Betreff
Haushalt 2015
hier: Entwurf Budget 01 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Vorlage
SV-9-0148
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2015 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen des Budgets 01 mit den Produktgruppen

 

32.01        Allgemeine Gefahrenabwehr                                                  Seiten 9 - 17

32.02        Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung)                              Seiten 18 – 26

32.03        Feuerschutz, Großschadenslagen                                          Seiten 27 – 31

32.04        Ausländerangelegenheiten                                                      Seiten 32 – 36

 

36.01        Verkehrssicherung                                                                  Seiten 43 – 49

36.02        Zulassungen                                                                            Seiten 50 – 53

36.03        Fahr- und Beförderungserlaubnisse                                        Seiten 54 – 59

 

39.01        Verbraucherschutz                                                                  Seiten 63 – 66

39.02        Veterinärdienst                                                                         Seiten 67 – 74

39.03        Fleisch- und Geflügelfleischhygiene (Kostenrechnung)         Seiten 75 – 78

 

63.01        Bauaufsicht / Denkmalschutz                                                 Seiten 81 – 85

63.02        Wohnungsförderung                                                                Seiten 86 – 91

 

70.01        Betrieblicher Umweltschutz                                                     Seiten 95 – 99

70.02        Natur- und Bodenschutz                                                          Seiten 100 – 108

70.03        Gewässerschutz                                                                      Seiten 109 – 113

70.04        Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)          Seiten 114 – 119

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen sowie die sich daraus für den Haushaltsplan 2015 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan ist am 05.11.2014 in den Kreistag eingebracht worden.

 

Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse können daher in ihren nächsten Sitzungen über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.

 

Im Budget 01 ergibt sich zwischen den Teilergebnisplänen 2015 und 2014 im Ergebnis folgende Abweichung:

 

 

Ergebnis

2013

Ansatz
2014

Ansatz    2015

Abweichung 2014 / 2015

Summe Budget 01

-2.007.022

-2.577.412

-2.540.748

+36.664

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Ergebnis als Besonderheit des Budgets 01 die kostenrechnenden Einrichtungen „Rettungsdienst (32.02)“ und „Abfallwirtschaft (70.04)“ sowie die analog einer kostenrechnenden Einrichtung betriebene „Fleischbeschau (39.03)“ enthalten sind. Für diese Einrichtungen werden auf der Grundlage gesondert beschlossener Gebührensatzungen kostendeckende Gebühren erhoben. Die hierauf entfallenden Ansätze können im Rahmen der Haushaltsplanberatungen unberücksichtigt bleiben.

 

Die Ansatzwerte zeigen überdies, dass für das Budget 01 im kommenden Haushaltsjahr von weitgehend gleichbleibenden Ergebnissen ausgegangen wird (die Gesamtabweichung 2014/2015 liegt gem. Ansatzplanung bei lediglich 1,4 %). Insoweit sind in den einzelnen Produktbereichen des Budgets 01 nur vereinzelte Änderungspositionen zu verzeichnen.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf im Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Ausführungen verwiesen.


 

 

 

Ergebnis

2013

Ansatz

2014

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

32.01 – Allgemeine Gefahrenabwehr

 

-192.188

-173.482

-120.413

32.02 – Rettungsdienst (Kosten-

            rechnung)

328.740

583.945

555.473

32.03 – Feuerschutz,

            Großschadenslagen

-618.668

-635.062

-665.294

32.04 – Ausländerangelegenheiten

 

-445.094

-467.934

-535.151

32 – Sicherheit und Ordnung

-927.210

-692.532

-765.385

 

Im Produktbereich 32 sind die Gebührenpositionen – im Vergleich zu den übrigen Produktbereichen des Budgets 01 – von verhältnismäßig geringer Bedeutung. Mit Ausnahme einer Gebührensteigerung bei der Ausstellung von Jagdscheinen (32.01), die aus einer turnusmäßig erhöhten Anzahl von Jagdscheinverlängerungen (3-Jahres-Jagdschein) resultiert, ergeben sich hier keine wesentlichen Änderungen.

 

 

 

Ergebnis

2013

Ansatz

2014

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

36.01 – Verkehrssicherung

1.378.234

1.197.192

1.338.894

36.02 – Zulassungen

848.402

880.680

934.934

36.03 – Fahr- und Beförderungser-

            laubnisse

12.060

8.956

29.514

36 – Straßenverkehr

2.238.697

2.086.828

2.303.342

 

Die Erträge aus Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte (36.01) werden nach jetzigen Schätzungen im Jahr 2015 weiter ansteigen. Der bereits in den Vorjahren zu beobachtende Trend einer verstärkten Inanspruchnahme des Kreises Coesfeld für die Genehmigung solcher Lasttransporte setzt sich damit fort. Bei den übrigen Gebührenposten des Produktbereiches 36 (insb. für Zulassungstätigkeiten und Fahrerlaubniserteilungen sowie für Verwarn- und Bußgelder) wird mit gleichbleibenden Ansätzen kalkuliert.


 

 

 

Ergebnis

2013

Ansatz

2014

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

39.01 – Verbraucherschutz

-790.736

-851.975

-910.248

39.02 – Veterinärdienst

-1.100.349

-1.170.397

-1.187.825

39.03 – Fleisch- und Geflügelfleisch-

            hygiene (Kostenrechnung)

371.145

292.432

372.964

39 – Veterinärdienst und

        Lebensmittelüberwachung

-1.519.940

-1.729.940

-1.725.109

 

Halter von Masttieren müssen Antibiotikagaben in ihren Betrieben seit dem 01.07.2014 melden. Im Laufe des Jahres 2015 wird der Kreis Coesfeld mit Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes beginnen (39.02). Daraus resultierenden Gebührenzuwächsen werden Personalmehraufwendungen gegenüber stehen.

 

Mit weitergehend steigenden Viehzahlen erhöht sich auch die Zahl der Amtshandlungen im Bereich der Schlachtgeflügel- und Exportuntersuchungen (39.02). Die steigende Zahl von Abfertigungen führt zwar zu Gebührenzuwächsen, erfordert aber einen verstärkten Personaleinsatz.

 

Die gesetzliche Regelung zur Kostentragung für die Tierkörperbeseitigung (AG TierSG Tier-NebG NRW) wird zum 01.01.2015 neu gefasst (36.02). Eine hierdurch erforderliche Änderung des Haushaltsansatzes ist im vorliegenden Haushaltsplanentwurf bislang nicht enthalten, da zum Zeitpunkt der Ansatzplanung noch nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Gesetzesänderung so zeitnah beschlossen werden kann. Nach der jüngsten Information des Landkreistages NRW verdichtet sich zur Gewissheit, dass der Landesgesetzgeber bereits zum 01.01.2015 das o.g. Gesetz ändern wird. Durch die Anhebung der Eigenbeteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe an den Kosten der Falltierbeseitigung werden die bisherigen Kostenträger, die Kreise und kreisfreien Städte, entlastet. Im Hinblick darauf kann nach hiesiger Schätzung der Aufwandsposten des Kreises Coesfeld von bislang 620.000 € auf 380.000 € im Haushaltsjahr 2015 gesenkt werden. Es ergäbe sich somit eine Ersparnis von 240.000 €. Es wird angeregt, diese Veränderung in die Änderungsliste einzutragen und damit zum Gegenstand der weiteren Beratungen zu machen.

 

 

 

Ergebnis

2013

Ansatz

2014

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

63.01 – Bauaufsicht/Denkmalschutz

88.543

-69.413

12.892

63.02 – Wohnungsförderung

-216.488

-235.101

-214.936

63 – Bauen und Wohnen

-127.945

-304.514

-202.044

 

Die zukünftige Bautätigkeit ist relativ unsicher vorherzusagen. Für die Ansatzplanung wurde deshalb ein Mittelwert der letzten fünf Haushaltsjahre herangezogen. Es wird im Ergebnis mit Mehrerträgen bei den Baugenehmigungsgebühren gerechnet (63.01).

 

 

 

Vorl. Ergebnis

2013

Ansatz

2014

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

70.01 – Betrieblicher Umweltschutz

-159.091

-343.236

-446.216

70.02 – Natur- und Bodenschutz

-1.101.954

-1.081.818

-1.164.267

70.03 – Gewässerschutz

-546.581

-647.050

-681.655

70.04 – Durchführung der Abfallent-

            sorgung (Kostenrechnung)

121.977

134.852

140.587

70 - Umwelt

-1.685.649

-1.937.253

-2.151.552

 

Durch die BauGB-Novelle und den Wegfall der Privilegierung großer gewerblicher Ställe sind Rückgänge bei den Genehmigungsanträgen für neue Tierhaltungsanlagen festzustellen. Mit Etablierung der medienübergreifenden Umweltinspektion werden im Gegenzug Mehrerträge aus Überwachungen generiert (70.01).

 

Der Satzungsbeschluss über die noch in Aufstellung befindlichen Landschaftspläne Baumberge-Nord, Buldern, Lüdinghausen und Davensberg-Senden soll im Laufe des Jahres 2015 gefasst werden (70.02). Ein wichtiges Vorhaben des Kreises Coesfeld – nämlich die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächendeckend im Kreisgebiet zu implementieren – wäre damit erfolgreich abgeschlossen.

 

Der Kreis übernimmt gem. öffentlich-rechtlicher Vereinbarung mit zehn Städten und Gemeinden seit dem 01.09.2014 die flächendeckende Überwachung der privaten Kleinkläranlagen (70.03). Diese gebührenpflichtige Amtshandlung wird sich erstmals in 2015 auf ein vollständiges Haushaltsjahr niederschlagen.

 

 

Weitere Einzelheiten zu den Veränderungen im Budget 01 werden soweit erforderlich in der Sitzung erläutert.

 

Die allgemeinen Erläuterungen zum Haushalt können dem Vorbericht entnommen werden, Detailerläuterungen wie auch Erläuterungen finanz- und haushaltswirtschaftlicher Aspekte und deren Auswirkungen sind in den Produktbeschreibungen sowie den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen der Produktgruppen enthalten.

 

III. Alternativen - IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei Verschlechterungen der Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und den jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträgen in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage oder auf die Höhe des Kreditbedarfes.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 02.07.2014 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.