Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 14 (AN 4.1) zwischen Olfen und Lüdinghausen
Vorlage
SV-9-0259
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf 2 Teilabschnitte (Gesamtlänge 2,65 km) der K 14 (Abschnitt 4.1) zwischen Olfen und Lüdinghausen zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II.   Lösung

Der Streckenabschnitt der K 14 (AN 4.1) von Olfen nach Lüdinghausen ist bei der Straßenbereisung den Mitgliedern des Fachausschusses vorgestellt worden. Die Strecke mit einer Fahrbahnbreite von teilw. nur 3,00 m ist in einem extrem schlechten Zustand. Es gibt zahlreiche Unebenheiten/Schlaglöcher in der Fahrbahndecke und starke Absackungen am Fahrbahnrand; eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich. 2014 wurden bereits 2 Teilabschnitte erneuert, in denen durch reine Asphaltarbeiten im Hocheinbau die Strecke wieder hergestellt werden konnte.

 

Die Bauabschnitte von Stat. 0,70 – 2,15 und von Stat. 3,30 – 4,50 sind aufgrund der bautechnischen Voruntersuchungen im Vollausbau zu erneuern. Es ist vorgesehen die Kreisstraße auf mind. 3,50 m auszubauen. Die vorhandene Asphaltbefestigung einschl. der ungebundenen Schichten soll aufgenommen und entsprechend den aktuellen Richtlinien neu hergestellt werden. Da Vorplanungen und Abwicklung des Grunderwerbes einige Zeit in Anspruch genommen haben, können die Bauarbeiten erst 2015 ausgeführt werden.

 

Die Kosten für die Erneuerung im Vollausbau liegen bei etwa 800.000 €. Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Als Bauzeit sind 6 Monate einkalkuliert. Um die Arbeiten zum größten Teil noch vor dem Winter 2015/2016 fertig zu stellen, sollen sobald der Baubeschluss vorliegt, die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden.

 

Mit Fertigstellung der Maßnahme ist dann die Erneuerung des kompletten Streckenzugs von der B 236 (Olfen) bis zu K 25 (Lüdinghausen) abgeschlossen.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da keine Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2015 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Maßnahmen 1.100.000 € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte