Betreff
Programm für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen
Vorlage
SV-9-0258
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Programm für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen soll vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel mit den in der Anlage zur Sitzungsvorlage näher beschriebenen Maßnahmen fortgesetzt werden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.

Begründung:

 

I. Problem  /  II.  Lösung /  III.  Alternativen

Überdurchschnittlich viele Menschen nutzen das Fahrrad sowohl im Alltagsverkehr als auch in der Freizeit. Historische Burgen, Schlösser, Wind- und Wassermühlen, Museen und attraktive Städte und Gemeinden - die Vielfalt an Sehenswürdigkeiten im Kreis lässt sich sehr gut mit dem Rad erfahren. Der Kreis Coesfeld hat sich in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zum Ziel gesetzt, das Radfahren attraktiver und sicherer zu gestalten. Zurzeit laufen die Vorbereitungen zur Zertifizierung als „Fahrradfreundlicher Kreis“ über die AGFS - Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW.

 

Nach § 49 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sollen die Gemeinden in Abstimmung mit den anderen Trägern der Straßenbaulast darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes Netz für den Radverkehr im Gemeindegebiet geschaffen wird. In gleicher Weise sollen die Kreise darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz für den Radverkehr geschaffen wird.

 

Das Radwegenetz umfasst 165,5 km. 12,5 km Kreisstraßen haben beidseitig einen Radweg, 140,5 km einseitig. Damit haben rund 37% der insgesamt 416 km Kreisstraßen einen begleitenden Radweg. Dies gilt weiter auszubauen.

 

Letztmalig wurde im Jahre 2007 ein Programm für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen aufgestellt. Von den 11 Maßnahmen sind bis jetzt 5 realisiert worden. Mit Ausnahme des Radweges an der K 13 AN 17 sind inzwischen für alle übrige Radwege bei der Bezirksregierung Anträge zur Aufnahme ins Förderprogramm eingereicht worden. Um kontinuierlich Radwege an Kreisstraßen, ggf. mit dem Ausbau einer Kreisstraße realisieren zu können, soll nun das Radwegebauprogramm überarbeitet werden.

 

 

 


 

Erläuterungen zu den noch nicht fertig gestellten Maßnahmen:

 

1.)    Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 32 (Baubeginn Frühjahr 2016 / Fertigstellung zum Jahresende).

5.)      Trotz intensiver Bemühungen gab es keine Möglichkeit die benötigten Flächen für den Radweg an der K 13 AN 17 zu erwerben. Deshalb wurde die Maßnahme zunächst zurückgestellt. Sobald Flächen für den Radweg zur Verfügung stehen, soll die Maßnahme wieder aufgenommen werden.

7.)      Die Bauarbeiten zum Radweg an der K 2 in Vinnum wurden im Dez. 2014 begonnen. Voraussichtlich im Sept. 2015 können die ersten Radfahrer den Sonderweg nutzen.

8.)    Die Fördergelder für den Radweg an der K 50 AN 2 sollen noch in diesem Jahr bewilligt werden. Sobald der Grunderwerb abgewickelt ist, soll mit der Maßnahme im Frühjahr 2016 begonnen werden. Die Radwegmaßnahme erfolgt zusammen mit dem Ausbau der Kreisstraße.

9.)    Sobald die Fördermittel für den Radweg an der K 12 AN 9+10 zur Verfügung stehen (2016/2017) soll mit der Maßnahme begonnen werden.

11.)   Der Radweg an der K 39 AN 3 sollte ursprünglich von der L 844 bis zur K 40 (Sportplatz Davensberg) gebaut werden. Im weiteren Verlauf führt die K 39 über die Autobahn A 1 bis zur Kreisgrenze. Durch die geplante Verbreiterung der A1 auf 6 Spuren sind alle Autobahnbrücken zu erneuern bzw. anzupassen. 2018 soll die Brücke im Zuge der K 39 erneuert werden. Damit besteht die Möglichkeit den Radweg über die Brücke bis zur Kreisgrenze fortzusetzen und an den Bürgerradweg seitens der Stadt Münster anzuschließen. Damit würde die Lücke im Radwegenetz geschlossen. Die Fördergelder sind für 2017ff in Aussicht gestellt.

 

Über die Regionale 2016 wurden zusätzliche Fördergelder für den Radweg an der K 18 AN 5 Nottuln von der neuen Umgehungsstraße B 525 bis zum Wirtschaftsweg (500 m) in Aussicht gestellt um die Lücke im SteverAuenRadweg zu schließen.

 

 

 

Dass der bei der seinerzeitigen Beschlussfassung angedachte Zeitrahmen nicht eingehalten wurde, liegt vor allem an der Änderung der Förderrichtlinien. So wird aktuell schwerpunktmäßig die Erneuerung von bestehenden Straßen gefördert, dafür weniger der Neubau von Straßen und Radwegen.

 

Die Überarbeitung des Programms war ursprünglich schon in 2013 geplant. Entsprechend wurden die Städte und Gemeinden aufgefordert die aus ihrer Sicht wichtigsten Projekte mitzuteilen. Mit Blick auf den zeitlichen Abstand der Meldungen ist der aktuelle Stand nochmals in 2015 abgefragt und in der beigefügten Anlage dargestellt. Aufgrund der Erfahrungen wird es als wenig sinnvoll angesehen, alle angemeldeten Maßnahmen formal ins Radwegebauprogramm aufzunehmen. Vielmehr sollte wie in der Vergangenheit bewährt nur eine Prioritätenliste der wichtigsten Projekte festgelegt werden. Näheres zum Vorschlag der Verwaltung für eine neugefasste Prioritätenliste ist der Anlage 3 zu entnehmen.


 

Die Berücksichtigung in dieser Liste stand unter der Prämisse, dass Fördermittel bereitgestellt werden und die jeweilige Standortgemeinde den Eigenanteil des Kreises übernimmt. Kriterien für die Auswahl und Rangfolge der Projekte bilden Unfallgeschehen, die Verkehrsbelastung Kfz und Radfahrer sowie die Nutzung von Synergieeffekte z.B. den Radweg zusammen mit dem Ausbau der Kreisstraße anzulegen.

 

Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus möglich sein, dass nicht alle im Programm enthaltene Maßnahmen wie geplant realisiert werden können. Erhöhtes Unfallgeschehen oder Veränderungen der Verkehrsbelastungen erfordern evtl. eine Änderung der Reihenfolge. Maßgebend ist auch, ob Flächen für den Radweg zur Verfügung gestellt werden. Einfluss auf den zeitlichen Ablauf können aber auch Veränderungen im Bereich der Förderung (Fördertatbestände, Höhe der Fördersätze usw.) nehmen.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Hinsichtlich der Abwicklung der Projekte sollte das seit 1986 praktizierte Verfahren beibehalten werden. Danach übernehmen die jeweiligen Standortkommunen bei geförderten Projekten den Eigenanteil des Kreises bei den Grunderwerbs- und Baukosten. Planung, Grundstücksverhandlungen, Ausschreibung, Abwicklung und Abrechnung ist Angelegenheit des Kreises.

 

Separate Radwege werden nach den Förderrichtlinien Nahmobilität - FöRi-Nah bezuschusst. Der Fördersatz beträgt zurzeit 70%. Da das Programm stark überzeichnet ist, kann es unter Umständen auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, bis eine Maßnahme gefördert wird. Wird der Radweg im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße angelegt sind Fördergelder nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau - FöRi-kom-Stra (Fördersatz 60%) zu beantragen. Auch wenn der Eigenanteil bei den Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra 10% höher ist, bleibt durch den Synergieeffekt, der durch den gleichzeitigen Ausbau erzielt wird, letztendlich der finanzielle Rahmen gleich.

 

Es besteht somit aber die Möglichkeit mehr Radwegprojekte umzusetzen.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreistag entscheiden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.

 

Anlagen:

 

 

Anlage 1: Kreiskarte mit den Vorschlägen der Städte/Gemeinden

 

Anlage 2: Übersicht der gemeldeten Maßnahmen

 

Anlage 3: Vorschlag der Verwaltung für eine neugefasste Prioritätenliste