Beschlussvorschlag:
Die Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld wird beschlossen.
Begründung:
I. u. II. Problem und Lösung
Verwertung von
Altholz
Die Verwertung von Altholz wurde durch die WBC neu ausgeschrieben.
Für die Städte/Gemeinden Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen und Olfen hat die Ausschreibung ein Änderung bei der Übergabestelle für Altholz ergeben. Ab dem 01.01.2015 ist das Altholz an der Übergabestelle
BMK Biomassekraftwerk Lünen GmbH
Josef-Rethmann-Straße 4
44536 Lünen
zu übergeben.
Um die Übergabestelle ab dem 01.01.2015 in Anspruch nehmen zu können, ist die Anlage 2 zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld entsprechend zu ändern.
Verwertung von
Kunststoffen
Ab dem 01.01.2015 erfolgt auf den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld die getrennte Erfassung von Kunststoffen, die zuvor über den Restsperrmüllcontainer erfasst worden sind. Dazu wird jeweils eine Restsperrmüllmulde zur Kunststoffmulde „umgewidmet“. Die Übernahmestelle für die Kunststoffe ist die Sortieranlage in Coesfeld. Es fallen keine zusätzlichen Erfassungskosten an, die Kosten für die Entsorgung entfallen für diese Abfälle.
Damit die getrennte Erfassung ab dem 01.01.2015 möglich ist, sind folgende Änderungen in der Satzung erforderlich:
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In § 10 Abs 1. der Satzung sind die Kunststoffe
als Abfälle zur Verwertung mit aufzunehmen.
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Der Abfallschlüssel
20 01 39 – Kunststoffe ist in die Anlage 1 zur Satzung (Positivkatalog) mit
aufzunehmen.
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Die
Anlieferstelle Sortieranlage Coesfeld, Brink 37b, 48653 Coesfeld ist in die Anlage 2
zur Satzung mit aufzunehmen.
Die zweite Änderungssatzung sowie die Neufassung der Satzung nebst Anlagen 1 und 2 sind dieser Vorlage beigefügt.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) KrO ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.