Betreff
Forschungsprojekt „Kommunale Bedarfserhebung U3“
hier: Informationen zum Abschlussbericht
Vorlage
SV-9-0199
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Erläuterungen der Verwaltung zum Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Kommunale Bedarfserhebung U3“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Kreisjugendamt Coesfeld hat im Frühjahr/Sommer 2013 an dem Forschungsprojekt „Kommunale Bedarfserhebung U3“ teilgenommen. Insgesamt haben sich 93 Kreise und kreisfreie Städte beteiligt. Im Herbst 2013 wurden durch den Forschungsverbund (TU-Dortmund und Deutsches Jugendinstitut)  erste regionale Erhebungsergebnisse bekannt gegeben (siehe auch Mitteilungen des Landrates im JHA am 23.11.2013).

 

Länger andauernde Abstimmungen zwischen dem Forschungsverbund und dem beauftragendem Bundesfamilienministerium führten dazu, dass letztlich erst im August 2014 der Abschlussbericht mit dem Titel „Der U-3-Ausbau im Endspurt – Analysen zu kommunalen Betreuungsbedarfen und Betreuungswünschen von Eltern“ herausgegeben wurde. Die Zusammenfassung des Abschlussberichtes (S.5  - 10) ist als Anlage zur SV beigefügt. Unter folgendem Link werden vom Forschungsverbund umfassende  Information incl. des Abschlussberichtes und der Betreuungsquoten in den 93 Kommunen bereitgestellt:  http://www.forschungsverbund.tu-dortmund.de/index.php?id=317

 

Der Zeitpunkt der Bedarfserhebung liegt inzwischen schon wieder zwei „Kindergartenjahre“ zurück. Insofern dürfen die ermittelten Bedarfsquoten nur relativ gewertet werden.  Zu den Erhebungs- bzw. Forschungsergebnissen ist besonders Folgendes festzuhalten:   

 

Beteiligung im KJA Coesfeld

·         Von den Eltern der ca. 3.150 Kinder unter 3 Jahren in den 9 Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich haben sich ca. 49 % an der Befragung beteiligt.

·         Die Beteiligung innerhalb des gesamten Forschungsprojektes lag zwischen 24% und 54%,  Innerhalb des Zuständigkeitsbereiches schwankte der Rücklauf zwischen 55% und 42,4 %

 

Ermittelter U-3-Bedarf

·         Für das gesamte Jugendamt wurde über das Forschungsprojekt ein Bedarf an U-3-Betreuung in Höhe von 36,3% ermittelt. Im Gesamtprojekt schwanken die Werte zwischen 58,2% (Schwerin) und 27,3% (Heidenheim).

·         Insgesamt wurden höhere Bedarfsquoten besonders in den östlichen Bundesländern und in den Universitätsstädten festgestellt (z.B. Münster: 49% und Osnabrück: 44,3%).

·         Der festgestellte Betreuungsbedarf in den Sozialräumen (=Kommunen)  im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes lag zwischen 39,1% und 25,9%. Im Forschungsprojekt wurde für Landkreise generell eine hohe Spannbreite der Bedarfe festgestellt.

·         Mit diesen Erhebungsergebnissen zum Bedarf wurden die Erfahrungen aus der KiTa-Bedarfsplanung – sowohl mit Blick auf den Gesamtbedarf und die jeweiligen lokalen Ausschläge - in der Tendenz bestätigt.

 

Bedarf nach Altersgruppen

·         Bezüglich der Altersgruppen wurden in der Erhebung die in der KJA-Planung 2013/14 angenommenen Bedarfe der 2-3 Jährigen (80%) unterschritten und die kalkulierten Bedarfe der jüngeren Altersgruppen (20%) überschritten.  

 

Bedarf nach Betreuungsumfang

·         Bei der Betreuung bis zu 25 Stunden wurde in der Erhebung für das KJA Coesfeld ein höherer Bedarf festgestellt, als er sich im tatsächlichen Anmeldeverhalten darstellt. Die erhobene Bedarfsquote für die 35-Stunden-Betreuung fällt dem gegenüber geringer aus, als das Anmeldeverhalten.

 

Auswirkung der Einführung des Betreuungsgeldes

·         Im Rahmen der Untersuchung wurde auch erhoben, inwiefern sich die Einführung des Betreuungsgeldes auf das Wahlverhalten von Eltern auswirkt. Insgesamt zeigte sich, dass – unbeeinflusst durch sozialräumliche Unterschiede – die Einführung des Betreuungsgeldes nur einen geringen Einfluss auf die Entscheidung der Eltern hatte. Bestünde nicht die Möglichkeit, Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen, läge der Betreuungsbedarf insgesamt um 2 % höher.

·         Bei der überwiegenden Mehrheit der Befragten (87 %) spielte die Einführung des Betreuungsgeldes keine Rolle bei der Wahl von Betreuungsangeboten. Nur ein kleiner Teil der Befragten (13 %) gab an, dass die Einführung des Betreuungsgeldes Ihre Wahl beeinflusst habe.

·         Bezogen auf soziale Selektionsmechanismen lässt sich das Betreuungsgeld als besonderer Anreiz für sozial eher benachteiligte Familien identifizieren, kein Angebot frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu nutzen. Das Betreuungsgeld erweist sich für diejenigen Familien als besonders attraktiv, die eine geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen, eher als bildungsfern beschrieben werden können und einen Migrationshintergrund haben.

 

Weitere Ergebnisse im Abschlussbericht

Bezogen auf Bedarfsquoten und gewünschte Betreuungsumfänge wird im Gutachten zwischen vier kommunale Bedarfstypen unterschieden. Der Kreis Coesfeld entspricht dem Bedarfstyp 2 – suburbane Gebiete. Weitere Bedarfstypen sind ländlichen Region in Westdeutschland (Typ 1), nordrhein-westfälische Ballungsräume (Typ 3) und ostdeutsche Kommunen (Typ 4). Die unterschiedlichen Bedarfslagen der Bedarfstypen lassen sich demnach durch sozialstrukturelle und sozialräumliche Bedingen in den jeweiligen Kommunen erläutern.

 

Besonders in westdeutschen Kommunen – so wurde festgestellt - wirken sich eine  zunehmende Urbanisierung, eine höhere Frauenerwerbsquote aber auch höhere Versorgungsquoten bedarfserhöhend aus. Höhere Anteile an Alleinerziehenden und kinderreichen Familien werden hingegen bedarfsmindernd eingestuft. In Ostdeutschland führten hohe Versorgungsquoten nicht zu Bedarfssteigerungen. Ein steigender Anteil von Alleinerziehenden wirke sich hier jedoch - anders als in Westdeutschland -  bedarfserhöhend aus.

 

Bundesweit waren zum Zeitpunkt der Erhebung rund zwei Drittel der bestehenden Plätze Ganztagsplatzangebote. Die Befragung ergab, dass jedoch nur ein gutes Drittel aller Eltern diese Ganztagsbetreuung wünscht. Weiterhin zeigten die Befragungsergebnisse, dass Eltern sich flexiblere Bring- und Abholzeiten in den Kindertageseinrichtungen wünschen.

 

Im Rahmen der Befragung wurden auch sozialstrukturelle Indikatoren wie der Erwerbsstatus, der Migrationshintergrund und der Bildungsstatus der Eltern erhoben. Im Ergebnis führen ein niedriger Bildungsstatus sowie Migrationshintergrund zu einer sinkenden Bereitschaft, ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen. Dies sei – so wird angeführt -  teilweise auch auf die gesetzlichen Regelungen vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zum 1.8.2013 zurückzuführen.

 

Bei der Platzvergabe seien erwerbstätige Eltern – die häufig auch einen höheren Bildungsstandard hatten – bevorzugt berücksichtigt worden. Diese Restriktionen spiegelten sich auch in den Betreuungswünschen wieder. Eltern mit Migrationshintergrund hätten häufiger einen Betreuungswunsch, als Eltern ohne Migrationshintergrund. Der Betreuungswunsch von Eltern mit Migrationshintergrund konnte jedoch häufiger nicht erfüllt werden, als bei Eltern ohne Migrationshintergrund. Die Befragung ergab zudem, dass auch Eltern mit niedrigem Bildungsstand und / oder Migrationshintergrund häufiger  Probleme hatten, ihren Betreuungswunsch zu realisieren.

Der Rechtsanspruch sei – so wird seitens der Gutachter gefolgert - in diesem Zusammenhang ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit.

 

Bilanz und Perspektiven im Forschungsbericht

Im Abschlussbericht wird festgestellt, dass es eine Reihe ungedeckter Betreuungsbedarfe in den Kommunen gibt. Dies treffe insbesondere zu, wenn Kindertagesbetreuung nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, sondern auch einen Beitrag zur Chancengleichheit bieten soll. Die Anstrengungen, die bislang nicht erreichten Familien für die Inanspruchnahme von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu gewinnen, sollten demnach intensiviert werden. Dabei sollten insbesondere sozialraumbezogene Konzepte (z.B. Familienzentren) in Betracht gezogen werden.

Neben dem Erreichen des quantitativen Ausbaus der Tagesbetreuung sollten besonders qualitative Aspekte berücksichtigt werden. Diese umfassten insbesondere eine bedarfsgerechte Flexibilisierung von Betreuungsumfängen und Öffnungszeiten sowie – in einigen Regionen – die Optimierung der Mittagsverpflegungen in den Einrichtungen.

 

 

Zusammenfassende Bewertung für das Kreisjugendamt

Die Erhebung bestätigt im Großen und Ganzen die Annahmen aus der Bedarfsplanung des Kreisjugendamtes. Wahrnehmungen mit Blick auf regionale Unterschiede werden tendenziell ebenso bestätigt, wie eine gewisse Schieflage zwischen gewünschten Betreuungszeiten und tatsächlichen Buchungen. Unterschiede bestehen in den jeweiligen Details.

 

Die Frage, wie das Betreuungsangebot im Sinne von Chancengleichheit noch stärker an Eltern mit Migrationshintergrund oder bildungsbenachteiligten Eltern heran getragen werden kann, gilt es sicher noch genauer in den Blick zu nehmen.

 

Die Forschungsergebnisse sind für generelle Fragestellungen als Argumentationshilfe nutzbar.  So konnten sie bereits als Unterstützung zum konkreten Thema „Ungedeckte Bedarfe in der Randzeitenbetreuung“ hinzugezogen werden

 

Intention der Projektteilnahme war aber auch, nutzbare Ergebnisse für die ganz konkrete Arbeit vor Ort, d.h. für die sozialraumbezogene Bedarfsplanung zu erhalten.  In diesem Zusammenhang nicht geliefert hat das Projekt anwendbare Planungsparameter, die ergänzend zu den reinen Bevölkerungsdaten in die Bedarfsermittlung für den Sozialraum eingerechnet werden.