Betreff
Finanzierungskonzept der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH und Gewährung eines Gesellschafterdarlehens
Vorlage
SV-9-0164
Aktenzeichen
01.13.25
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreis Coesfeld gewährt der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) im Jahr 2015 ein Gesellschafterdarlehen von 75.833 EUR. Das Darlehen wird zum 15. Februar 2015 bereitgestellt und mit 2,3 Prozent p.a. verzinst. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren, die Zinsbindung beträgt 5 Jahre, das Darlehen ist drei Jahre tilgungsfrei.

2.    Der Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH wird angewiesen, einem Beschluss über die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen der Gesellschafter von insgesamt 16,8 Mio. EUR in 2015 mit dem darin enthaltenen Anteil des Kreises Coesfeld von 75.833 EUR sowie den übrigen Punkten der vom Aufsichtsrat der FMO GmbH vorgeschlagenen Verfahrensweise zuzustimmen.

3.       Eine rechtliche Verpflichtung des Kreises Coesfeld gegenüber der FMO GmbH, weitere Finanzierungsmittel ab 2016, sei es als Eigenkapital oder als Gesellschafterdarlehen, der FMO GmbH zur Verfügung zu stellen, wird mit diesem Beschluss nicht begründet.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Bei den Beratungen in den Gremien des Kreistages über die Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) in den Jahren 2012 und 2013 ist die relativ schlechte Kapitalausstattung der Gesellschaft angesprochen worden. Der Kreistag hatte am 26.09.2012 der Beteiligung an der Kapitalerhöhung von insgesamt 26,6 Mio. EUR zugestimmt. Der Anteil des Kreises Coesfeld betrug aufgrund seines Anteils am Stammkapital (0,45 %) 122.826 EUR. Die Zahlungsweise der ursprünglich in fünf Tranchen zu zahlenden Beträge von je 24.565 EUR wurde durch Beschluss des Kreistages am 25.09.2013 dahingehend geändert, dass die restlichen vier Tranchen auf zwei Zahlungen in 2014 und 2015 von je 49.130 EUR „gestaucht“ werden.  Seinerzeit wurde bereits von der FMO GmbH mitgeteilt, dass über einen endgültigen Weg zur künftigen mittel- bis langfristigen Kapitalausstattung der FMO GmbH auf Grundlage dann vorliegender neuer und belastbarer Prognoseberechnungen zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2014 beraten werden soll (siehe SV-8-940 und SV-8-940/1)

 

Hintergrund dieser relativ geringen Kapitaldecke ist die Tatsache, dass fast alle Investitionsmaßnahmen der Vergangenheit (z.B. Terminalneubau, Catering-Gebäude, Frachtgebäude, Parkhäuser) im Wesentlichen durch Fremdkapital finanziert wurden. Dies führt dazu, dass das Betriebsergebnis gegenwärtig im erheblichen Umfang mit Fremdkapitalzinsen belastet ist. Die Bankenverbindlichkeiten werden per 31.12.2014 auf ca. 84 Mio. € angewachsen sein. Damit ist das Ergebnis der Flughafengesellschaft 2014 mit Zinsen in der Größenordnung von fast 4 Mio. Euro belastet. Der Kapitaldienst der Flughafengesellschaft (Zinsen zzgl. Tilgung) beträgt jedes Jahr über 11 Mio. Euro. Die maßgeblichen Geschäftsbanken hatten schon im letzten Jahr die klare Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Gesellschafter zukünftig durch Kapitalzuführungen sicherstellen sollen, dass die Verschuldung der FMO-GmbH in den kommenden Jahren kontinuierlich verringert wird.

 

Die FMO GmbH war, im Gegensatz zu anderen Flughäfen, in der ersten Dekade dieses Jahrhunderts viele Jahre in der Lage, die entsprechenden Finanzierungskosten selbst zu tragen, so dass es zu keiner diesbezüglichen Belastung der Gesellschafter kam. Bedingt durch die massiven Verkehrsrückgänge und damit verbundenen Umsatzeinbrüchen ist dies jetzt - wie bei den meisten anderen kleinen und mittelgroßen Flughäfen auch - nicht mehr möglich.

 

Ziel der gegenwärtig angestrebten Kapitalmaßnahmen ist es, durch eine Zuführung von Gesellschaftermitteln (Kombination aus Gesellschafterdarlehen und Eigenkapitalstärkungen) den Liquiditätsbedarf der Gesellschaft zu decken und darüber hinaus die Bankdarlehen nach Auslaufen des Zinsbindungszeitraums zurückzuführen, um damit die Gewinn- und Verlustrechnung der die FMO GmbH belastenden Fremdkapitalzinsen deutlich zu reduzieren. Des Weiteren soll durch die Maßnahmen mittelfristig den Erwartungen der maßgeblichen Geschäftsbanken entsprochen werden.

II.  Lösung

Die Geschäftsführung der FMO GmbH hat gemeinsam mit der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) in den letzten 10 Monaten verschiedene Finanzierungsvarianten erarbeitet. Diese wurden dann in mehreren aufeinanderfolgenden Sitzungen des FMO-Aufsichtsrates beraten, bewertet und am Ende auf die jetzt vorliegende Finanzierungsvariante zugeführt.

Das von PwC empfohlene Finanzierungskonzept sieht nun vor, dass der FMO GmbH zunächst im kommenden Jahr ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von ca. 16,8 Mio. Euro (aufgeteilt auf die einzelnen Gesellschafter je nach Anteil am Stammkapital, für den Kreis Coesfeld damit 75.833 Euro) zugeführt wird. Dem Konzept folgend sollen dann in den Jahren 2016 bis 2020 jährliche Eigenkapitalzuführungen durch die Gesellschafter in der gleichen Höhe von 16,8 Mio. Euro p.a. erfolgen. Das würde für den Kreis Coesfeld eine jährliche Eigenkapitalzuführung von 75.833 Euro, also insgesamt 379.165 Euro bedeuten. Für den Zeitraum 2021 bis 2023 sind dann weitere Gesellschafterdarlehen von 6,0 Mio. EUR in 2021, 5,5 Mio. EUR in 2022 und 1,5 Mio. EUR in 2023 (Gesamt 13,0 Mio EUR, davon Anteil des Kreises Coesfeld: 58.700 EUR) kalkuliert. Die geplanten Gesellschaftermittel werden für die vollständige Tilgung der Bankdarlehen verwendet, um damit eine substanzielle und nachhaltige Entschuldung zu erreichen. Nach 2023 sind dann keine weiteren Kapitalzuführungen durch die Gesellschafter vorgesehen.

 

Nach mehreren Beratungen im FMO-Aufsichtsrat hat dieser nun festgelegt, dass auf der Basis dieser vorgestellten Finanzierungsvariante zunächst nur die Gewährung des Gesellschafterdarlehens im kommenden Jahr 2015 beschlossen werden soll. Es wurde auch festgelegt, dass die Gespräche über die erforderlichen Einzahlungen ab dem Jahr 2016 in den FMO-Gremien zeitnah (bereits zu Jahresbeginn 2015) fortgeführt werden, um darauf basierend entsprechende weitere Beschlüsse vorzubereiten. Der Aufsichtsrat hat den Beschluss mit der Maßgabe gefasst, dass eine positive Fortführungsprognose von der Geschäftsführung nochmals dargelegt und vom Wirtschaftsprüfer bestätigt wird. Die Geschäftsführung sagte dies zu.

 

In der Kreistagssitzung vom 05.11.2014 hat der Landrat über die anstehende Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats der FMO GmbH an die Gesellschafter über ein langfristiges Finanzierungskonzept informiert. Nunmehr hat sich der Aufsichtsrat am 10.11.2014 für folgende Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen:

 

Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates an die Gesellschafterversammlung:

Die Gesellschafter stellen die wichtige regionalpolitische Bedeutung des FMO fest. Vor diesem Hintergrund muss der FMO mit einer klaren Zukunftsperspektive auf sichere Füße gestellt werden, um so im Wettbewerb bestehen und seine wichtige Aufgabe für die Region wahrnehmen zu können.

Auf der Basis der beiliegenden Finanzierungsvariante A beschließt die Gesellschafterversammlung konkret für das Geschäftsjahr 2015 die Ausgabe von Gesellschafterdarlehen in Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils von 16,8 Mio. € des Gesellschafters am Stammkapital. Die konkreten Anteile bezogen auf die einzelnen teilnehmenden Gesellschafter ergeben sich aus der Anlage.


Das Darlehen ist 3 Jahre tilgungsfrei und hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Es wird mit einem marktadäquaten Zins von 2,3 % p.a. (Zinsbindung 5 Jahre) verzinst. Die Darlehen werden zum 15. Februar 2015 bereitgestellt. Hierzu schließen die einzelnen Gesellschafter Darlehensverträge mit der FMO GmbH ab.


Eine rechtliche Verpflichtung der Gesellschafter untereinander und/oder eine Verpflichtung der Gesellschafter gegenüber der FMO GmbH, weitere Finanzierungsmittel entsprechend der Finanzierungsvariante A, sei es als Eigenkapital oder als Gesellschafterdarlehen, der FMO GmbH zur Verfügung zu stellen, wird mit diesem Beschluss noch nicht begründet.


Bezüglich der in der Finanzierungsvariante A dargestellten Einlagen und Gesellschafterdarlehen ab 2016 werden die Gespräche fortgeführt und bis zum 31.03.2015 eine Entscheidung getroffen.


Der Beschluss wird mit der Maßgabe gefasst, dass die positive Fortführungsprognose von der Geschäftsführung nochmals dargelegt und vom Wirtschaftsprüfer bestätigt wird.

 

Die Flughafengesellschafter sind sich nach intensiver Diskussion im Aufsichtsrat darin einig, dass der FMO als einer von drei internationalen Verkehrsflughäfen in NRW auch heute noch, erst recht aber in der Zukunft, eine äußerst positive regionalwirtschaftliche Bedeutung für die Region wahrnimmt bzw. wahrnehmen wird. Im immer weiter zunehmenden Wettbewerb der europäischen Regionen ist die infrastrukturelle Anbindung einer Region unbestritten von immanenter Bedeutung. Zu dieser infrastrukturellen Anbindung gehört neben den Straßen-, Wasser- und Schienenwegen auch der Luftverkehr. Insofern steht fest, dass die FMO-Region v. a. mit Blick in die Zukunft weiterhin einen eigenen Flughafen benötigt.

 

Nach Ziffer 5 des Kreistagsbeschlusses vom 25.09.2013 soll die aktuelle Entwicklung der FMO GmbH nach den Kommunalwahlen 2014 im Fachausschuss erneut thematisiert werden. Diesem Beschluss wird die Verwaltung mit den vorgelegten Informationen gerecht. Dazu wurde – entsprechend dem v.g. Kreistagsbeschlusses - die Geschäftsführung der FMO GmbH zur Teilnahme eingeladen und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

III. Alternativen

Der Kreistag lehnt eine Vergabe eines Gesellschafterdarlehens an die FMO GmbH und die dargestellte Vorgehensweise für ein langfristiges Finanzierungskonzept der Gesellschaft ab. Durch die Ablehnung des erforderlichen Finanzierungskonzeptes wird die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsperspektive des Flughafens Münster/Osnabrück als internationaler Flughafen in NRW gefährdet.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Nach der 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung und der 2013 erfolgten „Stauchung“ der Tranchen für diese Kapitalerhöhung ist im Haushaltsentwurf 2015 ein Betrag von 49.130 EUR eingestellt. Im Haushalt 2014 war derselbe Betrag berücksichtigt. Der jetzt zur Entscheidung anstehende Anteil des Kreises Coesfeld für das Gesellschafterdarlehen von 75.833 EUR ist als Investition noch nicht im Entwurf des Kreishaushaltes 2015 berücksichtigt und müsste über die Änderungsliste mit aufgenommen werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 Abs. 1 Buchst. l) und o) KrO NRW