Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld übernimmt mit
Beginn des Schuljahres 2015/16 (01.08.2015) von der Stadt Dülmen die Trägerschaft der
Pestalozzischule - Förderschule der Stadt Dülmen mit dem Förderschwerpunkt
Lernen -.
Im Rahmen dieses Trägerwechsels führt
er
a)
die
Schule am bisherigen Standort, An der Kreuzkirche 5, 48249 Dülmen, als
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in der Primarstufe und in der
Sekundarstufe I fort und
b)
errichtet
in der zum Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) aufgelösten bisherigen Fröbelschule
- Förderschule der Stadt Coesfeld mit dem Förderschwerpunkt Lernen -
Grimpingstraße 88, 48653 Coesfeld, einen Teilstandort der Pestalozzischule.
Begründung:
I. Problem
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2014 die grundsätzliche Bereitschaft
des Kreises Coesfeld zur Übernahme der Pestalozzischule – Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Lernen – mit den Teilstandorten Dülmen und Coesfeld erklärt.
Die Verwaltung ist beauftragt, die erforderlichen Schritte und Abstimmungen mit
den Städten Coesfeld und Dülmen vorzubereiten bzw. zu treffen, damit eine
Übernahme der Schulträgerschaft zum Schuljahresbeginn 2015/16 sichergestellt
ist. Weiter hat der Kreistag beschlossen, dass der Kreis Coesfeld mit allen
Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld Vereinbarungen über die Beteiligung an
den Kosten auf der Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort
trifft.
Auf die Ausführungen in der
Sitzungsvorlage SV-9-0160 wird verwiesen.
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen und der Rat der Stadt Coesfeld
haben ihre Verwaltungen am 11.12.2014 bzw. 18.12.2014 beauftragt, gemeinsam
(Stadt Coesfeld, Stadt Dülmen und Kreis Coesfeld) die folgenden notwendigen
Schritte vorzubereiten, die zeitgleich zum Beginn des Schuljahres 2015/16
durchzuführen sind:
-
Auflösung
der Fröbelschule in Coesfeld
-
Angliederung
eines Teilstandortes an die Pestalozzischule
in Dülmen
-
Übergang
der Trägerschaft der Pestalozzischule Dülmen mit den Teilstandorten Coesfeld
und Dülmen auf den Kreis Coesfeld.
Die Städte
Coesfeld und Dülmen haben zur Kenntnis genommen, dass der Kreis Coesfeld als
zukünftiger Schulträger beabsichtigt, mit allen Städten und Gemeinden im Kreis
Coesfeld Vereinbarungen über die
Kostenbeteiligung nach dem „Wohnortprinzip“ abzuschließen.
Inzwischen
sind die Abstimmungen über die zu regelnden Maßnahmen (z. B. Mietverträge,
Personalgestellung, Fortführung der außerunterrichtlichen Ganztags- und
Betreuungsangebote) zwischen den zuständigen Organisationseinheiten der
Verwaltungen eingeleitet worden.
Schulrechtlich sind zum Schuljahr
2015/16 folgende Beschlüsse zu fassen:
-
Auflösung
der Fröbelschule zum Schuljahr
o
zuständig:
Rat der Stadt Coesfeld
-
Abgabe
der Schulträgerschaft der Pestalozzischule
o
zuständig:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen
-
Übernahme
der Schulträgerschaft der Pestalozzischule und Errichtung eines Teilstandortes
in der bisherigen Fröbelschule in Coesfeld
o
zuständig:
Kreistag des Kreises Coesfeld.
Die
vorgenannten Beschlüsse bedürfen nach § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung der
oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster).
Da die
Entscheidungen in gegenseitiger Abhängigkeit stehen, ist mit der
Bezirksregierung abgestimmt, dass die Genehmigungen nur im „Gesamtpaket“
erteilt werden. Eine Genehmigung des Kreistagsbeschlusses erfolgt somit erst
bzw. nur dann, wenn auch die Städte Coesfeld und Dülmen die von ihnen – nach
Beteiligung der Schulkonferenzen – zu fassenden Beschlüsse der Bezirksregierung
zur Genehmigung vorlegen.
Zeitnah
wird den Städten und Gemeinden ein „öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem
Kreis Coesfeld und den einzelnen Städten und Gemeinden im Kreis zur Beteiligung
an den Kosten der Pestalozzischule –
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen –“ zugeleitet.
Eckpunkte
wurden Vertretern der Städte und Gemeinden bereits im Arbeitskreis „Inklusion –
Träger“ des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld vorgestellt.
II. Lösung
Der Kreistag fasst den
vorgeschlagenen Beschluss.
Der Kreis
Coesfeld legt den Beschluss der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vor,
sobald sichergestellt ist, dass sich alle Städten und Gemeinden im Kreis
Coesfeld durch öffentlich-rechtlichen Vertrag an den Kosten der Aufwendungen
für die Pestalozzischule auf der Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen
Wohnort beteiligen.
III. Alternativen
Auf die Ausführungen in der SV-9-0160
wird verwiesen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im
Kreishaushalt 2015 ist ein Aufwand für den Betrieb der Pestalozzischule in Höhe
von 250.000 € veranschlagt. Gleichzeitig ist ein Ertrag aus der
Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden in Höhe von 247.000 € veranschlagt.
Auf die
Schlüsselzuweisungen (Schüleransatz) und die Schul- und Bildungspauschale nach
dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wirkt sich die Übernahme der
Schulträgerschaft im Jahre 2015 nicht aus. Mit GFG-Mittelzuweisungen, die dann
in die Abrechnung mit den Städten und Gemeinden einbezogen werden, ist der
Systematik des GFG entsprechend (im GFG 2017 werden die Schülerzahlen 2015/16
angesetzt) erstmals im Jahre 2017 zu rechnen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für den Beschluss ist gemäß § 26 Abs.
1 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.