Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 1,1 km langen Streckenabschnitt der K 15 (AN 2) zwischen Capelle und Werne zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung
Der Abschnitt 2 der K 15 befindet sich zwischen der
K 6 (Capelle) und der Kreisgrenze Unna. Die 5,00 – 5,20 breite Kreisstraße hat
eine Verkehrsbelastung von 1.010 FZ/24H. Schlaglöcher,
Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich führten 2012 zu einer „mangelhaften“
Zustandsbewertung. Eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich.
Die Deckenerneuerung ist Bestandteil des
Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146),
das zum Jahresende 2014 den Mitgliedern des Fach- und Kreisausschusses
vorgestellt wurde. Als eigenfinanzierte Maßnahme ist die K 15 (AN 2) aufgrund
ihres aktuellen Zustandes sowie der Verkehrsbelastung für 2015 vorgesehen.
Baugrunduntersuchungen ergaben, dass ein
frostsicherer Aufbau auf Grund der geringen Schichtmächtigkeit nicht gegeben
ist. Da die Schädigung hauptsächlich aus der bituminösen Schicht hervorgeht,
kann durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau eine für die Verkehrsbelastung
geeignete Kreisstraße wiederhergestellt werden. Es ist vorgesehen eine
Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke
aufzubringen. Durch den zusätzlichen Einbau der Asphaltschichten wird auch die
Frostsicherheit erreicht. Die Kosten für die Deckenerneuerung liegen bei etwa
250.000 €.
Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit
erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich
ausgeschrieben werden. Mit Rücksicht auf den Schulbusverkehr sollen die
Arbeiten in den Sommerferien ausgeführt werden. Als Bauzeit sind ca. 3 Wochen
einkalkuliert.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu
finanzieren, da nach den Förderrichtlinien nur für Grunderneuerungen
Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2015 wurden für die Umsetzung nicht
geförderter Deckenerneuerungen 1,1 Mio. € veranschlagt. Für die anstehende
Auftragsvergabe stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der
Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach
Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte