hier: Entwurf Budget 01 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2015 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen des Budgets 01 mit den Produktgruppen
32.01 Allgemeine
Gefahrenabwehr Seiten
9 - 17
32.02 Rettungsdienst
(einschl. Kostenrechnung) Seiten
18 – 26
32.03 Feuerschutz,
Großschadenslagen Seiten
27 – 31
32.04 Ausländerangelegenheiten Seiten
32 – 36
36.01 Verkehrssicherung Seiten
43 – 49
36.02 Zulassungen Seiten
50 – 53
36.03 Fahr-
und Beförderungserlaubnisse Seiten
54 – 59
39.01 Verbraucherschutz Seiten
63 – 66
39.02 Veterinärdienst Seiten
67 – 74
39.03 Fleisch-
und Geflügelfleischhygiene (Kostenrechnung) Seiten
75 – 78
63.01 Bauaufsicht
/ Denkmalschutz Seiten
81 – 85
63.02 Wohnungsförderung Seiten
86 – 91
70.01 Betrieblicher
Umweltschutz Seiten
95 – 99
70.02 Natur-
und Bodenschutz Seiten
100 – 108
70.03 Gewässerschutz Seiten
109 – 113
70.04 Durchführung
der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) Seiten
114 – 119
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse
bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen sowie die sich
daraus für den Haushaltsplan 2015 ergebenden Konsequenzen werden in einer
Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung
und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit
dem Haushaltsplan ist am 05.11.2014 in den Kreistag eingebracht worden.
Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse können daher in ihren nächsten Sitzungen über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.
Im Budget 01 ergibt sich zwischen den Teilergebnisplänen 2015 und 2014 im Ergebnis folgende Abweichung:
|
Ergebnis 2013 |
Ansatz |
Ansatz 2015 |
Abweichung 2014
/ 2015 |
Summe Budget 01 |
-2.007.022 |
-2.577.412 |
-2.540.748 |
+36.664 |
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Ergebnis als Besonderheit des Budgets 01 die kostenrechnenden Einrichtungen „Rettungsdienst (32.02)“ und „Abfallwirtschaft (70.04)“ sowie die analog einer kostenrechnenden Einrichtung betriebene „Fleischbeschau (39.03)“ enthalten sind. Für diese Einrichtungen werden auf der Grundlage gesondert beschlossener Gebührensatzungen kostendeckende Gebühren erhoben. Die hierauf entfallenden Ansätze können im Rahmen der Haushaltsplanberatungen unberücksichtigt bleiben.
Die Ansatzwerte zeigen überdies, dass für das Budget 01 im kommenden Haushaltsjahr von weitgehend gleichbleibenden Ergebnissen ausgegangen wird (die Gesamtabweichung 2014/2015 liegt gem. Ansatzplanung bei lediglich 1,4 %). Insoweit sind in den einzelnen Produktbereichen des Budgets 01 nur vereinzelte Änderungspositionen zu verzeichnen.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf im Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
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Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
32.01 – Allgemeine
Gefahrenabwehr |
-192.188 |
-173.482 |
-120.413 |
32.02 – Rettungsdienst
(Kosten- rechnung) |
328.740 |
583.945 |
555.473 |
32.03 – Feuerschutz, Großschadenslagen |
-618.668 |
-635.062 |
-665.294 |
32.04 –
Ausländerangelegenheiten |
-445.094 |
-467.934 |
-535.151 |
32 – Sicherheit und
Ordnung |
-927.210 |
-692.532 |
-765.385 |
Im Produktbereich 32 sind die
Gebührenpositionen – im Vergleich zu den übrigen Produktbereichen des Budgets
01 – von verhältnismäßig geringer Bedeutung. Mit Ausnahme einer
Gebührensteigerung bei der Ausstellung von Jagdscheinen (32.01), die aus einer
turnusmäßig erhöhten Anzahl von Jagdscheinverlängerungen (3-Jahres-Jagdschein)
resultiert, ergeben sich hier keine wesentlichen Änderungen.
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Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
36.01 – Verkehrssicherung |
1.378.234 |
1.197.192 |
1.338.894 |
36.02 – Zulassungen |
848.402 |
880.680 |
934.934 |
36.03 – Fahr- und
Beförderungser- laubnisse |
12.060 |
8.956 |
29.514 |
36 – Straßenverkehr |
2.238.697 |
2.086.828 |
2.303.342 |
Die Erträge aus Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte (36.01) werden nach jetzigen Schätzungen im Jahr 2015 weiter ansteigen. Der bereits in den Vorjahren zu beobachtende Trend einer verstärkten Inanspruchnahme des Kreises Coesfeld für die Genehmigung solcher Lasttransporte setzt sich damit fort. Bei den übrigen Gebührenposten des Produktbereiches 36 (insb. für Zulassungstätigkeiten und Fahrerlaubniserteilungen sowie für Verwarn- und Bußgelder) wird mit gleichbleibenden Ansätzen kalkuliert.
|
Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
39.01 – Verbraucherschutz |
-790.736 |
-851.975 |
-910.248 |
39.02 – Veterinärdienst |
-1.100.349 |
-1.170.397 |
-1.187.825 |
39.03 – Fleisch- und
Geflügelfleisch- hygiene (Kostenrechnung) |
371.145 |
292.432 |
372.964 |
39 – Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung |
-1.519.940 |
-1.729.940 |
-1.725.109 |
Halter von Masttieren müssen Antibiotikagaben in ihren Betrieben seit dem 01.07.2014 melden. Im Laufe des Jahres 2015 wird der Kreis Coesfeld mit Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes beginnen (39.02). Daraus resultierenden Gebührenzuwächsen werden Personalmehraufwendungen gegenüber stehen.
Mit weitergehend steigenden Viehzahlen erhöht sich auch die Zahl der Amtshandlungen im Bereich der Schlachtgeflügel- und Exportuntersuchungen (39.02). Die steigende Zahl von Abfertigungen führt zwar zu Gebührenzuwächsen, erfordert aber einen verstärkten Personaleinsatz.
Die gesetzliche Regelung zur Kostentragung für die Tierkörperbeseitigung (AG TierSG Tier-NebG NRW) wird zum 01.01.2015 neu gefasst (36.02). Eine hierdurch erforderliche Änderung des Haushaltsansatzes ist im vorliegenden Haushaltsplanentwurf bislang nicht enthalten, da zum Zeitpunkt der Ansatzplanung noch nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Gesetzesänderung so zeitnah beschlossen werden kann. Nach der jüngsten Information des Landkreistages NRW verdichtet sich zur Gewissheit, dass der Landesgesetzgeber bereits zum 01.01.2015 das o.g. Gesetz ändern wird. Durch die Anhebung der Eigenbeteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe an den Kosten der Falltierbeseitigung werden die bisherigen Kostenträger, die Kreise und kreisfreien Städte, entlastet. Im Hinblick darauf kann nach hiesiger Schätzung der Aufwandsposten des Kreises Coesfeld von bislang 620.000 € auf 380.000 € im Haushaltsjahr 2015 gesenkt werden. Es ergäbe sich somit eine Ersparnis von 240.000 €. Es wird angeregt, diese Veränderung in die Änderungsliste einzutragen und damit zum Gegenstand der weiteren Beratungen zu machen.
|
Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
63.01 –
Bauaufsicht/Denkmalschutz |
88.543 |
-69.413 |
12.892 |
63.02 – Wohnungsförderung |
-216.488 |
-235.101 |
-214.936 |
63 – Bauen und Wohnen |
-127.945 |
-304.514 |
-202.044 |
Die zukünftige Bautätigkeit ist relativ unsicher vorherzusagen. Für die Ansatzplanung wurde deshalb ein Mittelwert der letzten fünf Haushaltsjahre herangezogen. Es wird im Ergebnis mit Mehrerträgen bei den Baugenehmigungsgebühren gerechnet (63.01).
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Vorl.
Ergebnis 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
70.01 – Betrieblicher
Umweltschutz |
-159.091 |
-343.236 |
-446.216 |
70.02 – Natur- und
Bodenschutz |
-1.101.954 |
-1.081.818 |
-1.164.267 |
70.03 – Gewässerschutz |
-546.581 |
-647.050 |
-681.655 |
70.04 – Durchführung der
Abfallent- sorgung (Kostenrechnung) |
121.977 |
134.852 |
140.587 |
70 - Umwelt |
-1.685.649 |
-1.937.253 |
-2.151.552 |
Durch die BauGB-Novelle und den Wegfall der Privilegierung großer gewerblicher Ställe sind Rückgänge bei den Genehmigungsanträgen für neue Tierhaltungsanlagen festzustellen. Mit Etablierung der medienübergreifenden Umweltinspektion werden im Gegenzug Mehrerträge aus Überwachungen generiert (70.01).
Der Satzungsbeschluss über die noch in Aufstellung befindlichen Landschaftspläne Baumberge-Nord, Buldern, Lüdinghausen und Davensberg-Senden soll im Laufe des Jahres 2015 gefasst werden (70.02). Ein wichtiges Vorhaben des Kreises Coesfeld – nämlich die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächendeckend im Kreisgebiet zu implementieren – wäre damit erfolgreich abgeschlossen.
Der Kreis übernimmt gem. öffentlich-rechtlicher Vereinbarung mit zehn Städten und Gemeinden seit dem 01.09.2014 die flächendeckende Überwachung der privaten Kleinkläranlagen (70.03). Diese gebührenpflichtige Amtshandlung wird sich erstmals in 2015 auf ein vollständiges Haushaltsjahr niederschlagen.
Weitere Einzelheiten zu den Veränderungen im Budget 01 werden soweit erforderlich in der Sitzung erläutert.
Die allgemeinen Erläuterungen zum Haushalt können dem Vorbericht entnommen werden, Detailerläuterungen wie auch Erläuterungen finanz- und haushaltswirtschaftlicher Aspekte und deren Auswirkungen sind in den Produktbeschreibungen sowie den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen der Produktgruppen enthalten.
III. Alternativen
- IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei Verschlechterungen der Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und den jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträgen in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage oder auf die Höhe des Kreditbedarfes.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung