Beschlussvorschlag:
1. Der Kreis Coesfeld gewährt der Flughafen Münster/Osnabrück
GmbH (FMO GmbH) im Jahr 2015 ein Gesellschafterdarlehen von 75.833 EUR. Das
Darlehen wird zum 15. Februar 2015 bereitgestellt und mit 2,3 Prozent p.a.
verzinst. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren, die Zinsbindung beträgt
5 Jahre, das Darlehen ist drei Jahre tilgungsfrei.
2. Der Vertreter des Kreises Coesfeld in der
Gesellschafterversammlung der FMO GmbH wird angewiesen, einem Beschluss über
die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen der Gesellschafter von insgesamt 16,8
Mio. EUR in 2015 mit dem darin enthaltenen Anteil des Kreises Coesfeld von
75.833 EUR sowie den übrigen Punkten der vom Aufsichtsrat der FMO GmbH
vorgeschlagenen Verfahrensweise zuzustimmen.
3. Eine rechtliche Verpflichtung des Kreises Coesfeld
gegenüber der FMO GmbH, weitere Finanzierungsmittel ab 2016, sei es als
Eigenkapital oder als Gesellschafterdarlehen, der FMO GmbH zur Verfügung zu
stellen, wird mit diesem Beschluss nicht begründet.
Begründung:
I. Problem
Bei den Beratungen in den
Gremien des Kreistages über die Kapitalerhöhung bei der Flughafen
Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) in den Jahren 2012 und 2013 ist die relativ
schlechte Kapitalausstattung der Gesellschaft angesprochen worden. Der Kreistag
hatte am 26.09.2012 der Beteiligung an der Kapitalerhöhung von insgesamt 26,6
Mio. EUR zugestimmt. Der Anteil des Kreises Coesfeld betrug aufgrund seines
Anteils am Stammkapital (0,45 %) 122.826 EUR. Die Zahlungsweise der
ursprünglich in fünf Tranchen zu zahlenden Beträge von je 24.565 EUR wurde
durch Beschluss des Kreistages am 25.09.2013 dahingehend geändert, dass die
restlichen vier Tranchen auf zwei Zahlungen in 2014 und 2015 von je 49.130 EUR
„gestaucht“ werden. Seinerzeit wurde
bereits von der FMO GmbH mitgeteilt, dass über einen endgültigen Weg zur künftigen mittel- bis
langfristigen Kapitalausstattung der FMO GmbH auf Grundlage dann vorliegender
neuer und belastbarer Prognoseberechnungen zur wirtschaftlichen Entwicklung im
Jahr 2014 beraten werden soll (siehe SV-8-940 und SV-8-940/1)
Hintergrund
dieser relativ geringen Kapitaldecke ist die Tatsache, dass fast alle
Investitionsmaßnahmen der Vergangenheit (z.B. Terminalneubau, Catering-Gebäude,
Frachtgebäude, Parkhäuser) im Wesentlichen durch Fremdkapital finanziert
wurden. Dies führt dazu, dass das Betriebsergebnis gegenwärtig im erheblichen
Umfang mit Fremdkapitalzinsen belastet ist. Die Bankenverbindlichkeiten werden
per 31.12.2014 auf ca. 84 Mio. € angewachsen sein. Damit ist das Ergebnis der
Flughafengesellschaft 2014 mit Zinsen in der Größenordnung von fast 4 Mio. Euro
belastet. Der Kapitaldienst der Flughafengesellschaft (Zinsen zzgl. Tilgung)
beträgt jedes Jahr über 11 Mio. Euro. Die maßgeblichen Geschäftsbanken hatten
schon im letzten Jahr die klare Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die
Gesellschafter zukünftig durch Kapitalzuführungen sicherstellen sollen, dass
die Verschuldung der FMO-GmbH in den kommenden Jahren kontinuierlich verringert
wird.
Die FMO GmbH
war, im Gegensatz zu anderen Flughäfen, in der ersten Dekade dieses
Jahrhunderts viele Jahre in der Lage, die entsprechenden Finanzierungskosten
selbst zu tragen, so dass es zu keiner diesbezüglichen Belastung der
Gesellschafter kam. Bedingt durch die massiven Verkehrsrückgänge und damit
verbundenen Umsatzeinbrüchen ist dies jetzt - wie bei den meisten anderen
kleinen und mittelgroßen Flughäfen auch - nicht mehr möglich.
Ziel der
gegenwärtig angestrebten Kapitalmaßnahmen ist es, durch eine Zuführung von
Gesellschaftermitteln (Kombination aus Gesellschafterdarlehen und
Eigenkapitalstärkungen) den Liquiditätsbedarf der Gesellschaft zu decken und
darüber hinaus die Bankdarlehen nach Auslaufen des Zinsbindungszeitraums
zurückzuführen, um damit die Gewinn- und Verlustrechnung der die FMO GmbH
belastenden Fremdkapitalzinsen deutlich zu reduzieren. Des Weiteren soll durch
die Maßnahmen mittelfristig den Erwartungen der maßgeblichen Geschäftsbanken
entsprochen werden.
II. Lösung
Die
Geschäftsführung der FMO GmbH hat gemeinsam mit der Beratungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers AG (PwC) in den letzten 10 Monaten verschiedene
Finanzierungsvarianten erarbeitet. Diese wurden dann in mehreren
aufeinanderfolgenden Sitzungen des FMO-Aufsichtsrates beraten, bewertet und am
Ende auf die jetzt vorliegende Finanzierungsvariante zugeführt.
Das von PwC
empfohlene Finanzierungskonzept sieht nun vor, dass der FMO GmbH zunächst im
kommenden Jahr ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von ca. 16,8 Mio. Euro
(aufgeteilt auf die einzelnen Gesellschafter je nach Anteil am Stammkapital,
für den Kreis Coesfeld damit 75.833 Euro) zugeführt wird. Dem Konzept folgend
sollen dann in den Jahren 2016 bis 2020 jährliche Eigenkapitalzuführungen durch
die Gesellschafter in der gleichen Höhe von 16,8 Mio. Euro p.a. erfolgen. Das
würde für den Kreis Coesfeld eine jährliche Eigenkapitalzuführung von 75.833
Euro, also insgesamt 379.165 Euro bedeuten. Für den Zeitraum 2021 bis 2023 sind
dann weitere Gesellschafterdarlehen von 6,0 Mio. EUR in 2021, 5,5 Mio. EUR in
2022 und 1,5 Mio. EUR in 2023 (Gesamt 13,0 Mio EUR, davon Anteil des Kreises Coesfeld:
58.700 EUR) kalkuliert. Die geplanten Gesellschaftermittel werden für die
vollständige Tilgung der Bankdarlehen verwendet, um damit eine substanzielle
und nachhaltige Entschuldung zu erreichen. Nach 2023 sind dann keine weiteren
Kapitalzuführungen durch die Gesellschafter vorgesehen.
Nach mehreren
Beratungen im FMO-Aufsichtsrat hat dieser nun festgelegt, dass auf der Basis
dieser vorgestellten Finanzierungsvariante zunächst nur die Gewährung des
Gesellschafterdarlehens im kommenden Jahr 2015 beschlossen werden soll. Es
wurde auch festgelegt, dass die Gespräche über die erforderlichen Einzahlungen
ab dem Jahr 2016 in den FMO-Gremien zeitnah (bereits zu Jahresbeginn 2015)
fortgeführt werden, um darauf basierend entsprechende weitere Beschlüsse vorzubereiten.
Der Aufsichtsrat hat den Beschluss mit der Maßgabe gefasst, dass eine positive
Fortführungsprognose von der Geschäftsführung nochmals dargelegt und vom
Wirtschaftsprüfer bestätigt wird. Die Geschäftsführung sagte dies zu.
In der
Kreistagssitzung vom 05.11.2014 hat der Landrat über die anstehende
Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats der FMO GmbH an die Gesellschafter über
ein langfristiges Finanzierungskonzept informiert. Nunmehr hat sich der
Aufsichtsrat am 10.11.2014 für folgende Beschlussempfehlung an die
Gesellschafterversammlung ausgesprochen:
Beschlussempfehlung
des Aufsichtsrates an die Gesellschafterversammlung:
Die Gesellschafter stellen die wichtige regionalpolitische Bedeutung des FMO
fest. Vor diesem Hintergrund muss der FMO mit einer klaren Zukunftsperspektive
auf sichere Füße gestellt werden, um so im Wettbewerb bestehen und seine
wichtige Aufgabe für die Region wahrnehmen zu können.
Auf der Basis
der beiliegenden Finanzierungsvariante A beschließt die
Gesellschafterversammlung konkret für das Geschäftsjahr 2015 die Ausgabe von
Gesellschafterdarlehen in Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils von 16,8
Mio. € des Gesellschafters am Stammkapital. Die konkreten Anteile bezogen auf
die einzelnen teilnehmenden Gesellschafter ergeben sich aus der Anlage.
Das Darlehen ist 3 Jahre tilgungsfrei und hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Es
wird mit einem marktadäquaten Zins von 2,3 % p.a. (Zinsbindung 5 Jahre)
verzinst. Die Darlehen werden zum 15. Februar 2015 bereitgestellt. Hierzu
schließen die einzelnen Gesellschafter Darlehensverträge mit der FMO GmbH ab.
Eine rechtliche Verpflichtung der Gesellschafter untereinander und/oder eine
Verpflichtung der Gesellschafter gegenüber der FMO GmbH, weitere
Finanzierungsmittel entsprechend der Finanzierungsvariante A, sei es als
Eigenkapital oder als Gesellschafterdarlehen, der FMO GmbH zur Verfügung zu
stellen, wird mit diesem Beschluss noch nicht begründet.
Bezüglich der in der Finanzierungsvariante A dargestellten Einlagen und
Gesellschafterdarlehen ab 2016 werden die Gespräche fortgeführt und bis zum
31.03.2015 eine Entscheidung getroffen.
Der Beschluss wird mit der Maßgabe gefasst, dass die positive
Fortführungsprognose von der Geschäftsführung nochmals dargelegt und vom
Wirtschaftsprüfer bestätigt wird.
Die
Flughafengesellschafter sind sich nach intensiver Diskussion im Aufsichtsrat
darin einig, dass der FMO als einer von drei internationalen Verkehrsflughäfen
in NRW auch heute noch, erst recht aber in der Zukunft, eine äußerst positive
regionalwirtschaftliche Bedeutung für die Region wahrnimmt bzw. wahrnehmen
wird. Im immer weiter zunehmenden Wettbewerb der europäischen Regionen ist die
infrastrukturelle Anbindung einer Region unbestritten von immanenter Bedeutung.
Zu dieser infrastrukturellen Anbindung gehört neben den Straßen-, Wasser- und
Schienenwegen auch der Luftverkehr. Insofern steht fest, dass die FMO-Region v.
a. mit Blick in die Zukunft weiterhin einen eigenen Flughafen benötigt.
Nach Ziffer 5
des Kreistagsbeschlusses vom 25.09.2013 soll die aktuelle Entwicklung der FMO
GmbH nach den Kommunalwahlen 2014 im Fachausschuss erneut thematisiert werden.
Diesem Beschluss wird die Verwaltung mit den vorgelegten Informationen gerecht.
Dazu wurde – entsprechend dem v.g. Kreistagsbeschlusses - die Geschäftsführung
der FMO GmbH zur Teilnahme eingeladen und steht für die Beantwortung von Fragen
zur Verfügung.
III. Alternativen
Der Kreistag
lehnt eine Vergabe eines Gesellschafterdarlehens an die FMO GmbH und die
dargestellte Vorgehensweise für ein langfristiges Finanzierungskonzept der
Gesellschaft ab. Durch die Ablehnung des erforderlichen Finanzierungskonzeptes
wird die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsperspektive des Flughafens
Münster/Osnabrück als internationaler Flughafen in NRW gefährdet.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Nach der 2012
beschlossenen Kapitalerhöhung und der 2013 erfolgten „Stauchung“ der Tranchen
für diese Kapitalerhöhung ist im Haushaltsentwurf 2015 ein Betrag von 49.130
EUR eingestellt. Im Haushalt 2014 war derselbe Betrag berücksichtigt. Der jetzt
zur Entscheidung anstehende Anteil des Kreises Coesfeld für das
Gesellschafterdarlehen von 75.833 EUR ist als Investition noch nicht im Entwurf
des Kreishaushaltes 2015 berücksichtigt und müsste über die Änderungsliste mit
aufgenommen werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 Abs. 1 Buchst.
l) und o) KrO NRW