Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf 2 Teilabschnitte (Gesamtlänge 2,65 km) der K 14 (Abschnitt 4.1) zwischen Olfen und Lüdinghausen zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Der
Streckenabschnitt der K 14 (AN 4.1) von Olfen nach Lüdinghausen ist bei der
Straßenbereisung den Mitgliedern des Fachausschusses vorgestellt worden. Die
Strecke mit einer Fahrbahnbreite von teilw. nur 3,00 m ist in einem extrem
schlechten Zustand. Es gibt zahlreiche Unebenheiten/Schlaglöcher in der
Fahrbahndecke und starke Absackungen am Fahrbahnrand; eine vollflächige
Deckenerneuerung ist unumgänglich. 2014 wurden bereits 2 Teilabschnitte
erneuert, in denen durch reine Asphaltarbeiten im Hocheinbau die Strecke wieder
hergestellt werden konnte.
Die Bauabschnitte
von Stat. 0,70 – 2,15 und von Stat. 3,30 – 4,50 sind aufgrund der
bautechnischen Voruntersuchungen im Vollausbau zu erneuern. Es ist vorgesehen
die Kreisstraße auf mind. 3,50 m auszubauen. Die vorhandene Asphaltbefestigung
einschl. der ungebundenen Schichten soll aufgenommen und entsprechend den
aktuellen Richtlinien neu hergestellt werden. Da Vorplanungen und Abwicklung
des Grunderwerbes einige Zeit in Anspruch genommen haben, können die Bauarbeiten
erst 2015 ausgeführt werden.
Die Kosten für die
Erneuerung im Vollausbau liegen bei etwa 800.000 €. Die
Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Als Bauzeit sind 6 Monate
einkalkuliert. Um die Arbeiten zum größten Teil noch vor dem Winter 2015/2016
fertig zu stellen, sollen sobald der Baubeschluss vorliegt, die Bauarbeiten
öffentlich ausgeschrieben werden.
Mit Fertigstellung
der Maßnahme ist dann die Erneuerung des kompletten Streckenzugs von der B 236
(Olfen) bis zu K 25 (Lüdinghausen) abgeschlossen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahme ist
ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten
bestehen. Im Haushalt 2015 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Maßnahmen
1.100.000 € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit
ausreichende Mittel zur Verfügung.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte