Betreff
Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
SV-9-0149
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld wird beschlossen.

 

Begründung:

I.   Problem

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.09.2014 wurde bereits über den Entwurf einer anzupassenden Rechnungsprüfungsordnung beraten. Hinsichtlich der in § 8 Absatz 6 enthaltenen Regelung zum vorgesehenen Abgleich von Daten mit Hilfe einer Analysesoftware bestand noch ein abschließender Klärungsbedarf. Die Verwaltung hat hierzu vorgeschlagen, die Grundzüge der Analysesoftware in einer erneuten Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss vorzustellen.

 

Gleichwohl wurde der seinerzeit vorgelegte Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung ohne § 8 Absatz 6 vom Kreistag in der Sitzung vom 01.10.2014 beschlossen. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlagen SV-9-0042 und SV-9-0042/1 verwiesen. Nunmehr ist abschließend über die Ergänzung der Rechnungsprüfungsordnung um § 8 Absatz 6 erneut zu beraten.

II.  Lösung

Wesentliche Inhalte der Analysesoftware werden mit Hilfe einer Präsentation in der Sitzung vorgestellt.

 

Mit der Beschlussfassung über die nunmehr vorliegende Rechnungsprüfungsordnung wird ein Beitrag sowohl zur Transparenz des Prüfungsverfahrens als auch zur wirtschaftlichen Arbeitsweise der örtlichen Rechnungsprüfung geleistet.

 

Die Ergänzung um den § 8 Absatz 6 ist im beigefügten Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung fettgedruckt gekennzeichnet.

III. Alternativen

Keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Bis auf den Personal- und Sachkostenaufwand der Rechnungsprüfung und den Aufwand für die Sitzungen entstehen keine Kosten.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist der Kreistag für den Erlass der Rechnungsprüfungsordnung zuständig.

 

Anlagen:

 

Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld