Beschlussvorschlag:
a) Für
die Dringlichkeitsentscheidung
Den
Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Enrico Zanirato sowie Michael Neumann
wird die Teilnahme an der Fachtagung des Landesjugendrings NRW am 04.02.2015 im
Reinoldinum Dortmund zum Thema „Zwischenbilanz des Projektes „Wir hier –
Jugendringe und Jugendverbände in Kommunalen Bildungslandschaften“ als
Dienstreise genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW:
Es wird entsprechend dem vorstehenden Beschlussvorschlag beschlossen.
20.01.2015 Püning Kreisausschussmitglied
b) Für
den Kreisausschuss
Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW genehmigt.
Begründung:
I. Problem
Der Landesjugendring NRW hat zu einer Fachtagung eingeladen. Die Veranstaltung findet am 04.02.2015 im Reinoldinum Dortmund zu dem Thema „Zwischenbilanz des Projektes „Wir hier – Jugendringe und Jugendverbände in Kommunalen Bildungslandschaften“ statt.
Zwei Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben ihr Interesse an einer Teilnahme zu dieser eintägigen Veranstaltung erklärt.
II. Lösung
Kreistagsabgeordnete und sachkundige Bürgerinnen und Bürger benötigen für Dienstreisen eine Genehmigung.
III. Alternativen
Die Dienstreisegenehmigung wird nicht erteilt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Den Kreistagsabgeordneten und den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger zuständig.