Betreff
Pestalozzischule -Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen-; hier: Übernahme der Schulträgerschaft durch den Kreis Coesfeld und Errichtung eines Teilstandortes
Vorlage
SV-9-0206
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld übernimmt mit Beginn des Schuljahres 2015/16 (01.08.2015) von der  Stadt Dülmen die Trägerschaft der Pestalozzischule - Förderschule der Stadt Dülmen mit dem Förderschwerpunkt Lernen -.

Im Rahmen dieses Trägerwechsels führt er

 

a)    die Schule am bisherigen Standort, An der Kreuzkirche 5, 48249 Dülmen, als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I fort und

 

b)    errichtet in der zum Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) aufgelösten bisherigen Fröbelschule - Förderschule der Stadt Coesfeld mit dem Förderschwerpunkt Lernen - Grimpingstraße 88, 48653 Coesfeld, einen Teilstandort der Pestalozzischule.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2014 die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises Coesfeld zur Übernahme der Pestalozzischule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – mit den Teilstandorten Dülmen und Coesfeld erklärt. Die Verwaltung ist beauftragt, die erforderlichen Schritte und Abstimmungen mit den Städten Coesfeld und Dülmen vorzubereiten bzw. zu treffen, damit eine Übernahme der Schulträgerschaft zum Schuljahresbeginn 2015/16 sichergestellt ist. Weiter hat der Kreistag beschlossen, dass der Kreis Coesfeld mit allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld Vereinbarungen über die Beteiligung an den Kosten auf der Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort trifft.

 

Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage SV-9-0160 wird verwiesen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen und der Rat der Stadt Coesfeld haben ihre Verwaltungen am 11.12.2014 bzw. 18.12.2014 beauftragt, gemeinsam (Stadt Coesfeld, Stadt Dülmen und Kreis Coesfeld) die folgenden notwendigen Schritte vorzubereiten, die zeitgleich zum Beginn des Schuljahres 2015/16 durchzuführen sind:

-       Auflösung der Fröbelschule in Coesfeld

-       Angliederung eines Teilstandortes an die Pestalozzischule  in Dülmen

-       Übergang der Trägerschaft der Pestalozzischule Dülmen mit den Teilstandorten Coesfeld und Dülmen auf den Kreis Coesfeld.

 

Die Städte Coesfeld und Dülmen haben zur Kenntnis genommen, dass der Kreis Coesfeld als zukünftiger Schulträger beabsichtigt, mit allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld  Vereinbarungen über die Kostenbeteiligung nach dem „Wohnortprinzip“ abzuschließen.

 

Inzwischen sind die Abstimmungen über die zu regelnden Maßnahmen (z. B. Mietverträge, Personalgestellung, Fortführung der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote) zwischen den zuständigen Organisationseinheiten der Verwaltungen eingeleitet worden.

 

Schulrechtlich sind zum Schuljahr 2015/16 folgende Beschlüsse zu fassen:

 

-       Auflösung der Fröbelschule zum Schuljahr

o   zuständig: Rat der Stadt Coesfeld

 

-       Abgabe der Schulträgerschaft der Pestalozzischule

o   zuständig: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen

 

-       Übernahme der Schulträgerschaft der Pestalozzischule und Errichtung eines Teilstandortes in der bisherigen Fröbelschule in Coesfeld

o   zuständig: Kreistag des Kreises Coesfeld.

 

Die vorgenannten Beschlüsse bedürfen nach § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster).

Da die Entscheidungen in gegenseitiger Abhängigkeit stehen, ist mit der Bezirksregierung abgestimmt, dass die Genehmigungen nur im „Gesamtpaket“ erteilt werden. Eine Genehmigung des Kreistagsbeschlusses erfolgt somit erst bzw. nur dann, wenn auch die Städte Coesfeld und Dülmen die von ihnen – nach Beteiligung der Schulkonferenzen – zu fassenden Beschlüsse der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. 

 

Zeitnah wird den Städten und Gemeinden ein „öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und den einzelnen Städten und Gemeinden im Kreis zur Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule –  Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen –“ zugeleitet.

Eckpunkte wurden Vertretern der Städte und Gemeinden bereits im Arbeitskreis „Inklusion – Träger“ des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld vorgestellt.

II.  Lösung

 

Der Kreistag fasst den vorgeschlagenen Beschluss.

 

Der Kreis Coesfeld legt den Beschluss der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vor, sobald sichergestellt ist, dass sich alle Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld durch öffentlich-rechtlichen Vertrag an den Kosten der Aufwendungen für die Pestalozzischule auf der Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort beteiligen.

III. Alternativen

 

Auf die Ausführungen in der SV-9-0160 wird verwiesen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Im Kreishaushalt 2015 ist ein Aufwand für den Betrieb der Pestalozzischule in Höhe von 250.000 € veranschlagt. Gleichzeitig ist ein Ertrag aus der Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden in Höhe von 247.000 € veranschlagt.

Auf die Schlüsselzuweisungen (Schüleransatz) und die Schul- und Bildungspauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wirkt sich die Übernahme der Schulträgerschaft im Jahre 2015 nicht aus. Mit GFG-Mittelzuweisungen, die dann in die Abrechnung mit den Städten und Gemeinden einbezogen werden, ist der Systematik des GFG entsprechend (im GFG 2017 werden die Schülerzahlen 2015/16 angesetzt) erstmals im Jahre 2017 zu rechnen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für den Beschluss ist gemäß § 26 Abs. 1 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.