Beschlussvorschlag des
Rechnungsprüfungsausschusses:
Die Regelung des § 8 Abs. 6 der Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld wird wie beigefügt beschlossen.
Begründung:
I. Problem
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.12.2014 wurde über den mit Sitzungsvorlage SV-9-0149 vorgelegten Entwurf des anzupassenden § 8 Absatz 6 der Rechnungsprüfungsordnung beraten. Hinsichtlich der dort enthaltenen Regelung zum vorgesehenen Abgleich von Daten mit Hilfe einer Analysesoftware bestand Ergänzungsbedarf. Der Ausschussvorsitzende hat hierzu vorgeschlagen, im § 8 Absatz 6 der Rechnungsprüfungsordnung hinter dem Wort Beschäftigtendaten in Klammern das Wort Zahlungsverkehrsdaten einzufügen.
Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage 9-0149 verwiesen.
II. Lösung
Die so weitergehend ergänzte Regelung des § 8 Absatz 6 der Rechnungsprüfungsordnung ist beigefügt. Die Ergänzung ist im Text hervorgehoben.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Bis auf den Personal- und Sachkostenaufwand der Rechnungsprüfung und den Aufwand für die Sitzungen entstehen keine Kosten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist der Kreistag für den Erlass der Rechnungsprüfungsordnung zuständig.
Anlage: Seite 3 / 4 der Rechnungsprüfungsordnung