Betreff
Lokales Bündnis für Familien (Antrag der SPD-Kreistagsfraktioin)
Vorlage
SV-7-0073
Aktenzeichen
251.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Federführung für die weitere Beratung des Antrags der SPD-Kreistagsfraktion auf Einrichtung eines lokalen Bündnisses für Familien wird dem Jugendhilfeausschuss übertragen.

 

 

 

Begründung:

 

 

I.          Mit Schreiben vom 26.06.2004 beantragte die SPD-Fraktion im Kreistag des Kreises Coesfeld, den Tagesordnungspunkt „Bündnis für Familie“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 14.07.2004 aufzunehmen und nachstehenden Antrag zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Beschluss:

 

1.                            Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an der bundesweiten Initiative „lokale Bündnisse für Familien“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJF) und initiiert ein „Bündnis für Familien im Kreis Coesfeld“.

 

2.                            Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zu entwickeln. Dabei ist das Beratungsangebot aus dem BMFSJF und dem Servicebüro der Initiative zu nutzen.

 

3.                            Inhaltlicher Schwerpunkt der Kampagne ist die Vereinbarkeit  von Familie und Beruf. Bereits existierende Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung, sind aufzunehmen und fortzuentwickeln.

 

4.                            Für das Bündnis sollen Betreuungseinrichtungen, Schulen, Elterninitiativen, Verbände, Kirchen, Unternehmen, Gewerkschaften und weitere gesellschaftliche Akteure gewonnen und bestehende Aktivitäten vernetzt werden.

 

5.                             Mit den Städten und den Gemeinden im Kreis Coesfeld führt der Kreis Coesfeld Gespräche hinsichtlich einer weitergehenden Verankerung der Initiative „Bündnis für Familien“.

 

 

 

Die SPD-Fraktion im Kreistag des Kreises Coesfeld begründete ihren Beschlussantrag damit, dass im Dezember 2003 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die bundesweite Initiative „lokale Bündnisse für Familien“ ins Leben gerufen worden sei.

 

Ziel sei es, Beispiele erfolgreicher Familienpolitik ins Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken und zur Nachahmung zu empfehlen. Verwiesen wurde insbesondere auf die Unterstützung der lokalen Bündnisse durch ein Servicebüro des Ministeriums in Berlin.

 

Ein „Bündnis für Familie im Kreis Coesfeld“ solle prüfen, ob und wie Initiativen und Beispiele aus anderen Städten und Kreisen übernommen werden könnten, um den

 

Kreis Coesfeld als familienfreundlichen Kreis zu stärken. Es solle angestrebt werden, die strategische Entwicklung der Familienpolitik im Kreis Coesfeld unter Einbeziehung vieler Akteure aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft voranzutreiben.

 

Insbesondere sollten für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf staatliche, gesellschaftliche und private Modelle entwickelt und erprobt werden. Dafür seien geeignete Instrumente, wie zum Beispiel Workshops, „Runde Tische“, Modellprojekte, etc.,  zu initiieren.

 

 

 

Nach einer Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 14.07.2004 folgenden Beschluss:

 

Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wird an den zuständigen Fachausschuss

überwiesen.

 

Dieser Beschluss wurde offen per Handzeichen mit 48 Ja-Stimmen  - bei zwei Enthaltungen – gefasst.

 

Zum aktuellen Stand der Entwicklung der lokalen Bündnisse für Familien ist festzustellen, dass laut einer Verlautbarung des Bundesministeriums vom 05.09.2004 94 Bündnisse ihre Arbeit aufgenommen haben; an rund 220 Standorten werde eine Beratung durch das Servicebüro des Bundesministeriums durchgeführt.

 

 

 

 

Zu dem Antrag der SPD ist Folgendes anzumerken:

 

 

Zu  Punkt 3.) des Antrages:

 

Es ist festzustellen, dass bundesweit die Anzahl der Geburten zurückgeht. Nach verlässlichen Angaben der statistischen Ämter ist mit einem Anstieg des Altersdurchschnitts zu rechnen.

Die Entwicklung im Kreis Coesfeld stellt sich im Vergleich zum Bundes- und Landesrecht günstiger dar.

Allgemein wird unterstellt, dass die Entscheidung für Kinder in einer verlässlichen Betreuungslandschaft und familienfreundlichen Umgebung leichter fällt. Aus diesem Grunde kann rückgeschlossen werden, dass unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung im Kreis Coesfeld ein familienfreundliches Klima durchaus  schon vorhanden ist.

 

 

Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf die guten Bedingungen in der Versorgung mit Kindergartenplätzen. Auch die Anstrengungen bei der Gewinnung von Tagesbetreuungsmöglichkeiten für die Gruppe der 0 – bis dreijährigen Kinder sind in der Vergangenheit deutlich verstärkt worden.

 

Hinsichtlich der Möglichkeiten der Tagesbetreuung für Kinder wurde  die Auskunftsmöglichkeit für freie Betreuungskapazitäten  im Laufe der letzten Jahre auf der Homepage des Kreises Coesfeld immer weiter ausgebaut.

 

Durch diese Maßnahmen,  und die Aktivitäten der Regionalstelle Frau und Beruf beim Kreis Coesfeld, sind bereits Schritte getan, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

 

Weitere Schritte werden auch im Zusammenhang mit der Reform des Arbeitsmarktes, Errichtung des Zentrums für Arbeit des Kreises Coesfeld, erforderlich und auch umgesetzt werden. Die Vereinbarkeit der Erwerbstätigkeit und der Aufgaben der Kinderbetreuung war auch der Hintergrund und die Begründung für das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das der Bundestag am 28.10.2004 verabschiedet hat. Auch hier wird der Anspruch auf Kinderbetreuung bei Erwerbstätigkeit der Eltern gesetzlich verankert.

 

 

Zu Punkt Nr. 4.) und 5.) des Antrages der SPD:

 

Die Umsetzung der gesetzlichen Aufträge und der sonstigen erforderlichen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Schaffung eines familienfreundlichen Klimas im Kreis Coesfeld kann nur in Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren, wie Bildungseinrichtungen, Verbänden, Kirchen und weiteren Einrichtungen erreicht bzw. verbessert werden. Zu diesen Akteuren zählen auch die Städte und Gemeinden. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist in diesem Zusammenhang seit jeher gegeben.

 

 

II.  Lösung

 

Die weitere Erörterung der Thematik „lokale Bündnisse für Familien“ soll laut Beschluss des Kreistages im zuständigen Fachausschuss erfolgen.

 

Das Thema berührt  Belange verschiedener Fachausschüsse.

 

 

Es ist gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 14.07.2004 eine Erörterung der Problematik und die Zuweisung an einen federführenden Fachausschuss erforderlich.

Unter Berücksichtigung der Ausführungen zu I. liegt nach Ansicht der Verwaltung der Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses. Daher wird die federführende Beratung zur weiteren Behandlung des Antrags im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen.

 

III. Alternativen

 

- Keine -

 

 

IV.       Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Noch nicht absehbar, ob Kosten oder – wenn ja, in welcher Höhe Kosten entstehen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist die Zuständigkeit des Kreisausschusses für die Entscheidung gegeben.