Beschlussvorschlag:
Die Federführung für die
weitere Beratung des Antrags der SPD-Kreistagsfraktion auf Einrichtung eines
lokalen Bündnisses für Familien wird dem Jugendhilfeausschuss übertragen.
Begründung:
I. Mit Schreiben vom 26.06.2004 beantragte die
SPD-Fraktion im Kreistag des Kreises Coesfeld, den Tagesordnungspunkt „Bündnis
für Familie“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 14.07.2004
aufzunehmen und nachstehenden Antrag zur Beratung und zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Beschluss:
1.
Der Kreis
Coesfeld beteiligt sich an der bundesweiten Initiative „lokale Bündnisse für Familien“
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJF) und
initiiert ein „Bündnis für Familien im Kreis Coesfeld“.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, ein Konzept für eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zu
entwickeln. Dabei ist das Beratungsangebot aus dem BMFSJF und dem Servicebüro
der Initiative zu nutzen.
3.
Inhaltlicher
Schwerpunkt der Kampagne ist die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf. Bereits existierende Maßnahmen, insbesondere im
Bereich der Kinderbetreuung, sind aufzunehmen und fortzuentwickeln.
4.
Für das Bündnis
sollen Betreuungseinrichtungen, Schulen, Elterninitiativen, Verbände, Kirchen,
Unternehmen, Gewerkschaften und weitere gesellschaftliche Akteure gewonnen und
bestehende Aktivitäten vernetzt werden.
5. Mit den Städten und den Gemeinden im Kreis Coesfeld führt der Kreis Coesfeld Gespräche hinsichtlich einer weitergehenden Verankerung der Initiative „Bündnis für Familien“.
Die SPD-Fraktion im Kreistag des Kreises Coesfeld begründete ihren Beschlussantrag damit, dass im Dezember 2003 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die bundesweite Initiative „lokale Bündnisse für Familien“ ins Leben gerufen worden sei.
Ziel
sei es, Beispiele erfolgreicher Familienpolitik ins Blickfeld der Öffentlichkeit
zu rücken und zur Nachahmung zu empfehlen. Verwiesen wurde insbesondere auf die
Unterstützung der lokalen Bündnisse durch ein Servicebüro des Ministeriums in
Berlin.
Ein
„Bündnis für Familie im Kreis Coesfeld“ solle prüfen, ob und wie Initiativen
und Beispiele aus anderen Städten und Kreisen übernommen werden könnten, um den
Kreis
Coesfeld als familienfreundlichen Kreis zu stärken. Es solle angestrebt werden,
die strategische Entwicklung der Familienpolitik im Kreis Coesfeld unter
Einbeziehung vieler Akteure aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft
voranzutreiben.
Insbesondere
sollten für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf staatliche,
gesellschaftliche und private Modelle entwickelt und erprobt werden. Dafür
seien geeignete Instrumente, wie zum Beispiel Workshops, „Runde Tische“,
Modellprojekte, etc., zu initiieren.
Nach einer Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt fasste
der Kreistag in seiner Sitzung am 14.07.2004 folgenden Beschluss:
Der
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wird an den zuständigen Fachausschuss
überwiesen.
Dieser
Beschluss wurde offen per Handzeichen mit 48 Ja-Stimmen - bei zwei Enthaltungen – gefasst.
Zum
aktuellen Stand der Entwicklung der lokalen Bündnisse für Familien ist festzustellen,
dass laut einer Verlautbarung des Bundesministeriums vom 05.09.2004 94
Bündnisse ihre Arbeit aufgenommen haben; an rund 220 Standorten werde eine
Beratung durch das Servicebüro des Bundesministeriums durchgeführt.
Zu
dem Antrag der SPD ist Folgendes anzumerken:
Zu Punkt 3.)
des Antrages:
Es
ist festzustellen, dass bundesweit die Anzahl der Geburten zurückgeht. Nach
verlässlichen Angaben der statistischen Ämter ist mit einem Anstieg des
Altersdurchschnitts zu rechnen.
Die
Entwicklung im Kreis Coesfeld stellt sich im Vergleich zum Bundes- und
Landesrecht günstiger dar.
Allgemein wird unterstellt, dass die Entscheidung für Kinder in einer verlässlichen Betreuungslandschaft und familienfreundlichen Umgebung leichter fällt. Aus diesem Grunde kann rückgeschlossen werden, dass unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung im Kreis Coesfeld ein familienfreundliches Klima durchaus schon vorhanden ist.
Hingewiesen
sei in diesem Zusammenhang auf die guten Bedingungen in der Versorgung mit
Kindergartenplätzen. Auch die Anstrengungen bei der Gewinnung von
Tagesbetreuungsmöglichkeiten für die Gruppe der 0 – bis dreijährigen Kinder
sind in der Vergangenheit deutlich verstärkt worden.
Hinsichtlich
der Möglichkeiten der Tagesbetreuung für Kinder wurde die Auskunftsmöglichkeit für freie
Betreuungskapazitäten im Laufe der
letzten Jahre auf der Homepage des Kreises Coesfeld immer weiter ausgebaut.
Durch
diese Maßnahmen, und die Aktivitäten der
Regionalstelle Frau und Beruf beim Kreis Coesfeld, sind bereits Schritte getan,
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Weitere Schritte werden auch im Zusammenhang mit der Reform des Arbeitsmarktes, Errichtung des Zentrums für Arbeit des Kreises Coesfeld, erforderlich und auch umgesetzt werden. Die Vereinbarkeit der Erwerbstätigkeit und der Aufgaben der Kinderbetreuung war auch der Hintergrund und die Begründung für das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das der Bundestag am 28.10.2004 verabschiedet hat. Auch hier wird der Anspruch auf Kinderbetreuung bei Erwerbstätigkeit der Eltern gesetzlich verankert.
Zu
Punkt Nr. 4.) und 5.) des Antrages der SPD:
Die Umsetzung der gesetzlichen Aufträge und der sonstigen erforderlichen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Schaffung eines familienfreundlichen Klimas im Kreis Coesfeld kann nur in Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren, wie Bildungseinrichtungen, Verbänden, Kirchen und weiteren Einrichtungen erreicht bzw. verbessert werden. Zu diesen Akteuren zählen auch die Städte und Gemeinden. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist in diesem Zusammenhang seit jeher gegeben.
II. Lösung
Die weitere Erörterung der Thematik „lokale Bündnisse für Familien“ soll laut Beschluss des Kreistages im zuständigen Fachausschuss erfolgen.
Das
Thema berührt Belange verschiedener
Fachausschüsse.
Es
ist gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 14.07.2004 eine Erörterung der
Problematik und die Zuweisung an einen federführenden Fachausschuss
erforderlich.
Unter
Berücksichtigung der Ausführungen zu I. liegt nach Ansicht der Verwaltung der
Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses. Daher wird die
federführende Beratung zur weiteren Behandlung des Antrags im
Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen.
III. Alternativen
-
Keine -
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Noch nicht absehbar, ob Kosten oder – wenn ja, in welcher Höhe Kosten entstehen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist die Zuständigkeit des Kreisausschusses für die Entscheidung gegeben.