Beschlussvorschlag:

 

1.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (Änderungsliste 2015 wird nach Abschluss der Beratungen in den Fachausschüssen nachgereicht) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2015 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2015 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 481 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 wurde vom Kämmerer am 28.10.2014 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 05.11.2014 fanden die weiteren Beratungen bisher in den Fachausschüssen vom 24.11.2014 bis 08.12.2014 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 17.12.2014 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2015 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 495 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.


 

Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)

 

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2015 und den Haushaltsplan 2015 hat der Kreisausschuss auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 2015) kann erst nach der Sitzung des, Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 08.12.2014 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden daher als Tischvorlage vorgelegt.

 

 

Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung

 

Da der Gesamthaushalt 2015 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Die Leitlinien der Budgetierung müssen wieder als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

 

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Ziffer g) der Kreisordnung für das Land NRW – KrO NRW.