Betreff
Genehmigung einer Dienstreise
Vorlage
SV-9-0187
Aktenzeichen
01 10 24 06
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    Für die Dringlichkeitsentscheidung

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Enrico Zanirato sowie Michael Neumann wird die Teilnahme an der Fachtagung des Landesjugendrings NRW am 04.02.2015 im Reinoldinum Dortmund zum Thema „Zwischenbilanz des Projektes „Wir hier – Jugendringe und Jugendverbände in Kommunalen Bildungslandschaften“ als Dienstreise genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW:

Es wird entsprechend dem vorstehenden Beschlussvorschlag beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

20.01.2015                  Püning                                                 Kreisausschussmitglied

 




b)    Für den Kreisausschuss

 

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW genehmigt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Landesjugendring NRW hat zu einer Fachtagung eingeladen. Die Veranstaltung findet am 04.02.2015 im Reinoldinum Dortmund zu dem Thema „Zwischenbilanz des Projektes „Wir hier – Jugendringe und Jugendverbände in Kommunalen Bildungslandschaften“ statt.

Zwei Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben ihr Interesse an einer Teilnahme zu dieser eintägigen Veranstaltung erklärt.

 

II.  Lösung

Kreistagsabgeordnete und sachkundige Bürgerinnen und Bürger benötigen für Dienstreisen eine Genehmigung.

 

III. Alternativen

Die Dienstreisegenehmigung wird nicht erteilt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Den Kreistagsabgeordneten und den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger zuständig.