2.1 Beschluss zur Fortführung der Planungsleistungen
1. Der Fachausschuss nimmt die Ausführungen zur Weiterführung der Planungsleistungen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
1. den, auf der Grundlage des EU-Wettbewerbes
geschlossenen Vertrag mit dem Büro Pfeiffer-Ellermann-Preckel (PEP), Münster, für
die Leistungsphasen 4 bis 9 zu beauftragen,
2. gemeinsam mit der Stadt Lüdinghausen, auf der
Grundlage des dort vorliegenden EU-Wettbewerbes, Vertragsverhandlungen mit dem
Büro JKL-Junker + Kollegen, Landschaftsarchitekten
(JKL), Georgsmarienhütte, aufzunehmen sowie
3. die für die Fortführung der Arbeiten unabdingbaren, vorbereitenden Außenarbeiten zur Substanzsicherung auszuschreiben und zu vergeben.
I-
und II. Problem/Lösung
Die Hauptburg der
Burg Vischering und das Torhaus sollen in dem o.g. Projekt umgebaut und zu
einem außerschulischen Lern-/ Bildung- und Informationszentrum sowie Zentrum
der Geschichte der Region umgebaut und -gestaltet werden. Die Gesamtmaßnahme
wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch das Büro
Pfeiffer/Ellermann/Preckel, Münster, untersucht und mit einem Gesamtansatz von
9.560.170,72 € in den Haushalt 2015 aufgenommen.
Ein Teilbetrag von 3.802.262,00 € (Ansatz
2014) wurde für die dringende Planung und bauvorbereitenden Arbeiten bisher
freigegeben (Aufhebung Sperrvermerk – Kreistagsbeschlüsse vom 01.10. und
17.12.2014).
Der darüber hinaus gehende Betrag wurde bis
zur abschließenden Klärung möglicher Förderungen mit einem Sperrvermerk
versehen.
Für die nunmehr dringend erforderlichen
weiteren Planungen und vorbereitenden Arbeiten sowie für die weiteren
Voruntersuchungen und Substanzsicherungsmaßnahmen sind nachfolgende weitere
Entscheidungen unabdingbar, die sich im Rahmen der bewilligten und freigegebenen
Mittel bewegen:
-
Fachplanungen:
-
1. Generalplanervertrag mit dem Büro PEP, Münster.
Das Büro PEP, Münster, ist auf der Grundlage
des EU-weiten Ausschreibungs- und Wettbewerbsverfahren mit den
Grundleistungsphasen 1-3 beauftragt worden. Zur termingerechten und
störungsfreien Fortsetzung der Planung müssen nunmehr die weiteren
Leistungsphasen 4-9 als Folgebeauftragung erfolgen.
Die Kosten und weitere Einzelheiten werden
mündliche in der Sitzung vorgetragen.
-
2. Planung der Frei- und Außenanlagen
Das Büro JKL,
Georgsmarienhütte, wurde von der Stadt Lüdinghausen im Rahmen eines
europaweiten Wettbewerbes für die Gestaltung
des Landschaftsraumes zwischen der Burg Lüdinghausen und der Burg Vischering
beauftragt.
Aus Gründen der Gestaltung und wegen der Anschlüsse
und Übergänge auf die seitens der Stadt Lüdinghausen beauftragten
Planungsarbeiten im Bereich der Klosterstraße, schlägt die Verwaltung vor, für
die Fortsetzung der Landschaftsplanung auf dem Gebiet der Burg Vischering das
Büro JKL zu beauftragen.
Die Möglichkeit der Anschlussbeauftragung auf
der Grundlage des, der Stadt Lüdinghausen vorliegenden EU-weiten
Wettbewerbergebnisses wurde vergaberechtlich geprüft und als zulässig
bestätigt.
Die Verwaltung soll nun beauftragt werden,
die erforderlichen Vertragsverhandlungen aufzunehmen.
-
3. Bauvorbereitende und substanzsichernde Arbeiten.
Parallel zur
Fortsetzung der Planungsarbeiten werden unverzichtbare, bauvorbereitende und
substanzsichernde Arbeiten an der Dachkonstruktion erforderlich. Die Kosten
sind Bestandteil der Gesamtbaukosten und sollen nunmehr vorgezogen, zeitnah
ausgeschrieben und beauftragt werden.
Im Einzelnen:
-
Dachdeckerarbeiten an der Eindeckung der Hauptburg mit Hohlfalzziegeln und
Bieberschwanzdeckung. Die vorhandene Deckung ist undicht und muss umgedeckt
werden. Zudem sind substanzsichernde Arbeiten, wie Holzschutz und
Schädlingsbekämpfung sowie Auswechselungen beschädigter Holzelemente an der
Dachkonstruktion erforderlich.
Die Arbeiten sind
als vorbereitende Arbeiten unabdingbar.
Die Mitnutzung der
Fassadengerüste aus den Restaurationsarbeiten an der Hauptburg führt darüber
hinaus zu Kosteneinsparungen.
Die Kosten und weitere Einzelheiten werden
mündliche in der Sitzung vorgetragen.
III.
Kosten/Folgekosten:
Zu den Kosten und Folgekosten wird auf die
Ausführungen zu Ziff. I/II verwiesen.
V. Alternativen:
Dem Vorschlag der
Verwaltung wird nicht zugestimmt. Damit können die weiteren Planungen nicht
termingerecht fortgesetzt werden. Die Umsetzung der Baumaßnahmen kann innerhalb
der Regionale 2016 nicht gesichert werden.
VI.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 und 4 KrO NRW in Verbindung mit § 13 der
Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 23. Juni 2014 ist in diesem Fall der
Kreisausschuss zuständig.
Anlage:
- Kostenaufstellung der Gesamtmaßnahme, Stand: 14.04.2015.