Beschlussvorschlag der
Arbeitsgruppe Klimaschutz:
1.
Der Kreis Coesfeld setzt sich das Ziel, innerhalb
der derzeitigen 9. Wahlperiode den European Energy Award (eea) in Gold zu
erlangen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen energiepolitischen Arbeitsplan
als Handlungsgrundlage zur Erreichung dieses Ziels zu erstellen. Die für die
Umsetzung des Arbeitsplans erforderlichen Mittel sind bereitzustellen.
2.
Zur Umsetzung des Ziels und zur Begleitung des
energiepolitischen Arbeitsplans wird eine Lenkungsgruppe gebildet, die aus den
Mitgliedern der Klima-AG, dem künftigen Klimaschutzmanager/der künftigen
Klimaschutzmanagerin, dem eea-Berater/der eea-Beraterin und weiteren
Mitgliedern der Verwaltung besteht. Die Lenkungsgruppe ist gleichzeitig
begleitendes Gremium bei der bereits initiierten Aufstellung des Klimaschutzkonzepts
sowie dessen anschließender Umsetzung.
3.
Dem Kreistag ist mindestens jährlich über die
umgesetzten Schritte und die erzielten Fortschritte zu berichten.
Begründung:
I. Problem und II. Lösung
In der Sitzung der AG Klimaschutz am 23.03.2015 wurde ein Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zur Erstellung eines energiepolitischen Arbeitsplanes für die Jahre 2015-2019 zur Erlangung des European Energy Award in Gold beraten. Der in dem Antrag vorgelegte Beschlussvorschlag ist nach der Beratung in der AG Klimaschutz einstimmig als Beschlussempfehlung für den Kreistag vorgeschlagen worden. Der ursprüngliche Antrag mit der Begründung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
III. Alternativen
Dem Antrag der AG Klimaschutz wird nicht entsprochen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch den Beschluss (Ziffer 1) besteht unmittelbar nur der relativ geringe Aufwand für die Erstellung der Sitzungsvorlage für die Beratungen. Erst mit der Erstellung eines Arbeitsplanes kann eine Grundlage für die Bereitstellung von Mitteln für die Umsetzung entstehen, die Höhe der erforderlichen Mitteln hängt also vom noch zu beschließenden Arbeitsplan ab und kann nun noch nicht beziffert werden. Durch den Beschluss der Ziffern 2 und 3 sind außer den üblichen Kosten für die Sitzungen der Lenkungsgruppe keine Aufwendungen zu erwarten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NW.
Anlage:
Antrag mit
Begründung