Betreff
Fortschreibung Nahverkehrsplan ÖPNV Kreis Coesfeld;
hier: Einleitung des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Abs. 1 bis 3 ÖPNVG NRW
Vorlage
SV-7-0076
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 9 Abs. 1 bis 3 ÖPNVG NRW das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Coesfeld  einzuleiten.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.04.2001 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans ÖPNV für den Kreis Coesfeld beschlossen.

 

Gem. § 9 Abs. 4 ÖPNVG NRW entscheidet der Kreistag über den Nahverkehrsplan nach Abschluss eines förmlichen Beteiligungsverfahrens, das in § 9 Abs. 1 bis 3 ÖPNVG NRW näher geregelt ist. Danach ist der Nahverkehrsplan im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufzustellen (§ 9 Abs. 1 ÖPNVG NRW); die vorhandenen Verkehrsunternehmen wirken bei der Aufstellung mit (§ 9 Abs. 2 ÖPNVG NRW), benachbarte Kreise und kreisfreie Städte haben sich bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne abzustimmen (§ 9 Abs. 3 ÖPNVG NRW).

 

II.  Lösung

 

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr ist in der Vergangenheit kontinuierlich von der Verwaltung und von Vertretern der mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans beauftragten Planungsgruppe Nord (PGN) über den jeweils aktuellen Bearbeitungsstand informiert worden.

 

Die Erarbeitung des Entwurfs des Nahverkehrsplans wurde darüber hinaus durch Arbeits- und Abstimmungsgespräche mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, mit den Verkehrsunternehmen und mit den übrigen Münsterlandkreisen begleitet. Über die wichtigsten Ergebnisse dieser „Vorabbeteiligung“ wurde der Fachausschuss ebenfalls informiert.

 

Auf der Grundlage der dem Fachausschuss bislang vorgestellten und am 30.11.2004 noch vorzustellenden Inhalte des Nahverkehrsplans wird von der Verwaltung die für das förmliche Beteiligungsverfahren vorgesehene Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans vorbereitet. Dieser Entwurf wird zur Sitzung des Kreistages am 15.12.2004 fertig gestellt sein.

 

Im Rahmen des nun einzuleitenden förmlichen Verfahrens soll den zu beteiligenden Stellen und Institutionen (Kommunen, Verkehrsunternehmen, benachbarte Aufgabenträger etc.) Gelegenheit gegeben werden, bis zum 31.03.2005 eine Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans abzugeben. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird den Gremien des Kreistages ein Vorschlag der Verwaltung über die Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen und Änderungsvorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach dieser groben Zeitplanung könnte der Nahverkehrsplan noch vor der Sommerpause 2005 verabschiedet werden. Er ist anschließend gem. § 9 Abs. 4 ÖPNVG NRW in geeigneter Weise bekannt zu machen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 26 Abs. 1 KrO NW liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.