Beschlussvorschlag:
Der Kreis wird sich mit max. 240.000 € im
Flurbereinigungsverfahren Langenhorst-Temming für die Erstellung von
Uferrandstreifen/ Gewässerrandstreifen vorbehaltlich der Beschlussfassung über
den Haushalt 2016 beteiligen.
Die aus der Herstellung der Uferstreifen gewonnenen
Ökopunkte werden dem Flächenpool zur weiteren Vermarktung übertragen.
Begründung:
I. Problem
Die bisherigen Ergebnisse der Gewässeruntersuchungen
im Zusammenhang mit den wasserrechtlichen Vorgaben zur Erreichung eines guten
ökologischen Zustandes/ Potentials sowie eines guten chemischen Zustands
zeigen, dass eine Zielerreichung ohne weitergehende Maßnahmen – Schaffung von
Entwicklungskorridoren und Minimierung der diffusen Einträge – nicht möglich
ist.
Die Erstellung von Gewässerrandstreifen über
Uferstreifen ist für die Gewässerentwicklung und dem Schutz der Gewässer vor
diffusen Einträgen von elementarer Bedeutung. Mit Schreiben vom 26.03.2015
(Anlage 1) teilt die Bezirksregierung Münster mit, dass im
Flurbereinigungsverfahren Langenhorst-Temming (Karte 1) beabsichtigt ist,
Uferstreifen mit einer ökologischen Aufwertung an den Gewässern Steinfurter Aa,
Bombecker Aa und Grienenbach flächig zu entwickeln. Die hierzu erforderlichen
Grundstücksflächen können aus dem Bestand der Flurbereinigungsbehörde zur
Verfügung gestellt werden. Die hierfür erforderlichen Flächen sollen hierbei
nicht in das Eigentum des Kreises übergehen, sondern im Eigentum der
derzeitigen Flächeneigentümer verbleiben und grundbuchlich abgesichert werden.
Die Flächen der Uferstreifen werden den betroffenen Landwirte „Übersoll“
zugewiesen. Ein vergleichbares Verfahren ist im Flurbereinigungsgebiet
Aulendorf durchgeführt worden. Im Gegensatz zum Verfahren Aulendorf beteiligt
sich das Land NRW am Flächenerwerb nur zu 80% aus Mitteln der Wasserwirtschaft,
so dass sich eine Finanzierungslücke von 20 % ergibt.
II. Lösung
Die wasserrechtlichen Anforderungen zur
Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erfordern im Wesentlichen
Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Situation der Gewässer
sowie die Minimierung der diffusen Einträge von Nährstoffen in die Gewässer.
Mit der Anlage von Gewässerentwicklungsstreifen/ Uferstreifen können die
vorgenannten Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässer erzielt werden, wenn
die Uferstreifen neben einer Bepflanzung auch als Gewässerentwicklungsbereich
ausgelegt werden und den Gewässern punktuell Raum zur freien Entwicklung
gegeben wird (Trittsteinkonzept). Insoweit ist der Einsatz von Ersatzgeld für
den Flächenerwerb sinnvoll und wird dazu führen, dass sich im Bereich der
Steinfurter Aa, Bombecker Aa und Grienenbach eine flächige – zielorientierte
-Gewässerentwicklung bis über die Kreisgrenze hinaus einstellen wird.
Um einen synergistischen Beitrag zur
Schonung des Außenbereichs zu erzielen, sollten die hier gewonnenen
ökologischen Potentiale (Ökopunkte) für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung
gestellt werden. Mit der Vermarktung der Ökopunkte ist die Wirtschaftsbetriebe
Kreis Coesfeld GmbH im Rahmen der Flächenpoolaktivitäten betraut worden.
III. Alternativen
Der Kreis stellt keine Cofinanzierungsmittel aus der
Ersatzgeldrücklage zur Verfügung. In diesem Fall werden die für eine
Gewässerentwicklung erforderlichen Flächen nicht zur Verfügung gestellt. Es
bleibt dann abzuwarten, ob sich Maßnahmenträger finden, die entsprechende
Flächen zur Verfügung stellen. Uferstreifen ohne weitergehende ökologischen
Anforderungen werden ferner im Zusammenhang mit der Novelle des
Landeswassergesetzes diskutiert. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen hier
Uferstreifen ohne Bewirtschaftung festgeschrieben werden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der Beitrag des Kreises wird aus der
Rücklage Ersatzgeld finanziert, der Stand der Ersatzgeldrücklage inkl. der
schon eingegangenen Verpflichtungen ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Da für das Haushaltsjahr 2015 keine
entsprechende Ermächtigung vorliegt, ist der Betrag in den Haushalt 2016
einzustellen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 26 KrO ist der Kreistag zuständig.
Anlagen:
Schreiben der Bezirksregierung Münster, Dez.
33 vom 26.3.2015
Karte
Aufstellung der Rücklage „Ersatzgeld“