Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. – V.
Aktueller Umsetzungsstand des
Landesvorhabens im Kreis Coesfeld
Der Kreis Coesfeld ist mit Wirkung ab dem 01.01.2014 dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) beigetreten. Zum 01.06.14 wurde in der Kreisverwaltung hierzu eine Kommunale Koordinierung im Umfang einer Vollzeitstelle eingerichtet. Dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit wurde bereits am 20.03.14 und am 04.09.2014 zur Umsetzung des Landesvorhabens im Kreis Coesfeld berichtet.
Ziel des Landesvorhabens ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler nach dem Schulabschluss eine passende Anschlussperspektive anzubieten, um so einen reibungslosen Übergang in eine Ausbildung oder ein Studium bzw. alternative Anschlusswege sicherzustellen. Dieses Ziel soll vor allem durch eine systematisierte Berufsorientierung ab der 8. Klasse - für die Schüler und Schülerinnen aller allgemeinbildenden Schulen – und eine gute Zusammenarbeit verschiedener Akteure erreicht werden.
Im Rahmen der Teilnahme am Landesvorhaben
„Kein Abschluss ohne Anschluss“ im Kreis Coesfeld wurden bereits erste
Standardelemente umgesetzt. Neben der Arbeit mit einem Portfolioinstrument -
dem Berufswahlpass NRW - sind die Potenzialanalyse und die Berufsfelderkundung
weitere Bestandteile der systematisierten Berufsorientierung in der Jahrgangsstufe
8.
Im Schuljahr 2014/15 sind bereits 23 von 34 möglichen Schulen im Kreis Coesfeld in die systematisierte Berufsorientierung eingestiegen. Die Schüler und Schülerinnen dieser Schulen machen in Klasse 8 eine Potenzialanalyse, die besondere Fähigkeiten und Neigungen herausstellt. Im Anschluss und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Potenzialanalysen finden Berufsfelderkundungen statt. Jeder Schüler und jede Schülerin soll in drei verschiedenen Berufsfeldern - jeweils einen Tag – praktische Erfahrungen sammeln, um festzustellen, wo die Stärken und Interessen liegen. 17 der 23 „KAoA-Schulen“ im Kreis werden aktuell noch durch das Berufsorientierungsprogramm (BOP) mit Bundesmitteln finanziert. Diese führen sowohl die Potenzialanalysen als auch die überbetrieblichen Berufsfelderkundungen bei den Handwerksbildungsstätten der Kreishandwerkerschaft Coesfeld durch. Eine Förderschule nimmt am „StAr“ (Schule trifft Arbeitswelt) -Projekt des LWL - teil, da deren Schülerinnen und Schüler auf die speziellen Bedürfnisse angepasste Elemente benötigen.
Bei den fünf verbleibenden „KAoA-Schulen“ – mit ca. 490 Schülern und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 8 - handelt es sich um Gymnasien. Für deren Schüler und Schülerinnen wurden die Potenzialanalysen öffentlich und zentral durch die vom Land beauftragte Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) ausgeschrieben und bereits vergeben. Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Die Berufsfelderkundungen sollen im Zeitraum vom 11. bis 23. Mai 2015 in Betrieben stattfinden.
Die Kreise des Münsterlandes haben ein
gemeinsames Buchungsportal eingerichtet, zu dem sich Betriebe Schulen und
Schüler/innen anmelden können. Damit werden Plätze für die Berufsfelderkundung
zur Verfügung gestellt und können von den Schülerinnen und Schülern gebucht
werden.
In
allen Kreisen/kreisfreien Städten des IHK-Bezirks fanden Anfang 2015
Infoveranstaltungen für Betriebe statt. Die IHK - in ihrer Funktion als
Koordinierungsstelle im Regionalen Ausbildungskonsens – fiel originär die
Aufgabe zu, Teilnehmer/innen für diese Veranstaltungen zu gewinnen, aber auch
generell für Berufsfelderkundungsplätze zu werben.
Hauptsächlich
ging es hier um die Nutzung der Berufsfelderkundungsplattform und die Einwerbung
von Berufsfelderkundungsplätzen. Am 11.03.2015 fand dieser Termin für den Kreis Coesfeld zum Thema
„Chancen zur Fachkräftegewinnung“ in den Handwerkerbildungsstätten statt. Es
nahmen etwa 60 Personen an der Veranstaltung teil, darunter auch einige Lehrkräfte.
Etwa ein Drittel der Personen waren durch IHK bzw. KH informiert worden.
Alle
Unternehmen und Institutionen, die nicht in Kammern vertreten sind, z.B.
Pflegeeinrichtungen, der öffentliche Dienst und soziale Einrichtungen, wurden
durch die Kommunale Koordinierung informiert und gebeten,
Berufsfelderkundungsplätze anzubieten. Zu diesem Zweck wurden bestehende
Strukturen genutzt. Zu nennen sind:
·
Die Vorstellung
im Austausch des Kreises Coesfeld mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege
am 15.01.2015
·
die Vorstellung
in der Konferenz Alter und Pflege am 11.02.2015.
·
die Information
der Mitglieder der Gesundheitskonferenz und der regionalen Planungskonferenz über
das Kreisgesundheitsamt
·
die Information
der Akteure und Institutionen im Rettungsdienst über die Abt. 32
·
die Vorstellung
in der AG Industriekampagne der Stadt Coesfeld am 24.03.15
Darüber
hinaus wurden von der Kommunalen Koordinierung, über einen breiten
E-Mail-Verteiler, folgende Bereiche mit laufenden Infos beworben:
Gemeinden und Städte, Polizei, Straßen NRW, Finanzämter, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie, Schwimmbäder, Bildungsanbieter (u.a. Volkshochschulen,
Biologisches Zentrum), Krankenhäuser, Institutionen der Altenhilfe und –pflege,
Hebammen, Behinderteneinrichtungen, Kindergärten und Kindertagesstätten,
Jugendämter, Ingenieurbüros, Architekten, Versicherungen, Banken, Fernuni
Hagen, Agentur für Arbeit, Träger der freien Wohlfahrtspflege,
Wirtschaftsförderung Coesfeld, Bundeswehr, Regionalagentur Münsterland.
Aufgrund dieser Kampagnen
steigt die Zahl von Interessensanfragen durch Unternehmen an die Kommunale
Koordinierung.
Aktuell (Stand 22.04.2015)
haben sich 46 Unternehmen registriert und 95 Angebote mit insgesamt 285 Plätzen
erstellt.
Auch die Kreisverwaltung Coesfeld beteiligt
sich mit 9 Plätzen an den anstehenden Berufsfelderkundungen.
In der
Steuerungsgruppensitzung KAoA am 27.03.2015 wurde dringend die weitere
Einwerbung von Plätzen durch die Kammern eingefordert. Die IHK hat in der Folge
ihre Unternehmen erneut angeschrieben. Zudem gab es weitere Presseartikel zu
dem Thema durch den Kreis Coesfeld (14.04) und einen gemeinsamen Appell der
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Kreishandwerkerschaft Coesfeld
und des Kreises (22.04).
Die Frist zur
Angebotserstellung für Betriebe wurde bis zum 06. Mai verlängert.
Über die weitere Entwicklung der Zahlen wird im Ausschuss berichtet.