien Wohlfahrtspflege derzeit den Entwurf für eine neue Landesrahmenvereinbarung vor, in der Ziele, Aufgaben und Anforderungen als fachliche Mindeststandards für die Aufgabenwahrnehmung aufgeführt sind. Seit Einführung der Landespauschale ist der Förderbetrag für den Kreis Coesfeld gleich geblieben und werden diese Landesmittel den Trägern der o.a. Stellen in entsprechend unveränderter Höhe zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung neben dem Zuschuss des Kreises aus einer Hand zugewendet. Im Entwurf des Landeshaushalts 2015 ist die fachbezogene Pauschale für den Kreis Coesfeld zur Bekämpfung der Suchtgefahren in unveränderter Höhe veranschlagt worden.

 


II.  Lösung

 

Die Förderung der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen und des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. zur Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen wird in den Jahren 2015 – 2017 weitergeführt. Dazu werden den Trägern pro Jahr feste Beträge an Fördermitteln des Kreises und des Landes als zweckgebundene Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten auf vertraglicher Grundlage bereit gestellt.

 

Die tariflich bedingten Personalkostensteigerungen der Träger werden zu einem bestimmten Teil durch eine feste Anhebung der Förderbeträge aus Mitteln des Kreises gedeckt. Bei gleichbleibenden Landesmitteln sind die übrigen bzw. darüber hinausgehenden Kostensteigerungen durch Eigenmittel und die mögliche Einnahme sonstiger Drittmittel von AWO bzw. Caritasverband zu tragen.

 

Aufgrund begrenzter Mittel wird dem Caritasverband zur Kostenentlastung im Förderzeitraum die Möglichkeit eingeräumt, ohne Auswirkungen auf die Höhe der Zuwendungen den Verwaltungsdienst (Sekretariat) der Suchtberatungsstellen im reduzierten Umfang von 1,0 – 1,5 Stellen zu besetzen. Ohne diese gesonderte Option werden ansonsten für die Beratungs- und Fachstellen die Fördermittel zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung im bisherigen Stellenumfang gewährt.

 

Zur Vorbereitung des Beschlussvorschlags ist jeweils mit dem stellv. Geschäftsführer der AWO sowie mit dem Vorstand des Caritasverbandes über die Qualität der Aufgabenwahrnehmung, die Kosten- und Finanzierungsplanung, die Laufzeit und die Höhe der Zuwendungen verhandelt und folgende Einigung erzielt worden:

 

    Für die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen:

Zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung im bisherigen Stellenumfang genügen bei gleichbleibenden Landesmitteln im Jahre 2015 unveränderte Kreismittel wie in den Vorjahren 2012 - 2014 in Höhe von 149.638,29 €. Für den Zeitraum 2016 – 2017 soll der Kreiszuschuss um +12.149,49 € auf jährlich 161.787,78 € angehoben werden. Neben reduzierten Sach- und Verwaltungsgemeinkosten sind dabei tarifliche Erhöhungen der Personalkosten maximal bis zur Höhe vergleichbarer kommunaler Kosten nach "KGSt" anteilig berücksichtigt.

 

    Für den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.:

a)    Im Jahre 2015 wird der Kreiszuschuss von bisher 407.778 € auf 437.400 € angehoben, so dass in der Summe durch Kreis- und Landesmittel maximal die vergleichbaren kommunalen Personalkosten nach "KGSt" für den bisherigen Stellenumfang gedeckt werden können.

b)    Im Zeitraum 2016 – 2017 wird der Kreiszuschuss jeweils um 3% zum Vorjahr prospektiv erhöht und somit im Jahre 2016 auf 450.522 € und im Jahre 2017 auf 464.037 € angehoben.

c)    Für die Jahre 2015 – 2017 wird als Ausnahmeregelung die vg. Option zur Kostenentlastung bzw. reduzierten Stellenbesetzung (bis zu 0,5 unbesetzte Stellen Verwaltungskraft/Sekretariat der Suchtberatungsstellen) ohne Auswirkungen auf die Zuwendungshöhe gewährt und

d)    eine besondere Zielvereinbarung zur Qualitätsoptimierung der Aufgabenwahrnehmung abgeschlossen, um insbesondere die Erreichungsquoten und Betreuungsraten der Suchtberatungsstellen insgesamt, insbesondere in Coesfeld und speziell zur Prävention und Hilfe für Jugendliche und junge Menschen (bis 25 Jahre) zu erhöhen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Beschlussvorschlag und anknüpfend an die bisherigen Vereinbarungen mit den Trägern befristete Zuwendungsverträge zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung mit Wirkung für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 abzuschließen. Dabei sind insbesondere die vg. Ergebnisse und Anforderungen zur Qualität der Aufgabenwahrnehmung, mögliche Veränderungen der Landesförderung wie z.B. durch die geplante neue Landesrahmenvereinbarung zur Kommunalisierung, den in Vorbereitung befindlichen Aktionsplan gegen Sucht des Landes NRW oder Entwicklungen zur Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung z.B. auf der Grundlage des SGB II, SGB V, SGB VIII, SGB XII oder anderer Gesetze mit ihren Erfordernissen zu berücksichtigen.

 

Die zukünftige Bereitstellung und Höhe der fachbezogenen Landespauschale zur Bekämpfung der Suchtgefahren hängt von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Landtages ab. Die verfügbaren Fördermittel des Landes werden den Trägern in der bisherigen Höhe mit den Maßgaben des Landes zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung zugewendet. Um auszuschließen und Unklarheiten darüber zu vermeiden, dass im Förderzeitraum u.U. ausfallende Landesmittel in dieser Sache per se durch Mittel des Kreises ersetzt werden, erfolgen die zum Beschluss vorgeschlagenen Zuwendungen der Fördermittel des Landes an die AWO und an den Caritasverband zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung nur unter der Bedingung und insoweit, die fachbezogene Landespauschale für diese Aufgaben in den Jahren 2015 – 2017 jeweils in der Höhe ungekürzt wie im Jahr 2014 dem Kreis zur Verfügung steht. Die daraus entstehenden Risiken zur Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung für die AWO und den Caritasverband werden durch vertraglich Öffnungsklauseln gemildert.

 

III. Alternativen

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Grundlage für den Beschlussvorschlag zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung sind die Zahlen zur Entwicklung und Planung der Kosten und Finanzierung, die in der Anlage getrennt für die AWO (Anlage 1) und den Caritasverband (Anlage 2) im Vergleich für die Jahre 2011 – 2017 tabellarisch aufgeführt sind.

 

Die Kostenermittlung erfolgte einerseits anhand der Angaben der Träger (abgerechnete oder voraussichtliche Kosten) und andererseits anhand der pauschalen kommunalen Kosten eines Arbeitsplatzes nach Werten und Verfahren der "KGSt" (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung/ Verwaltungsmanagement). Letztere bilden gemäß Kreistagsbeschluss vom 20.12.2006 nicht nur einen Vergleichsstandard für die Aufwendungen der freien Träger in dieser Sache, sondern die Grundlage für den jeweiligen Kosten- und Finanzierungsplan in den Zuwendungsverträgen über die geförderte Aufgabenwahrnehmung. Die Werte und Verfahren nach "KGSt" werden zudem herangezogen, um in pauschalierter Form das sog. „Besserstellungsverbot“ der geförderten Stelleninhaber gegenüber vergleichbaren Kommunalbediensteten angemessen zu berücksichtigen, das im Haushaltsrecht für Zuwendungen verankert ist. Die pauschalen und kommunalen Kosten nach "KGSt" dienen danach als Richtwerte zur Bemessung der berücksichtigungsfähigen Kosten sowie der Förderbeträge zum Beschlussvorschlag.

 


Zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung durch die AWO ist vorgesehen (s. Anlage 1),

-     dass für das Jahr 2015 der bisherige Kosten- und Finanzierungsplan unverändert fortgeschrieben wird,

-     dass ab dem Jahr 2016 der Kostenplan an die Kostenentwicklung angepasst wird, in dem die veranschlagten Personalkosten nach den aktuellen KGSt-Werten (Stand 2013/2014) erhöht und die geplanten Sach- und Verwaltungsgemeinkosten gesenkt werden, und

-     dass für die Jahre 2016 – 2017 im neuen Finanzierungsplan die Deckung der relevanten Kostensteigerung nach KGSt (14.297 €) bei unveränderten Landesmitteln anteilig im bisherigen Größenverhältnis durch zusätzliche Kreismittel (Anteil 0,8498; +12.149,49 €) und zusätzliche Eigenmittel der AWO (Anteil 0,1502; +2.147,51 €) getragen werden.

 

Der Kreiszuschuss für die AWO würde demnach im Jahre 2016 um +8,12% angehoben. Durch Eigen- oder sonstige Drittmittel der AWO werden gemäß Finanzierungsplan zum Beschlussvorschlag im Jahre 2015 13,27% (= 29.949,71 €) und pro Jahr 2016 – 2017 jeweils 13,37% (= 32.097,22 €) der veranschlagten Gesamtkosten gedeckt. Die AWO erwartet im Laufe der Jahre 2015 – 2017 ein Ansteigen ihrer Kosten über die Planungen nach "KGSt" hinaus. Sie hat sich bereit erklärt, durch Eigenmittel alle weiteren Aufwendungen zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung zu tragen und im Falle einer Ermäßigung der veranschlagten Kosten die darüber liegenden Fördermittel für Personalkosten komplett und für Sach- und Verwaltungsgemeinkosten anteilig zurück zu zahlen.

 

Zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung durch den Caritasverband ist vorgesehen (s. Anlage 2), den Kostenplan zum bisherigen Stellenumfang nach den vg. KGSt-Werten hinsichtlich der Personalkosten zu aktualisieren, so dass die jährliche Gesamtsumme der veranschlagten Kosten nach KGSt um 46.326,84 € auf 614.478,12 € steigt. Die Besonderheit der Lage des Caritasverbandes liegt diesbezüglich darin, dass die tatsächlichen Aufwendungen nach Angaben des Trägers aufgrund gestiegener Verwaltungsgemeinkosten ("Over-head") und vor allem stärkerer Personalkosten deutlich höher liegen als die pauschalen Planwerte vergleichbarer kommunaler Kosten nach KGSt. Dementsprechend erwartet der Caritasverband nach gleichbleibenden Fördermitteln in den Jahren 2012 – 2014 zur Kostendeckung im laufenden Jahr einen Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von 165.023 € (25,4%).

 

Nach dem Beschlussvorschlag wird der Kreiszuschuss für den Caritasverband im Jahre 2015 um +29.622 € (+7,26%) angehoben, um die veranschlagten Personalkosten nach KGSt in Höhe von 514.200 € durch die Summe von Fördermitteln des Kreises und des Landes decken zu können. Zudem könnte der Träger durch die Ausnahmeregelung der vg. Option zur reduzierten Stellenbesetzung (bis zu 0,5 Stelle Verwaltungskraft) pro Jahr Gesamtkosten nach KGSt in Höhe von bis zu 26.310,60 € für die Aufgabenwahrnehmung einsparen, ohne dass die Zuwendung verringert würde.

In den Jahren 2016 – 2017 werden gemäß Finanzierungsplan zum Beschlussvorschlag zusätzlich die erwarteten tariflichen Erhöhungen der Personalkosten in Anlehnung an den TVöD anteilig berücksichtigt, in dem der Kreiszuschuss jeweils um 3% zum Vorjahr angehoben wird: im Jahre 2016 um +13.122 € und im Jahre 2017 nochmals um +13.515 €. Insgesamt erhöht sich somit der Kreiszuschuss an den Caritasverband schrittweise bis zum Jahr 2017 um +56.259 € (+13,8%). Dadurch können die benötigten Eigenmittel nach den Angaben des Trägers auf ca. 120.000 – 160.000 € pro Jahr und dann ca. 18 – 19% der Gesamtaufwendungen des Caritasverbandes abgesenkt werden. Der Vorstand hat sich bereit erklärt, alle über die vorgeschlagenen Fördermittel hinaus anfallenden Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung weiterhin durch Eigenmittel in den Jahren 2015 – 2017 sicher zu stellen.

 

Im Haushaltsentwurf ist die zum Jahr 2015 vorgeschlagene Erhöhung des Kreiszuschusses um +29.622 € bereits berücksichtigt. Die Fördermittel des Kreises, die insgesamt für beide Träger zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung bereit gestellt werden, würden gemäß Beschlussvorschlag wie folgt in der Summe schrittweise von Jahr zu Jahr steigen: im Jahr 2015 um +29.622 € (+5,05%), im Jahr 2016 um +25.271,49 € (+4,3%) und im Jahr um +13.515 € (+2,21%).

 

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

 

Anlagen:

 

  1. Tabellen: AWO – Kosten & Finanzierung: 2011 – 2017
  2. Tabellen: Caritasverband – Kosten & Finanzierung: 2011 – 2017
  3. Tabellen: Betreuungsfälle & Betreuungsraten: Vergleich AWO, CV, NRW, 2009 – 2013
  4. AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen: Suchtbericht 2013 der Sucht- und Drogenberatung und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen.
  5. Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.: Jahresbericht 2013 der Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen.
  6. Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.: Jahresbericht 2013 der Fachstelle für Suchtprävention.