Betreff
Verlängerung des Zertifizierungsverfahren für den „European Energy Award“ – eea – um weitere drei Jahre
Vorlage
SV-9-0232
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das am 31.12.2015 auslaufende Zertifizierungsverfahren für den „European Energy Award“ – eea – soll um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2018 verlängert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierzu erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Begründung:

 

 

I. u. II. Problem u. Lösung

 

Im Rahmen des Zertifizierungsverfahren für den European Energy Award (kurz: eea) werden die Energie- und Klimaschutzaktivitäten einer Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können.

 

Seit dem 01.01.2012 nimmt der Kreis Coesfeld an diesem Zertifizierungsverfahren teil. Ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm inkl. eines Maßnahmenplans wurde durch den Kreistag in seiner Sitzung am 26.09.2012 beschlossen. Nach erfolgreicher Prüfung im Rahmen eines TÜV-Audits wurde dem Kreis Coesfeld im November 2012 in Oberhausen durch Landesumweltminister Johannes Remmel der European Energy Award verliehen.

 

Die Verlängerung des zunächst auf vier Jahre bis zum 31.12.2015 befristeten Verfahrens soll nunmehr beantragt werden. Dieses ist eine notwendige Voraussetzung in Hinblick auf den Beschlussvorschlag der Arbeitsgruppe Klimaschutz, innerhalb der derzeitigen 9. Wahlperiode den European Energy Award (eea) in Gold zu erlangen (vgl. im Weiteren SV-9-0263).

 

 

III. Alternativen

 

Eine Verlängerung des Verfahrens wird nicht beantragt. Das Zertifizierungsverfahren würde am 31.12.2015 auslaufen. Die Bestrebungen in Hinblick auf das Verfahren zum European Energy Award in Gold wären dann hinfällig, weil die Grundlage zur Weiterarbeit entfallen würde.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Position

2016
(5. Projektjahr)

2017
(6. Projektjahr)

2018
(7. Projektjahr)

Summe

Programmbeitrag

3.570,00 €

3.570,00 €

3.570,00 €

10.710,00 €

eea-Beratung

4.998,00 €

4.998,00 €

5.831,00 €

15.827,00 €

CO2-Bilanzierung

-

-

2.499,00 €

2.499,00 €

Kosten

8.568,00 €

8.568,00 €

11.900,00 €

29.036,00 €

Förderung

5.900,00 €

5.900,00 €

8.200,00 €

20.000,00 €

Eigenanteil

2.668,00 €

2.668,00 €

3.700,00 €

9.036,00 €

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.