Beschlussvorschlag:
Herr ___________________ wird zum Vorsitzenden,
Herr ___________________ zum stellvertretenden Vorsitzenden
des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde gewählt.
Begründung:
I.-III. Problem, Lösung, Alternativen
Gemäß § 11 Abs. 7 Landschaftsgesetz (LG) wählt der Beirat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dies erfolgt nach § 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld in seiner konstituierenden Sitzung ohne Aussprache unter der Leitung des ältesten Beiratsmitgliedes.
Nach Nr. 2 der Vorschrift ist eine schriftliche geheime Wahl durchzuführen, wenn mehrere Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagen werden. Liegt jeweils nur ein Vorschlag vor, kann öffentlich abgestimmt werden.
Gewählt ist nach § 3 Nr. 3 der Geschäftsordnung die vorgeschlagene Person, die die Stimmenmehrheit der gesetzlichen Anzahl der Beiratsmitglieder erhalten bzw. die in einem zweiten Wahlgang die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters ist der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld.