Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Mitwirkung im Erarbeitungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, wird die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme beschlossen.
Begründung:
I.
Problem
Mit der Sitzungsvorlage SV-9-0104 wurde der
Kreistag des Kreises Coesfeld über das von der Bezirksregierung Münster mit
Schreiben vom 07.08.2014 eingeleitete Erarbeitungsverfahren zur Fortschreibung
des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, informiert.
In der Sitzungsvorlage SV-9-0104 wurde die
Mitwirkung des Kreises Coesfeld in diesem Erarbeitungsverfahren in Form einer
vom Kreistag des Kreises Coesfeld zu beschließenden Stellungnahme vorgeschlagen.
Die zu beschließende Stellungnahme mit Anregungen und Bedenken zum Planentwurf,
seiner Begründung und zum Umweltbericht sollte fristgemäß - spätestens bis zum
19.12.2014 - der Bezirksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde vorgelegt
werden.
Von
der Regionalplanungsbehörde sind folgende fünf Eckpunkte des Planentwurfs,
Sachlicher Teilplan Energie, hervorgehoben worden:
·
Erstmalig raumordnerische Vorgaben für Standorte von Anlagen für die
Nutzung der Windenergie, der Biomasse und der Solarenergie unter Benennung von
zulässigen und nicht zulässigen Gebietskategorien des Regionalplans sowie für
die Errichtung von Energieparks.
·
Darstellung
von Windenergiebereichen als
Vorranggebiete ohne die Ausschlusswirkung von Eignungsgebieten nach § 8 Abs. 7
ROG.
·
Außerhalb der Windenergiebereiche können zusätzliche kommunale
Windenergieplanungen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) unter Beachtung und
Berücksichtigung der landesplanerischen Ziele und Grundsätze durchgeführt
werden.
·
Erstmalig münsterlandweite Versagung der Nutzung und Erkundung der
Erdgasvorkommen aus unkonventionellen Lagerstätten.
·
Begleitung
des Teilplans durch eine umfangreiche
Strategische Umweltprüfung.
In der Sitzungsvorlage SV-9-0104 wurde
darauf hingewiesen, dass die
umfangreichen Verfahrensunterlagen und weitere Informationen zum Sachlichen
Teilplan Energie nicht in Papierform zur Verfügung gestellt worden sind,
sondern ausschließlich auf den Internetseiten der Bezirksregierung Münster
unter http://www.bezreg-muenster.de im Abschnitt „Regionalplanung“ aufgerufen
werden können bzw. direkt unter folgendem Link: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/Dez_32_Regionalplan-2012/Teilplan_Energie/index.html.
Aktuell
eingestellt wurden dort auch die Präsentationsfolien, die von der Regionalplanungsbehörde
in den „Informationsveranstaltungen bei den Münsterlandkreisen und den
kreisangehörigen Kommunen“ verwendet wurden. Auszüge aus dieser Präsentation -
die Informationsveranstaltung auf Kreisebene (Kreis Coesfeld) fand am
29.10.2014 statt - sind der Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage1). Sie geben u.a.
einen Überblick über die Inhalte und die rechtlichen Grundlagen des
Planentwurfs und informieren zum Verfahrensstand und zum Beteiligungsverfahren.
II.
Lösung
Der verwaltungsintern abgestimmte Entwurf
einer vom Kreistag des Kreises Coesfeld zu beschließenden Stellungnahme ist der
Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
III.
Alternativen
Es werden keine
Alternativen vorgeschlagen.
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit
für die Entscheidung liegt gem. § 26 I KrO beim Kreistag.