Betreff
Anregung des DGB-Kreisverbandes Coesfeld nach § 21 KrO NRW bzgl. Freihandelsabkommen (TTIP, TiSa und CETA); hier: Einrichtung einer ständigen Kommission als Arbeitsgruppe
Vorlage
SV-9-0144
Aktenzeichen
01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Anregenden:

 

  1. Der Kreistag des Kreises Coesfeld richtet eine ständige Kommission als Arbeitsgruppe ein, die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Coesfeld über die jeweils aktuellen Entwicklungen zu den Freihandelsabkommen, TTIP, TiSa, CETA informiert.
  2. Die Kommission soll mit je einem Vertreter/einer Vertreterin je Kreistagsfraktion sowie einem verantwortlichen Dezernenten besetzt sein.
  3. In dieser Kommission sollen weitere gesellschaftlich relevante Gruppen, Handwerkskammer, IHK, DGB, Wohlfahrtsverbände, Natur- und Umweltorganisationen usw. vertreten sein.
  4. Über diesen Antrag soll in namentlicher Abstimmung  in der nächsten Sitzung des Kreistages Coesfeld entschieden werden.

Begründung:

 

I.   Problem

Es wird angeregt, eine ständige Kommission zum Zwecke der Information der Bürgerinnen und Bürger einzurichten, in der neben Verwaltungsmitgliedern auch gesellschaftlich relevante Gruppen vertreten sind.

 

II.  Lösung

Nach § 41 Abs. 1 KrO NRW kann der Kreistag zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten Ausschüsse bilden. Die Bildung sonstiger Gremien wie bspw. Unterausschüsse, Beiräte, Kommissionen, Arbeits- oder Koordinierungskreise ist ohne eine explizite Nennung in der Kreisordnung auf Grund der Organisationshoheit der Kreise zulässig.

 

Diese Gremien unterliegen denselben kommunalverfassungsrechtlichen Beschränkungen wie bspw. die Verbandskompetenz. Hierzu ist anzumerken, dass nicht sämtliche Regelungsgegenstände der Abkommen die kommunale Selbstverwaltung oder Aufgaben der Kreise tangieren. Eine ständige Kommission wird weder als geeignet noch als erforderlich angesehen, da die Abkommen bereits Gegenstand der breiten öffentlichen Diskussion sind und sowohl zum Inhalt als auch zum Verfahren jeweils aktuell Informationen in den Medien zu erhalten sind. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.11.2014 beschlossen, die Position der kommunalen Spitzenverbände  zu unterstützen und die Landes- und Bundestagsabgeordneten sowie die regional zuständigen Europaabgeordneten aufzufordern, sich entsprechend auf der jeweiligen politischen Ebene zu verwenden. Ein darüber hinaus gehender Erkenntnisgewinn ist mittels einer Kommission nicht zu erwarten.

 

Des Weiteren ist es auf Grund der Organisations- und Personalhoheit des Landrates unzulässig, dass der Kreistag bestimmt, dass ein Mitarbeiter in einem Gremium eine Aufgabe wahrnimmt. Dies kann und darf nur auf Vorschlag des Landrates und im Einvernehmen mit ihm erfolgen.

Eine namentliche Abstimmung kann nur von einer Fraktion oder von einem Fünftel der anwesenden Mitglieder des Kreistages beantragt werden.

III. Alternativen

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch die Ausrichtung und die Teilnahme an Sitzungen der Gremien des Kreistages des Kreises Coesfeld entstehen Aufwendungen durch die Gewährung von Sitzungsgeldern und Fahrtkostenersatz sowie für die Gestellung der Sitzungsräume und Konferenzgetränke.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 26 Abs. 1 KrO NRW ist der Kreistag für eine Ausschussbildung bzw. Gremienbildung zuständig.

 

Anlage:            Der Antrag des DGB-Kreisverbandes Coesfeld ist beigefügt. Eine Liste mit 29 Unterschriften, mit denen der Antrag unterstützt wird, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich den Kreistagsabgeordneten übersandt.