Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag begrüßt die Vereinigung
der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August
2015.
Er nimmt den als Anlage
1 zur SV-9-0297 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der
Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zur Kenntnis. Der
Vertragstext kann im Genehmigungsverfahren noch erforderliche Änderungen oder Ergänzungen
erfahren.
- Der Kreistag weist die von ihm in die
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland
entsandten Vertreterinnen und Vertreter an,
- die Vereinigung der Sparkasse Gronau
mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2015 auf der Basis der
Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 in Form der Aufnahme der Sparkasse
Gronau durch die Sparkasse Westmünsterland gemäß § 27 Abs. 1 S. 1, 2.
Alt. SpkG zu beschließen.
- dem im Entwurf als Anlage 1 zur
SV-9-0297 beigefügten
öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Gronau mit
der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen und bei Beschlussfassungen
entsprechend der im öffentlich-rechtlichen Vertrag getroffenen Regelungen
zu stimmen.
- den Neufassungen der im Entwurf als
Anlagen 2 und 3 zur SV-9-0297 beigefügten Satzungen des
Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland und der Sparkasse
Westmünsterland zuzustimmen.
- die Mitglieder des Verwaltungsrates
der Sparkasse Westmünsterland der laufenden Wahlperiode bei der nach
Sparkassenfusionen erforderlichen Neuwahl wiederzuwählen und dem
Wahlvorschlag der Stadt Gronau sowie des Kreises Coesfeld zur befristeten
Aufstockung des Verwaltungsrates zu folgen.
- Der Kreistag schlägt als weiteres
sachkundiges Mitglied des Kreises Coesfeld im Verwaltungsrat vor:
Frau/Herrn ______________________ als Mitglied
Frau/Herrn ______________________ als stellv. Mitglied
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
1. Ausgangslage
Auf Wunsch des Trägers der Sparkasse Gronau wurden in den vergangenen
Monaten Gespräche geführt zur Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der
Sparkasse Westmünsterland.
Nach den Regelungen des Sparkassengesetzes[1]
können benachbarte Sparkassen und Sparkassen innerhalb eines Kreisgebietes
durch Beschluss der Vertretung ihrer Träger nach Anhörung der Verwaltungsräte
und des für die beteiligten Sparkassen jeweils zuständigen Sparkassen- und
Giroverbandes vereinigt werden. Die Vereinigung kann durch Neugründung oder
durch Aufnahme von einer bestehenden oder neu zu errichtenden Sparkasse erfolgen.
Die Sparkassen Gronau und Westmünsterland sind sowohl benachbart als
auch jeweils innerhalb des Kreisgebietes Borken ansässig.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland empfiehlt mit
Beschlussfassung vom 2. Juni 2015 der Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland als Vertretung des Sparkassenträgers,
die Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2015 auf
der Basis der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 zu vereinigen.
Der Empfehlung des Sparkassenverwaltungsrats zugrunde liegen
Fusions-Eckpunkte, die von Kommissionen des Verwaltungsrats der Sparkasse
Westmünsterland und des Verwaltungsrats der Sparkasse Gronau erarbeitet wurden.
Diese Eckpunkte wurden auch von der Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbands Westmünsterland als Basis für weitere Vertragsgespräche
gebilligt.
Grundlage für die Sparkassenvereinigung im Wege der Aufnahme der
Sparkasse Gronau durch die Sparkasse Westmünsterland[2] soll
der als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag sein. Die von
Verwaltungsrat und Sparkassenzweckverbandsversammlung gebilligten Eckpunkte
sind in das Fusionsvertragswerk aufgenommen.
Die in dem Vertragsentwurf enthaltenen Regelungen zu einem
Rotationsverfahren, nach dem der Vorsitz des Sparkassenverwaltungsrats und der
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes sowie das Amt des
Verbandsvorstehers des Sparkassenzweckverbandes zwischen Verbandsmitgliedern
nach Wahlperioden wechseln, sowie weitere Regelungen zur Gremienbesetzung sind
aus dem aus Anlass der Vereinigung der Kreissparkasse Borken und der Sparkasse
Coesfeld zur Sparkasse Westmünsterland am 20. Dezember 2002 geschlossenen
Vertrag sowie in dessen Fortschreibung aus Anlass der Vereinigung der Sparkasse
der Stadt Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland vom 1. August 2011
übernommen.
Darin heißt es:
„Der Sparkassenzweckverband
soll die Grundlage für eine sinnvolle Fortentwicklung des Sparkassenwesens
bilden. Die Vertragsparteien stimmen demgemäß darin überein, dass anderen
Gebietskörperschaften oder anderen Sparkassenzweckverbänden, die dem Verband
beitreten wollen, die Aufnahme ermöglicht wird.
Die
Vertragspartner sind darüber einig, dass in diesem Fall bei der Besetzung von
Gremien und Funktionen die bisherigen und die neuen Verbandsmitglieder
entsprechend ihren Anteilen im Sinne von § 3 dieses Vertrages angemessen
berücksichtigt werden. Der Sparkassenzweckverband wird ermächtigt, für die
Vertragsparteien entsprechende Verhandlungen zu führen und Verträge zu schließen.“
Die Beschlussfassung der Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland als Vertretung des Sparkassenträgers
zur Vereinigung der beiden Sparkassen und über die Aufnahme der Stadt Gronau in
den Sparkassenzweckverband Westmünsterland zur Übernahme der
Sparkassen-Trägerschaft ist vorgesehen für Freitag, den 26. Juni 2015.
Die Mitglieder der
Zweckverbandsversammlung sind nach der Gemeindeordnung weisungsgebunden[3] und
haben den entsendenden Kreistag über alle Angelegenheiten von besonderer
Bedeutung frühzeitig zu unterrichten[4].
2.
Kurz-Vergleich der
Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland
Das
Geschäftsgebiet der Sparkasse Gronau liegt innerhalb des Kreises Borken und
grenzt unmittelbar an das Geschäftsgebietes der Sparkasse Westmünsterland an.
Ein Daten-Kurzüberblick
zum 31. Dezember 2014 veranschaulicht die Größenverhältnisse:
|
Sparkasse
Westmünsterland |
Sparkasse Gronau |
Bilanzsumme |
6.495
Mio. Euro |
451
Mio. Euro |
Kundengeschäftsvolumen -
Kredite an Kunden -
Einlagen von Kunden -
Kunden-Depotbestände |
11.086
Mio. Euro 5.034
Mio. Euro 4.700
Mio. Euro 1.352
Mio. Euro |
660
Mio. Euro 305
Mio. Euro 292
Mio. Euro 63
Mio. Euro |
Anzahl Standorte |
95 |
9 |
Anzahl Mitarbeiter/innen |
1.458 |
122 |
3.
Vorteile einer
Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland für die
Sparkasse Westmünsterland und ihre Träger
Eine Vereinigung
der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland bietet auch der
Sparkasse Westmünsterland als deutlich größerem Partner Vorteile.
Im Kundengeschäft
würde die Kundenbasis in einem erweiterten Geschäftsgebiet innerhalb des
Kreises Borken wachsen. Dadurch entstünde insbesondere weiteres Absatzpotential
für Spezialberatungsleistungen (z.B. Auslandsgeschäft, Corporate Finance,
Private Banking, Betriebliche Altersversorgung, Gewerbeversicherungen,
Freiberufler, Landwirtschaft).
Im Personalwesen
besteht aufgrund des Wachstums der Sparkasse Westmünsterland Bedarf an
qualifizierten Mitarbeitern/innen. Die Mitarbeiter/innen der Sparkasse Gronau
würden nahtlos integriert werden können. Für alle Mitarbeiter/innen würden die
Personalentwicklungsmöglichkeiten erweitert.
In der
betrieblichen Organisation würde ein höheres Kundenvolumen eine weitere
Effizienzsteigerung ermöglichen durch zusätzliche Auslastungen von Marktfolge-,
Zentral- und Stabsabteilungen.
Bei
Marketing-/Werbemaßnahmen würden Abstimmungsbedarf und/oder Streuverluste
reduziert. Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich des Sparkassenregionalprinzips
würden entfallen.
Aus der
Vereinigung mit der Sparkasse Gronau erwartet die Sparkasse Westmünsterland
mittelfristig einen adäquaten Ergebnisbeitrag für das Gesamtinstitut. Aufgrund
der Fusionserfahrung in der Sparkasse Westmünsterland besteht eine hohe Gewähr
für das Erreichen der Fusionsziele und des Fusionserfolgs.
4.
Sorgfaltsprüfung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
Auf der Basis der
testierten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
KPMG eine Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) in beiden Sparkassen durchgeführt.
Insbesondere untersucht wurden die Ertrags- und die Vermögenslage der
Sparkassen. Feststellungen, insbesondere zu potenziellen Risiken im jeweiligen
Kredit-, im Wertpapier- und im Immobilienportfolio, die ein Zusammenwachsen der
Sparkassen gefährden könnten, wurden nicht getroffen.
5.
Verhältnis der
Verbandsmitglieder innerhalb des Sparkassenzweckverbands
Westmünsterland
Der Sparkassenzweckverband als Körperschaft
öffentlichen Rechts kennt keine Kapitalanteile. Eine Quotenregelung wird jedoch
benötigt, um in der Satzung des Sparkassenzweckverbands festzulegen, wie
Gewinnausschüttungen der Sparkasse an den Zweckverband auf die Mitglieder des
Sparkassenzweckverbands zu verteilen sind, wie bei einer theoretischen Auflösung
der Sparkasse der Liquidationserlös auf die Mitglieder des Sparkassenzweckverbands
zu verteilen ist und wie etwaige Haftungsverpflichtungen des Zweckverbands im Innenverhältnis
der Verbandsmitglieder geregelt werden. Sie ist ferner Orientierungsmaßstab für
die Gremienbesetzung.
Die Bemessung der Verhältnisse erfolgte
unter Berücksichtigung von Kundengeschäftsvolumen-, Ertragskraft-,
Vermögenslage- und Marktpotenzial-Kennzahlen, wie sie weitgehend zuletzt auch
bei dem Zusammenschluss der Sparkasse der Stadt Stadtlohn mit der Sparkasse
Westmünsterland im Jahr 2011 verwandt wurden. Danach empfiehlt der Sparkassenverwaltungsrat
für das Verhältnis der Verbandsmitglieder innerhalb des Sparkassenzweckverbands
die folgenden Quoten:
|
bisherige Quote |
neue Quote |
Kreis Borken |
38,90 % |
36,73 % |
Kreis Coesfeld |
30,26 % |
28,57 % |
Stadt Dülmen |
10,57 % |
9,98 % |
Stadt Coesfeld |
7,18 % |
6,78 % |
Stadt Vreden |
6,21 % |
5,86 % |
Stadt Isselburg |
3,39 % |
3,20 % |
Stadt Stadtlohn |
3,00 % |
2,83 % |
Stadt Billerbeck |
0,49 % |
0,46 % |
(Zwischen-) Summe |
100,00 % |
94,41 % |
Stadt Gronau |
|
5,59 % |
Summe |
|
100,00 % |
Angepasste Satzungen des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland sowie
der Sparkasse Westmünsterland sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
6.
Verbandsversammlung
des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland
Die Anzahl der
Sitze der bisherigen Mitglieder des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland
bleibt unverändert. Die Stadt Gronau entsendet sechs Vertreter (mit
Stellvertreter) mit hälftigem Stimmenanteil in die Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbands Westmünsterland. Für eine praxisgerechte Umsetzung
dieser Vereinbarung erhält jedes Mitglied der Zweckverbandsversammlung –
exklusive der Vertreter der Stadt Gronau – zwei Stimmen, die Vertreter der
Stadt Gronau erhalten jeweils eine Stimme in der Verbandsversammlung. Soweit
die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Stadt Gronau nicht Mitglied der
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland ist, nimmt
sie/er an den Sitzungen der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teil.
7.
Verwaltungsrat der
Sparkasse Westmünsterland
Die Anzahl der
Sitze im Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland soll mit einer sparkassengesetzlichen
Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums NRW befristet für die laufende und
die nächste Wahlperiode um drei aufgestockt werden auf 21.
Die drei
zusätzlichen Sitze sollen entfallen auf ein sachkundiges Mitglied aus Gronau,
ein sachkundiges Mitglied aus dem Kreis Coesfeld und eine Dienstkraft aus
Gronau.
Die für die
laufende Wahlperiode gewählten Mitglieder sollen bei der bei Sparkassenfusionen
stets erforderlichen Neuwahl von der Verbandsversammlung für die verbleibende
Wahlperiode erneut gewählt werden. Die Bürgermeisterin der Stadt Gronau wird
beratendes Mitglied des Verwaltungsrats neben der Bürgermeisterin der Stadt
Dülmen und den Bürgermeistern der Städte Coesfeld, Vreden, Stadtlohn und
Isselburg.
Bisher sind im Verwaltungsrat vertreten:
Herr Landrat Püning, Vertreter Herr Henrichmann (CDU)
Herr Kleerbaum, Vertreter Herr Klaus (CDU)
Herr Lonz, Vertreterin Frau Bednarz (SPD)
Herr Kortmann, Vertreter Herr Kohaus (GRÜ)
Ein zusätzliches sachkundiges Mitglied aus dem Kreis Coesfeld ist noch vorzuschlagen. Nach dem Höchstzahlverfahren entfallen bei fünf zu vergebenden Sitzen 3 Sitze auf die CDU, 1 Sitz auf die SPD und ein Sitz auf die Bündnis90/Grünen. Demnach hat die CDU das Vorschlagsrecht für den zusätzlichen Sitz im Verwaltungsrat.
III. Alternativen
Der Kreistag stimmt der Fusion nicht zu.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Bei der Ausschüttung von Überschüssen erhält der Kreis einen um 1,69 % niedrigeren Anteil, da die Beteiligungsquote von 30,26 % auf 28,57 % sinkt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem § 26 Abs. 1 KrO NRW
[1] § 27 Abs. 1 S. 1 SpkG.
2 § 27 Abs. 1 S. 2 SpkG, Vermögensübertragung als Ganzes
auf die Sparkasse Westmünsterland.
3 §
113 Abs. 1 S. 2 GO NRW.
4 §
113 Abs. 5 S. 1 GO NRW.