Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne vom 29. Jan. 2015 für das Projekt der aufsuchenden und begleitenden Jugendarbeit in Olfen
Beschlussvorschlag:
Die Stiftung
St. Christophorus-Krankenhaus Werne - Jugendhilfe Werne erhält auf der
Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier Pos.
12 - Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) einen
Zuschuss zum Projekt „Aufsuchende und
begleitende Jugendarbeit in Olfen“
Das Projekt wird zunächst über einen Zeitraum von
zwölf Monate beginnend mit dem 01. Juni 2015 gefördert. Im Jahr 2015 erhält die
Stiftung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.400,00 €.
Im Jahr 2016 wird eine Zuwendung in Höhe von bis zu
11.600,00€ gewährt, sofern Hausmittelmittel zur Verfügung stehen.
Begründung:
I. Problem
Im öffentlichen
Raum gibt es eine Vielzahl von informellen Treffpunkten, die von jungen
Menschen zur Freizeitgestaltung angeeignet und genutzt werden. Dieses Phänomen
ist grundsätzlich eine jugendtypische Erscheinungsform. In der Regel verlaufen
diese temporären Zusammenkünfte von jungen Menschen unproblematisch. Regeln und
Normen werden überwiegend respektiert. Im Rahmen der mobilen aufsuchenden
Arbeit werden die informellen Plätze zusätzlich von den Mitarbeitern der
Offenen Jugendarbeit aufgesucht, um Jugendliche für Freizeitangebote zu
interessieren und sie bei persönlicher Nachfrage weitergehend zu betreuen.
In den letzten
Monaten ist es in Olfen vermehrt zu Auffälligkeiten von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen im öffentlichen Raum gekommen. Lärmbelästigungen, Vandalismus
(zuletzt Farbschmierereien),
Eigentumsdelikte, aggressives Verhalten gegen Dritte (Pöbeleien, Erpressungen)
sowie insbesondere öffentlicher Alkohol- und vereinzelt Drogenkonsum
kennzeichnen die wesentlichen Erscheinungsformen.
Aus dieser Gruppe
von jungen Menschen sind verschiedene Personen den öffentlichen Stellen (Stadt,
Polizei und Jugendhilfe) bereits bekannt. Mit Gesprächen, individuellen
Hilfsangeboten sowie jugendstrafrechtlichen Sanktionen sind hier erste
Interventionen unternommen worden, um die Situation vor Ort positiv zu
beeinflussen und zu normalisieren.
Es ist jedoch
festzustellen, dass trotz unterschiedlicher Einflussnahmen
nicht alle Akteure erreicht werden und ihr Verhalten wesentlich verändern. Auch
mit der Unterstützung der Elternhäuser kommt es nicht zu den gewünschten
Ergebnissen.
Eine aus
überwiegend männlichen Jugendlichen und junge Erwachsene im Alter von 13 bis 19
Jahren bestehende Peergroup hebt sich zurzeit aus der auffälligen Anzahl von
jungen Menschen heraus, die durch ihr wiederholt abweichendes Verhalten
hervortritt.
Diese Gruppe hat
zeitweise eine Jugendeinrichtung in Olfen besucht und ist dort durch
aggressives und ausgrenzendes Betragen im Freizeitbereich aufgefallen. Dies hat
letztendlich dazu geführt, dass man mit den im Jugendzentrum zur Verfügung
stehenden personellen und räumlichen Ressourcen eine pädagogische Betreuung und
Begleitung diese Gruppierung nicht realisieren konnte.
Grundsätzlich
besteht aber ein Interesse an der Begleitung dieser jungen Menschen im
Freizeitalltag.
II. Lösung
Die Förderbestimmungen
des Kinder- und Jugendförderplans (hier: Pos. 12. - Besondere Bedarfe im Rahmen
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) sehen vor, dass zeitlich befristete
Projekte, die auf aktuelle Bedarfs- und Bedürfnissituationen von jungen
Menschen reagieren, gefördert werden können.
Der Kreiszuschuss
wird vom Jugendhilfeausschuss individuell festgelegt.
Bei Vorliegen der
Fördervoraussetzungen ist eine pauschale Bezuschussung in einem Umfang von bis
80% der anzuerkennenden Kosten möglich. Anerkennungsfähige Kosten sind z.B.
Personal- und Sachkosten.
In Olfen ist die
Situation wie bereits erwähnt, zeitweise prekär und problematisch. Die
gelegentliche Begehung der informellen Treffpunkte durch Mitarbeiter der
Offenen Jugendarbeit reicht zurzeit nicht aus. Die Kontaktaufnahme zu den
Jugendlichen ist schwierig und zeitaufwendig.
Um das Klima im
Sozialraum zu entschärfen, ist der Bedarf einer weitergehenden und intensiven
Begehung und pädagogischen Betreuung der informellen Plätze aus erzieherischer
Sicht notwendig.
Nach Einschätzung
der Fachkräfte aus der Jugendeinrichtung und des sozialpädagogischen
Fachdienstes des Kreisjugendamtes ist darüber hinaus für besonders auffällige
Jugendliche eine vertiefende Kombination aus Einzelfallhilfe und sozialer
Gruppenarbeit mit offenem Charakter angezeigt, um die vorhandenen sozialen
Entwicklungsdefizite der Einzelnen im Kontext zum Elternhaus und das
Sozialverhalten der Gruppe grundsätzlich positiv zu beeinflussen.
Mit gezielten Gesprächs-
und Beratungsangeboten soll hier der Dialog aufgebaut und mit jugendgerechten
offenen Freizeitaktivitäten vertieft werden.
Für bestimmte
Jugendliche ist darüber hinaus eine individuelle Beziehungsebene mit
Unterstützung des Elternhauses herzustellen, um vorhandene
Sozialisationsdefizite auszugleichen und nachhaltige Lebensperspektiven zu
entwickeln. Die Handlungskompetenzen und -strategien der betroffenen jungen
Menschen sollen erweitert und gefestigt werden.
Hierfür ist der
Einsatz einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft erforderlich. Die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne
- Jugendhilfe Werne hat einen entsprechenden Antrag auf Förderung einer
pädagogischen Fachstelle für die aufsuchende
und begleitende Jugendarbeit in Olfen gestellt.
Zur Umsetzung des
Konzeptes der Jugendhilfe Werne ist die Einrichtung eine pädagogischen
Fachstelle mit einem Wochenstundenkontingent von 19,5 Stunden und einer
Sachmittelausstattung zunächst für einen Zeitraum von zwölf Monaten zweckmäßig.
Die Stadt Olfen wird die Maßnahme mitfinanzieren.
Die Gründung einer Ordnungspartnerschaft ist mit
der Stadt Olfen abgestimmt. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden. Nach
Möglichkeit sollen ihr zukünftig auch Vertreter der Polizei, des Amtsgerichtes
und der Jugendhilfe Werne angehören.
Dieses Gremium soll den Betreuungsprozess nach
Möglichkeiten begleiten und mit eigenen und geeigneten
Interventionsmöglichkeiten unterstützen.
Gemäß dem Antrag
ergibt sich folgender Kosten- und Finanzierungsplan
AUSGABEN |
|
EINNAHMEN |
|
Personalkosten |
29.000,00 € |
Zuschuss der Stadt Olfen |
7.000,00 € |
Sachkosten |
6.000,00 € |
Zuschuss des Kreises Coesfeld |
28.000,00 € |
Gesamt |
35.000,00 € |
|
35.000,00 € |
Die Stiftung St. Christophorus-Krankenhaus Werne
- Jugendhilfe Werne verfügt über keine Eigenmittel, die sie zur Mitfinanzierung
in das Projekt miteinbringen kann. Daher beträgt der Kreisanteil 80% der
Gesamtfinanzierung.
Somit ergibt der
Zuschuss bis zu 28.000,00 € und verteilt sich auf zwei Haushaltsjahre. Der
Zuwendungsbetrag ergibt jeweils anteilig 16.400,00 € im Jahr 2015 und 11.600,00
€ im Jahr 2016.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im laufenden
Haushaltjahr sind entsprechende Haushaltsmittel im Sachkonto 531 862 (Produkt 02.51.01.02
- Kinder-, Jugend- und Familienförderung / Sozialarbeit / KRZ offene Kinder-
und Jugendarbeit – Bedarfsförderung) eingeplant.
Der Kreistag hat am
17. Dez. 2014 beschlossen, dass zur Erfüllung der Aufgaben, des Kinder- und Jugendförderplanes
des Kreises Coesfeld die entsprechenden Haushaltsmittel in der laufenden
Legislaturperiode bis einschließlich 2019 jährlich vorbehaltlich eines
unveränderten Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes und unveränderter
Einnahmen durch Dritte bereitgestellt werden.
Somit ist eine Finanzierung der o.g. Maßnahme auch im Jahr 2016
sichergestellt, sofern grundsätzlich
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII
in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und
des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für
die Entscheidung zuständig.