2.2 Baubeschluss zur Umgestaltung des Besucherparkplatzes an der Burg Vischering
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umgestaltung des Besucherparkplatzes an der Burg Vischering zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung
Nach den
vorliegenden Bedarfsermittlungen reichen die aktuell auf dem Parkplatz an der
Burg Vischering vorhandenen Stellplätze für das neue Nutzungskonzept der Burg
und das Gemeinschaftsprojekt des Kreises und der Stadt Lüdinghausen
„WasserBurgenWelt“ der Regionale 2016 nicht mehr aus.
Zwischenzeitlich
bestanden Überlegungen der Stadt Lüdinghausen auch die an der Klosterstraße
vorhandene Schülerbushaltestelle auf den Parkplatz an der Burg Vischering zu
verlegen. Nach umfangreichen Untersuchungen wurden diese Pläne jedoch
verworfen, sodass die seit langem geplante Umgestaltung des Parkplatzes nun
ohne Berücksichtigung des Schülerverkehrs erfolgen kann.
Durch eine
Umgestaltung innerhalb des vorhandenen Parkplatzareals ist vorgesehen die
vorhandene Kapazität von 84 Stellplätzen auf den bauordnungsrechtlichen erforderlichen
Bedarf von 140 Plätzen zu erhöhen. Mit Rücksicht auf Menschen mit
Mobilitätsbeeinträchtigung sollen hiervon 4 Stellplätze als behindertengerechte
Stellplätze hergestellt werden. Innerhalb des Parkplatzareals müssen hierfür
die vorhandenen bis zu 10,00 m breiten Grünstreifen auf rd. 3,00 m Breite
reduziert werden. Wie bisher erfolgt die Entwässerung der befestigten Flächen
auch weiterhin über die Grünflächen. Die erforderlichen Landschaftspflegerischen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit der unteren
Landschaftsbehörde. Darüber hinaus soll im Rahmen dieser Baumaßnahme auch das
neue Beleuchtungskonzept mit energiesparenden LED Leuchten umgesetzt werden.
(Anlage 1)
Für die Umgestaltungsarbeiten
sind Gesamtkosten in Höhe von rd. 80.000 € veranschlagt. Die anteiligen Kosten
der Tiefbauarbeiten für das Beleuchtungskonzept betragen 20.000 €. Voraussichtlich im Juni sollen die Bauarbeiten
öffentlich ausgeschrieben werden, wenn der Baubeschluss und die
fördertechnischen Voraussetzungen vorliegen. Die Ausschreibungsunterlagen
werden zurzeit erstellt. Mit Rücksicht auf die geplanten Veranstaltungen auf
der Burg und einer ohnehin vorgesehene Schließung der Burg ist die Ausführung
der Arbeiten in der Zeit vom 24.08. bis 18.09.2015 vorgesehen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahme wird im
Rahmen der Gesamtmaßnahme „WasserBurgenWelt“ aus Mitteln der Städtebauförderung
gefördert. Von der Bezirksregierung wurde
eine Förderung in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2015 in der Produktgruppe 01.02
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung unter der Investitionsnummer 010115WBW für
die Umsetzung veranschlagt. Somit stehen für die anstehende Auftragsvergabe
ausreichende Mittel zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der
Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach
Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.