Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2015/16
Vorlage
SV-9-0122
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2015/16 wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem vorgeschlagenen Verfahren wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

I.   Problem – II. Lösung

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015/16 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kinder – Kinderbildungsgesetz –  KiBiz – bis zum 15.03.2015 abgeschlossen sein. Der Kindergartenbedarfsplan 2015/16 bildet dann die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2015/16.

Die konkrete Kindergartenbedarfsplanung 2015/16 hat nach Ende der Sommerferien bereits begonnen mit der Abfrage der Belegungsstrukturen und Nachfragedaten für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2014/15. Deren Auswertung ist zusammengefasst als Anlage beigefügt.

 

Im Oktober / November 2014 fanden in den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des KJA Coesfeld erste Trägergespräche mit den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen statt, in denen diesen die Ausgangslage der Kindergartenbedarfsplanung mit der Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu betreuenden Kinder und dem sich daraus ergebenden Platzbedarf vorgestellt wurde. Bei der Abschätzung des Platzbedarfs wurde auf die Anmeldeergebnisse des laufenden Kindergartenjahres, Stand Februar 2014, wie ich sie im Kindergartenbedarfsplan (s. SV-8-1102) dargestellt habe, zurückgegriffen. Während noch in der letzten Planungsphase für das Kindergartenjahr 2014/15 mangels Datengrundlage einheitliche Nachfragequoten als Ausgangspunkt der Planung unterstellt wurden, ist es zwischenzeitlich möglich, ortsspezifische Anmeldequoten heranzuziehen.

 

Wie sich diese Anmeldequoten tatsächlich weiter entwickeln werden, bleibt abzuwarten, aber bereits jetzt liegt das KJA Coesfeld nach statistischen Daten von IT.NRW, Stand 01.03.2014, also Kindergartenjahr 2013/14, bei den Versorgungsquoten auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise im U3 Bereich an Platz 4 und im Ü3 Bereich sogar an der Spitze. Dieses korreliert auch mit der niedrigsten Arbeitslosenquote in NRW bei gleichzeitig hoher Frauenerwerbsquote im Kreis Coesfeld. Es spricht aber vieles dafür, dass die Nachfrage im U3 Bereich noch weiter ansteigen wird.

 

Basierend auf diesen Daten habe ich mit den Trägern und den Leitungen der Kindertageseinrichtungen als Basis für die anstehenden Anmeldewochen Belegungsmöglichkeiten für ihre jeweiligen Einrichtungen diskutiert. Neben der Grundvorgabe, dass der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in jedem Fall zu erfüllen ist, ist dabei bei den U3-Betreuungsplätzen zu beachtet, dass die Zweckbindung der mir gewährten Fördermittel eingehalten wird. In jeder geförderten Einrichtung sind dazu die geförderten Plätze nach Fertigstellung unmittelbar in Betrieb zu nehmen und müssen daher im Rahmen der Bedarfsplanung vollständig eingeplant werden. Ansonsten drohen Rückforderungsansprüche bzgl. der Fördermittel. Ebenfalls ist es Ziel der Planung, dass alle Kinder, die bereits derzeit eine Kita besuchen und grundsätzlich in der Kitabetreuung verbleiben wollen, auf ihren Wunsch hin auch weiterhin die derzeitige Einrichtung besuchen können. Dieses wird teilweise nur durch Überbelegungen der vorhandenen Gruppen und temporäre Übergangslösungen zu erreichen sein.

 

Nach Durchführung der Anmeldewochen, welche voraussichtlich wie im letzten Jahr wieder im November stattfinden werden, werden die Ergebnisse auszuwerten und die Planung zu konkretisieren und anzupassen sein. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird das Ergebnis erneut mit den Trägern und Einrichtungen in einem weiteren Trägergespräch abgeglichen werden.

 

Das sich daraus ergebende Ergebnis fließt in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2015/16 ein, der Anfang 2015 in die politischen Beratungen einzubringen sein wird. Derzeit ist geplant, den Kindergartenbedarfsplan 2015/16 am 12.03.2014 dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen, damit rechtzeitig der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2015/16 beim Land NRW gestellt werden kann.

 

Für den Fall, dass es in Teilen des Zuständigkeitsgebietes des Kreisjugendamtes im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2015/16 zu umfassender zu diskutierenden Planungsergebnissen kommen sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2015/16 zu beauftragen. Sitzungen des Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2015 eingeplant worden.

Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach abgeschlossener Bedarfsplanung 2015/16 möglich. Auch die finanziellen Auswirkungen der mit der zweiten KiBiz Revision eingeführten und zum 01.08.2015 in Kraft tretenden Platzgarantie gem. § 21e KiBiz lassen sich noch nicht abschließend abschätzen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig.

 

Der Kreistag hat diese Aufgabe mit seiner Entscheidung zu SV-8-1011 auch noch einmal formell auf den Jugendhilfeausschuss delegiert.