hier: Budget 02 - Produktbereiche 40 und 41 - einschließlich der Produktstandards
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplans 2015
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen
Finanzmittelüberschüsse/ -fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen
Produktgruppen für die Produktbereiche 40 (öffentliches Schulwesen) und 41
(Kultur) – inkl. der bei den zugehörigen
Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse sowie
Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen der Produktbereiche
40 und 41 werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung
vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach Einbringung des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2015 mit Anlagen in den Kreistag am 05.11.2014 finden nunmehr
die Vorberatungen in den Fachausschüssen gemäß den Regelungen über die
Zuständigkeiten (s. V.) statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für
den 17.12.2014 vorgesehen.
Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger
werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltsplans in Auszügen mit
dieser Sitzungsvorlage erhalten.
II. Lösung
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
nimmt die ausgewiesenen Ergebnisse bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in
den Teilplänen für die Produktgruppen aus den Produktbereichen 40 (öffentliches
Schulwesen) und 41 (Kultur) des Budgets 02 an.
In den folgenden Übersichten sind die im
Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne
dargestellt.
Produktbereich 40:
Der Entwurf des Haushaltsplans 2015
berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 40 – Schule und Bildung– im
Ergebnisplan einen Zuschussbedarf in Höhe von – 4.286.627 €.
Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen
auf:
|
Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
40.01 –
Leistungen der Schulen |
- 1.959.186 |
- 2.067.376 |
- 2.089.331 |
40.02 –
Schülerbezogene Leistungen |
- 1.592.369 |
- 1.734.407 |
- 1.635.035 |
40.03 –
Serviceleistungen |
- 281.893 |
- 306.153 |
- 327.847 |
40.04 – Schulamt
|
- 241.223 |
- 263.926 |
- 234.415 |
40 – Schule und
Bildung |
- 4.074.671 |
- 4.371.862 |
- 4.286.627 |
In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der
Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der
Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs sowie für die Förderschulen ergeben.
Zwischen den Berufskollegs des Kreises
Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren
Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den
Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz
sicherzustellen.
Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich
sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (=
Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei
den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2015
(„S. 126/ zu Zeile 18“ und „S. 128/ zu Zeile 26“) dargestellt.
In der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass
über nicht verausgabte Budgetmittel
-
des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv
oder investiv, und
-
des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr
investiv verfügt werden kann.
Damit ist es den Berufskollegs u.a. möglich,
jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen in einzelnen Fachbereichen
ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.
Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres wird
dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über die Ausführung der
Budgetvereinbarung berichtet.
Die Produktgruppe 40.01 beinhaltet auch die
Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen
(Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen
und Gescher) gewährt.
In der Produktgruppe 40.02 werden die
Aufwendungen für die Schülerbeförderung erfasst.
Die Produktgruppe 40.03 (Serviceleistungen) umfasst
die Produkte „Regionale Schulberatungsstelle“, „Medienzentrum“ und „Regionales
Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld/ Kommunale
Koordinierung im Kreis Coesfeld“.
Gemäß Kreistagsbeschluss vom
18.12.2013 beteiligt sich der Kreis Coesfeld am Landesvorhaben "Kein
Abschluss ohne Anschluss". Nachdem im Jahre 2014 hierfür eine
Vollzeitstelle eingerichtet wurde, soll im Laufe des Jahres 2015 eine
Landesförderung (50 v. H. der Personal- und Sachkosten) für eine weitere Stelle
beantragt werden. Möglich ist eine Landesförderung für bis zu vier
Vollzeitstellen. Der Personalaufwand ist berücksichtigt (S.138/Zeile 11);
die Landesförderung ist ebenfalls veranschlagt (S.138/Zeile 02).
Da für den Bereich „Sport“ kein gesondertes
Produkt gebildet worden ist, werden auch diese Aufwendungen in der
Produktgruppe „Serviceleistungen“ ausgewiesen.
In der Produktgruppe 40.04 werden die
Aufwendungen für das staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld erfasst.
Im Weiteren wird
auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2015
verwiesen.
Produktbereich 41:
Der Entwurf des Haushaltsplans 2015
berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 41 – Kultur– im Ergebnisplan
einen Zuschussbedarf in Höhe von -626.727 €.
|
Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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|
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41.01 –
Kulturzentren, überörtliche Arbeit |
-527.828 |
- 582.090 |
-626.727 |
41 – Kultur |
-527.828 |
- 582.090 |
-626.727 |
In der Produktgruppe 41.01 „Kulturzentren,
überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von
kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen mit Beteiligung des Kreises
Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering
nachgewiesen.
Auf der Ertragsseite ist auf Grund der Umbaumaßnahmen auf der Burg
Vischering mit einem Rückgang der privatrechtlichen Leistungsentgelte während
der Umbaumaßnahmen zu rechnen.
Der Ansatz wurde hier von 80.000 Euro auf 40.000 Euro herabgesetzt.
Im Haushaltsplan abgebildet werden zudem die sonstigen ordentlichen
Aufwendungen. Hierunter fallen u.a. die Aufwendungen für die Durchführung von
Konzerten und Ausstellungen. Dies macht eine Gesamtsumme von ca. 74.000 Euro
aus und entspricht ca. 75% der gesamten sonstigen ordentlichen Aufwendungen.
Im Rahmen der Transferaufwendungen werden weitere Kooperationsprojekte
wie z.B. „summerwinds“, „Trompetenbaum und Geigenfeige“ seitens der Abteilung
unterstützt. Ebenso obliegt der Kulturabteilung die künstlerische Leitung bei
dem alle zwei Jahre stattfindenden Münsterlandfestival. Die Fördersumme beträgt
insgesamt 12.000 Euro im Haushaltsjahr 2015.
Das Produkt 41.01.03 beinhaltet außerdem die Förderung von
Einrichtungen, die Aufgaben der überörtlichen Kulturarbeit wahrnehmen, wie z.B.
das Havixbecker Sandsteinmuseum, welches mit 13.425 Euro finanziell unterstützt
wird.
Im Weiteren wird
auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe
41.01 des Haushaltsentwurfs 2015 verwiesen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes
entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für
Schule, Kultur und Sport ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die
Ausschüsse des Kreistages.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass auch die Ziele und
Kennzahlen Bestandteile des Haushaltsplans sind und daher der Beschlussfassung
durch den Kreistag unterliegen.