Betreff
Angebotsmaßnahme 2015 - Bündel COE 1; hier: T65, S60 und R44/S90
Vorlage
SV-9-0141
Aktenzeichen
01 81
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verlegung der Abfahrtzeit auf der Linie T65 wird zugestimmt.

 

  1. Der Verlängerung ausgewählter Fahrten auf der Linie S60 wird zugestimmt.

 

  1. Der Bedienungsänderung im Korridor Olfen – Lüdinghausen – Senden – Münster wird nicht zugestimmt.

 

  1. Der ZVM Bus wird die RVM im Rahmen der Direktvergabe mit der Umsetzung der Beschlüsse beauftragen.

 

Begründung:

 

I.   - IV.

 

T 65   Darup – Rorup  Dülmen

 

Die TaxiBus-Linie T65 Darup – Rorup – Dülmen ist in Darup grundsätzlich auf den Umstieg in den RegioBus R62 von und nach Nottuln ausgerichtet. Es gibt vermehrt Anfragen, eine Änderung der Fahrzeiten bei der Fahrt um 6.35 Uhr ab Darup, Moddenborg in Richtung Dülmen vorzunehmen, um Berufstätigen und Schülern aus Rorup einen Übergang am Dülmener Bahnhof um 6.58 Uhr (Abfahrt in Richtung Ruhrgebiet) und 6.59 Uhr (Abfahrt in Richtung Münster) zu ermöglichen. Derzeitig wird ein Umstieg vom R62 in den T65 kaum genutzt.

 

Durch eine Vorverlegung der Abfahrt um 10 Minuten kann der gewünschte  Übergang am Dülmener Bahnhof geschaffen werden.

 

Bei dieser Fahrt wäre somit zukünftig ein Umstieg vom RegioBus R62 in den TaxiBus T65 nicht mehr möglich. Aufgrund des gesteigerten Interesses an einer Verknüpfung dieser Fahrt am Dülmener Bahnhof ist mit einer höheren Nachfrage zu rechnen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt kostenneutral.

 

 

S60   Nottuln – Münster

 

Aufgrund starker Emissionsbelastungen fordert die Stadt Münster, den Busverkehr im Bereich Altstadt/Bült zu reduzieren. Hiervon sind städtische wie auch regionale Buslinien betroffen.

 

Die RVM hat geprüft, wie sie diese Forderung umsetzen kann. Daher beabsichtigt sie, die Fahrten der S60 Nottuln – Münster montags bis freitags grundsätzlich nur noch bis zum Münsteraner Hauptbahnhof zu führen. In der Verkehrsspitze sollen jedoch die Fahrten ab Nottuln um 6.05, 6.39, 7.05 und 8.05 Uhr zukünftig bis Zentrum Nord verlängert werden und die Fahrten ab Münster Hauptbahnhof um 13.08, 14.08, 15.08, 16.08 und 17.08 Uhr bereits ab Zentrum Nord starten. Von dieser umstiegsfreien Verbindung erwartet die RVM auch eine Steigerung der Attraktivität.

Samstags soll weiterhin bis Altstadt/Bült gefahren werden.

 

Die Kosten für diese Maßnahme beziffert die RVM auf rund 10.000 Euro/Jahr.

Für die Beförderung von Kunden, die weiter bis zum Zentrum Nord fahren, erhalten die Stadtwerke Münster einen Anteil von den Einnahmen. Dieser Anteil würde im Falle der Verlängerung der Linie bei der RVM verbleiben. Außerdem  erwartet die RVM durch die Schaffung einer umstiegsfreien Verbindung leichte Fahrgastzuwächse, so dass die RVM davon ausgeht, die Maßnahme kostenneutral umsetzen zu können.

Hierzu liegt eine schriftliche Bestätigung der RVM vor. 

Als Alternative, um die Forderungen der Stadt Münster zu erfüllen, könnten alle Fahrten montags bis freitags nur bis zur Haltestelle „Hauptbahnhof“ geführt werden. Die innerstädtischen Ziele wären für die Kunden auch weiterhin fußläufig erreichbar.

 

 

R44/S90   Olfen – Lüdinghausen – Senden - Münster

 

Die RVM beabsichtigt, die Angebotsqualität auf der Strecke Olfen – Lüdinghausen – Senden – Münster für Olfener Fahrgäste zu erhöhen.

 

Die bislang aufeinander abgestimmte Bedienung durch die RegioBus-Linie R44 (Olfen – Lüdinghausen) und die SchnellBus-Linie S90 (Lüdinghausen – Senden – Münster) soll zukünftig durchgängig als umstiegsfreie SchnellBus-Linie angeboten werden. Hierzu müssten die Busumläufe entsprechend angepasst werden.

 

Durch die Anpassung der Busumläufe entstehen zusätzliche Leerfahrten. Es wird erwartet, dass dieses zusätzliche Kosten von rund 37.800 Euro/Jahr verursacht. Durch Fahrgastzuwächse prognostiziert die RVM Einnahmesteigerungen von mehr als 17.000 Euro/Jahr, sodass die verbleibenden Mehrkosten rund 20.000 Euro/Jahr betragen werden.

 

Da im Rahmen des Regionale 2016-Projektes „Bewegtes Land“ eine Durchbindung von Olfen bis Datteln geplant ist, sollte diese Entwicklung abgewartet und nicht vorab eine Teilmaßnahme in diesem Korridor umgesetzt werden, zumal folglich erneut Fahrzeugumläufe und Fahrplanlagen überplant und angepasst werden müssten.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).