Beschlussvorschlag:
Das Programm für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen soll vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel mit den in der Anlage zur Sitzungsvorlage näher beschriebenen Maßnahmen fortgesetzt werden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung /
III. Alternativen
Überdurchschnittlich viele Menschen nutzen
das Fahrrad sowohl im Alltagsverkehr als auch in der Freizeit. Historische
Burgen, Schlösser, Wind- und Wassermühlen, Museen und attraktive Städte und
Gemeinden - die Vielfalt an Sehenswürdigkeiten im Kreis lässt sich sehr gut mit
dem Rad erfahren. Der Kreis Coesfeld hat sich in Abstimmung mit den Städten und
Gemeinden zum Ziel gesetzt, das Radfahren attraktiver und sicherer zu
gestalten. Zurzeit laufen die Vorbereitungen zur Zertifizierung als
„Fahrradfreundlicher Kreis“ über die AGFS - Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und
fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW.
Nach § 49 des Straßen- und Wegegesetzes NRW
sollen die Gemeinden in Abstimmung mit den anderen Trägern der Straßenbaulast
darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes Netz für den Radverkehr im
Gemeindegebiet geschaffen wird. In gleicher Weise sollen die Kreise darauf
hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz für den Radverkehr
geschaffen wird.
Das Radwegenetz umfasst 165,5 km. 12,5 km
Kreisstraßen haben beidseitig einen Radweg, 140,5 km einseitig. Damit haben
rund 37% der insgesamt 416 km Kreisstraßen einen begleitenden Radweg. Dies gilt
weiter auszubauen.
Letztmalig wurde im Jahre 2007 ein Programm
für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen aufgestellt. Von den 11 Maßnahmen sind
bis jetzt 5 realisiert worden. Mit Ausnahme des Radweges an der K 13 AN 17 sind
inzwischen für alle übrige Radwege bei der Bezirksregierung Anträge zur
Aufnahme ins Förderprogramm eingereicht worden. Um kontinuierlich Radwege an
Kreisstraßen, ggf. mit dem Ausbau einer Kreisstraße realisieren zu können, soll
nun das Radwegebauprogramm überarbeitet werden.
Erläuterungen zu den noch nicht fertig
gestellten Maßnahmen:
1.)
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Zusammenhang
mit dem Ausbau der K 32 (Baubeginn Frühjahr 2016 / Fertigstellung zum
Jahresende).
5.)
Trotz intensiver Bemühungen gab es keine
Möglichkeit die benötigten Flächen für den Radweg an der K 13 AN 17 zu
erwerben. Deshalb wurde die Maßnahme zunächst zurückgestellt. Sobald Flächen
für den Radweg zur Verfügung stehen, soll die Maßnahme wieder aufgenommen
werden.
7.)
Die Bauarbeiten zum Radweg an der K 2 in Vinnum
wurden im Dez. 2014 begonnen. Voraussichtlich im Sept. 2015 können die ersten
Radfahrer den Sonderweg nutzen.
8.)
Die Fördergelder für den Radweg an der K 50 AN 2
sollen noch in diesem Jahr bewilligt werden. Sobald der Grunderwerb abgewickelt
ist, soll mit der Maßnahme im Frühjahr 2016 begonnen werden. Die Radwegmaßnahme
erfolgt zusammen mit dem Ausbau der Kreisstraße.
9.)
Sobald die Fördermittel für den Radweg an der K 12
AN 9+10 zur Verfügung stehen (2016/2017) soll mit der Maßnahme begonnen werden.
11.)
Der Radweg an der K 39 AN 3 sollte ursprünglich von
der L 844 bis zur K 40 (Sportplatz Davensberg) gebaut werden. Im weiteren
Verlauf führt die K 39 über die Autobahn A 1 bis zur Kreisgrenze. Durch die geplante
Verbreiterung der A1 auf 6 Spuren sind alle Autobahnbrücken zu erneuern bzw.
anzupassen. 2018 soll die Brücke im Zuge der K 39 erneuert werden. Damit
besteht die Möglichkeit den Radweg über die Brücke bis zur Kreisgrenze
fortzusetzen und an den Bürgerradweg seitens der Stadt Münster anzuschließen.
Damit würde die Lücke im Radwegenetz geschlossen. Die Fördergelder sind für
2017ff in Aussicht gestellt.
Über die Regionale
2016 wurden zusätzliche Fördergelder für den Radweg an der K 18 AN 5 Nottuln
von der neuen Umgehungsstraße B 525 bis zum Wirtschaftsweg (500 m) in Aussicht
gestellt um die Lücke im SteverAuenRadweg zu schließen.
Dass der bei der
seinerzeitigen Beschlussfassung angedachte Zeitrahmen nicht eingehalten wurde,
liegt vor allem an der Änderung der Förderrichtlinien. So wird aktuell
schwerpunktmäßig die Erneuerung von bestehenden Straßen gefördert, dafür
weniger der Neubau von Straßen und Radwegen.
Die Überarbeitung des Programms war
ursprünglich schon in 2013 geplant. Entsprechend wurden die Städte und
Gemeinden aufgefordert die aus ihrer Sicht wichtigsten Projekte mitzuteilen.
Mit Blick auf den zeitlichen Abstand der Meldungen ist der aktuelle Stand
nochmals in 2015 abgefragt und in der beigefügten Anlage dargestellt. Aufgrund
der Erfahrungen wird es als wenig sinnvoll angesehen, alle angemeldeten
Maßnahmen formal ins Radwegebauprogramm aufzunehmen. Vielmehr sollte wie in der
Vergangenheit bewährt nur eine Prioritätenliste der wichtigsten Projekte
festgelegt werden. Näheres zum Vorschlag der Verwaltung für eine neugefasste
Prioritätenliste ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Die Berücksichtigung in dieser Liste stand
unter der Prämisse, dass Fördermittel bereitgestellt werden und die jeweilige
Standortgemeinde den Eigenanteil des Kreises übernimmt. Kriterien für die
Auswahl und Rangfolge der Projekte bilden Unfallgeschehen, die
Verkehrsbelastung Kfz und Radfahrer sowie die Nutzung von Synergieeffekte z.B.
den Radweg zusammen mit dem Ausbau der Kreisstraße anzulegen.
Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus möglich sein, dass nicht alle
im Programm enthaltene Maßnahmen wie geplant realisiert werden können. Erhöhtes
Unfallgeschehen oder Veränderungen der Verkehrsbelastungen erfordern evtl. eine
Änderung der Reihenfolge. Maßgebend ist auch, ob Flächen für den Radweg zur
Verfügung gestellt werden. Einfluss auf den zeitlichen Ablauf können aber auch
Veränderungen im Bereich der Förderung (Fördertatbestände, Höhe der Fördersätze
usw.) nehmen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Hinsichtlich der Abwicklung der Projekte sollte das seit 1986
praktizierte Verfahren beibehalten werden. Danach übernehmen die jeweiligen
Standortkommunen bei geförderten Projekten den Eigenanteil des Kreises bei den
Grunderwerbs- und Baukosten. Planung, Grundstücksverhandlungen, Ausschreibung,
Abwicklung und Abrechnung ist Angelegenheit des Kreises.
Separate Radwege werden nach den Förderrichtlinien Nahmobilität -
FöRi-Nah bezuschusst. Der Fördersatz beträgt zurzeit 70%. Da das Programm stark
überzeichnet ist, kann es unter Umständen auch einen längeren Zeitraum in
Anspruch nehmen, bis eine Maßnahme gefördert wird. Wird der Radweg im
Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße angelegt sind Fördergelder nach den
Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau - FöRi-kom-Stra (Fördersatz 60%) zu
beantragen. Auch wenn der Eigenanteil bei den Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra 10%
höher ist, bleibt durch den Synergieeffekt, der durch den gleichzeitigen Ausbau
erzielt wird, letztendlich der finanzielle Rahmen gleich.
Es besteht somit aber die Möglichkeit mehr Radwegprojekte umzusetzen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreistag entscheiden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.