Betreff
Beitritt der Stadt Gronau zum Sparkassenzweckverband Westmünsterland
Vorlage
SV-9-0297
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag begrüßt die Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2015.

Er nimmt den als Anlage 1 zur SV-9-0297 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zur Kenntnis. Der Vertragstext kann im Genehmigungsverfahren noch erforderliche Änderungen oder Ergänzungen erfahren.

 

  1. Der Kreistag weist die von ihm in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland entsandten Vertreterinnen und Vertreter an,

 

    1. die Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2015 auf der Basis der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 in Form der Aufnahme der Sparkasse Gronau durch die Sparkasse Westmünsterland gemäß § 27 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. SpkG zu beschließen.

 

    1. dem im Entwurf als Anlage 1 zur SV-9-0297  beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen und bei Beschlussfassungen entsprechend der im öffentlich-rechtlichen Vertrag getroffenen Regelungen zu stimmen.

 

    1. den Neufassungen der im Entwurf als Anlagen 2 und 3 zur SV-9-0297  beigefügten Satzungen des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland und der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen.

 

    1. die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Westmünsterland der laufenden Wahlperiode bei der nach Sparkassenfusionen erforderlichen Neuwahl wiederzuwählen und dem Wahlvorschlag der Stadt Gronau sowie des Kreises Coesfeld zur befristeten Aufstockung des Verwaltungsrates zu folgen.

 

  1. Der Kreistag schlägt als weiteres sachkundiges Mitglied des Kreises Coesfeld im Verwaltungsrat  vor:


Frau/Herrn ______________________ als Mitglied

Frau/Herrn ______________________ als stellv. Mitglied

 

Begründung:

 

I.   Problem
II.  Lösung

 

1.    Ausgangslage

 

Auf Wunsch des Trägers der Sparkasse Gronau wurden in den vergangenen Monaten Gespräche geführt zur Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland.

 

Nach den Regelungen des Sparkassengesetzes[1] können benachbarte Sparkassen und Sparkassen innerhalb eines Kreisgebietes durch Beschluss der Vertretung ihrer Träger nach Anhörung der Verwaltungsräte und des für die beteiligten Sparkassen jeweils zuständigen Sparkassen- und Giroverbandes vereinigt werden. Die Vereinigung kann durch Neugründung oder durch Aufnahme von einer bestehenden oder neu zu errichtenden Sparkasse erfolgen.

 

Die Sparkassen Gronau und Westmünsterland sind sowohl benachbart als auch jeweils innerhalb des Kreisgebietes Borken ansässig.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland empfiehlt mit Beschlussfassung vom 2. Juni 2015 der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland als Vertretung des Sparkassenträgers, die Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2015 auf der Basis der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 zu vereinigen.

 

Der Empfehlung des Sparkassenverwaltungsrats zugrunde liegen Fusions-Eckpunkte, die von Kommissionen des Verwaltungsrats der Sparkasse Westmünsterland und des Verwaltungsrats der Sparkasse Gronau erarbeitet wurden. Diese Eckpunkte wurden auch von der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland als Basis für weitere Vertragsgespräche gebilligt.

 

Grundlage für die Sparkassenvereinigung im Wege der Aufnahme der Sparkasse Gronau durch die Sparkasse Westmünsterland[2] soll der als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag sein. Die von Verwaltungsrat und Sparkassenzweckverbandsversammlung gebilligten Eckpunkte sind in das Fusionsvertragswerk aufgenommen.

 

Die in dem Vertragsentwurf enthaltenen Regelungen zu einem Rotationsverfahren, nach dem der Vorsitz des Sparkassenverwaltungsrats und der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes sowie das Amt des Verbandsvorstehers des Sparkassenzweckverbandes zwischen Verbandsmitgliedern nach Wahlperioden wechseln, sowie weitere Regelungen zur Gremienbesetzung sind aus dem aus Anlass der Vereinigung der Kreissparkasse Borken und der Sparkasse Coesfeld zur Sparkasse Westmünsterland am 20. Dezember 2002 geschlossenen Vertrag sowie in dessen Fortschreibung aus Anlass der Vereinigung der Sparkasse der Stadt Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland vom 1. August 2011 übernommen.

 

Darin heißt es:

„Der Sparkassenzweckverband soll die Grundlage für eine sinnvolle Fortentwicklung des Sparkassenwesens bilden. Die Vertragsparteien stimmen demgemäß darin überein, dass anderen Gebietskörperschaften oder anderen Sparkassenzweckverbänden, die dem Verband beitreten wollen, die Aufnahme ermöglicht wird.

Die Vertragspartner sind darüber einig, dass in diesem Fall bei der Besetzung von Gremien und Funktionen die bisherigen und die neuen Verbandsmitglieder entsprechend ihren Anteilen im Sinne von § 3 dieses Vertrages angemessen berücksichtigt werden. Der Sparkassenzweckverband wird ermächtigt, für die Vertragsparteien entsprechende Verhandlungen zu führen und Verträge zu schließen.“

 

Die Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland als Vertretung des Sparkassenträgers zur Vereinigung der beiden Sparkassen und über die Aufnahme der Stadt Gronau in den Sparkassenzweckverband Westmünsterland zur Übernahme der Sparkassen-Trägerschaft ist vorgesehen für Freitag, den 26. Juni 2015.

 

Die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung sind nach der Gemeindeordnung weisungsgebunden[3] und haben den entsendenden Kreistag über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten[4].

 

 

2.    Kurz-Vergleich der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland

 

Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Gronau liegt innerhalb des Kreises Borken und grenzt unmittelbar an das Geschäftsgebietes der Sparkasse Westmünsterland an.

 

Ein Daten-Kurzüberblick zum 31. Dezember 2014 veranschaulicht die Größenverhältnisse:

 

 

 

Sparkasse Westmünsterland

Sparkasse Gronau

Bilanzsumme

            6.495 Mio. Euro

         451 Mio. Euro

Kundengeschäftsvolumen

-    Kredite an Kunden

-    Einlagen von Kunden

-    Kunden-Depotbestände

          11.086 Mio. Euro

            5.034 Mio. Euro

            4.700 Mio. Euro

            1.352 Mio. Euro

         660 Mio. Euro

         305 Mio. Euro

         292 Mio. Euro

           63 Mio. Euro

Anzahl Standorte

95

9

Anzahl Mitarbeiter/innen

1.458

122

 

 

 

3.    Vorteile einer Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland für die Sparkasse Westmünsterland und ihre Träger

 

Eine Vereinigung der Sparkasse Gronau mit der Sparkasse Westmünsterland bietet auch der Sparkasse Westmünsterland als deutlich größerem Partner Vorteile.

 

Im Kundengeschäft würde die Kundenbasis in einem erweiterten Geschäftsgebiet innerhalb des Kreises Borken wachsen. Dadurch entstünde insbesondere weiteres Absatzpotential für Spezialberatungsleistungen (z.B. Auslandsgeschäft, Corporate Finance, Private Banking, Betriebliche Altersversorgung, Gewerbeversicherungen, Freiberufler, Landwirtschaft).

 

Im Personalwesen besteht aufgrund des Wachstums der Sparkasse Westmünsterland Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern/innen. Die Mitarbeiter/innen der Sparkasse Gronau würden nahtlos integriert werden können. Für alle Mitarbeiter/innen würden die Personalentwicklungsmöglichkeiten erweitert.

 

In der betrieblichen Organisation würde ein höheres Kundenvolumen eine weitere Effizienzsteigerung ermöglichen durch zusätzliche Auslastungen von Marktfolge-, Zentral- und Stabsabteilungen.

 

Bei Marketing-/Werbemaßnahmen würden Abstimmungsbedarf und/oder Streuverluste reduziert. Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich des Sparkassenregionalprinzips würden entfallen.

 

Aus der Vereinigung mit der Sparkasse Gronau erwartet die Sparkasse Westmünsterland mittelfristig einen adäquaten Ergebnisbeitrag für das Gesamtinstitut. Aufgrund der Fusionserfahrung in der Sparkasse Westmünsterland besteht eine hohe Gewähr für das Erreichen der Fusionsziele und des Fusionserfolgs.

 

 

 

4.    Sorgfaltsprüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG

 

Auf der Basis der testierten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eine Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) in beiden Sparkassen durchgeführt. Insbesondere untersucht wurden die Ertrags- und die Vermögenslage der Sparkassen. Feststellungen, insbesondere zu potenziellen Risiken im jeweiligen Kredit-, im Wertpapier- und im Immobilienportfolio, die ein Zusammenwachsen der Sparkassen gefährden könnten, wurden nicht getroffen.

 

 

 

5.    Verhältnis der Verbandsmitglieder innerhalb des Sparkassenzweckverbands
Westmünsterland

 

Der Sparkassenzweckverband als Körperschaft öffentlichen Rechts kennt keine Kapitalanteile. Eine Quotenregelung wird jedoch benötigt, um in der Satzung des Sparkassenzweckverbands festzulegen, wie Gewinnausschüttungen der Sparkasse an den Zweckverband auf die Mitglieder des Sparkassenzweckverbands zu verteilen sind, wie bei einer theoretischen Auflösung der Sparkasse der Liquidationserlös auf die Mitglieder des Sparkassenzweckverbands zu verteilen ist und wie etwaige Haftungsverpflichtungen des Zweckverbands im Innenverhältnis der Verbandsmitglieder geregelt werden. Sie ist ferner Orientierungsmaßstab für die Gremienbesetzung.

 

Die Bemessung der Verhältnisse erfolgte unter Berücksichtigung von Kundengeschäftsvolumen-, Ertragskraft-, Vermögenslage- und Marktpotenzial-Kennzahlen, wie sie weitgehend zuletzt auch bei dem Zusammenschluss der Sparkasse der Stadt Stadtlohn mit der Sparkasse Westmünsterland im Jahr 2011 verwandt wurden. Danach empfiehlt der Sparkassenverwaltungsrat für das Verhältnis der Verbandsmitglieder innerhalb des Sparkassenzweckverbands die folgenden Quoten:

 

 

bisherige Quote

neue Quote

Kreis Borken

38,90 %

36,73 %

Kreis Coesfeld

30,26 %

28,57 %

Stadt Dülmen

10,57 %

9,98 %

Stadt Coesfeld

7,18 %

6,78 %

Stadt Vreden

6,21 %

5,86 %

Stadt Isselburg

3,39 %

3,20 %

Stadt Stadtlohn

3,00 %

2,83 %

Stadt Billerbeck

0,49 %

0,46 %

(Zwischen-) Summe

100,00 %

94,41 %

Stadt Gronau

 

5,59 %

Summe

 

100,00 %

 

Angepasste Satzungen des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland sowie der Sparkasse Westmünsterland sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

 

6.    Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland

 

Die Anzahl der Sitze der bisherigen Mitglieder des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland bleibt unverändert. Die Stadt Gronau entsendet sechs Vertreter (mit Stellvertreter) mit hälftigem Stimmenanteil in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland. Für eine praxisgerechte Umsetzung dieser Vereinbarung erhält jedes Mitglied der Zweckverbandsversammlung – exklusive der Vertreter der Stadt Gronau – zwei Stimmen, die Vertreter der Stadt Gronau erhalten jeweils eine Stimme in der Verbandsversammlung. Soweit die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Stadt Gronau nicht Mitglied der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Westmünsterland ist, nimmt sie/er an den Sitzungen der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teil.

 

 

7.    Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland

 

Die Anzahl der Sitze im Verwaltungsrat der Sparkasse Westmünsterland soll mit einer sparkassengesetzlichen Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums NRW befristet für die laufende und die nächste Wahlperiode um drei aufgestockt werden auf 21.

 

Die drei zusätzlichen Sitze sollen entfallen auf ein sachkundiges Mitglied aus Gronau, ein sachkundiges Mitglied aus dem Kreis Coesfeld und eine Dienstkraft aus Gronau.

 

Die für die laufende Wahlperiode gewählten Mitglieder sollen bei der bei Sparkassenfusionen stets erforderlichen Neuwahl von der Verbandsversammlung für die verbleibende Wahlperiode erneut gewählt werden. Die Bürgermeisterin der Stadt Gronau wird beratendes Mitglied des Verwaltungsrats neben der Bürgermeisterin der Stadt Dülmen und den Bürgermeistern der Städte Coesfeld, Vreden, Stadtlohn und Isselburg.

 

Bisher sind im Verwaltungsrat vertreten:
Herr Landrat Püning, Vertreter Herr Henrichmann (CDU)
Herr Kleerbaum, Vertreter Herr Klaus (CDU)
Herr Lonz, Vertreterin Frau Bednarz (SPD)
Herr Kortmann, Vertreter Herr Kohaus (GRÜ)

 

Ein zusätzliches sachkundiges Mitglied aus dem Kreis Coesfeld ist noch vorzuschlagen. Nach dem Höchstzahlverfahren entfallen bei fünf zu vergebenden Sitzen 3 Sitze auf die CDU, 1 Sitz auf die SPD und ein Sitz auf die Bündnis90/Grünen. Demnach hat die CDU das Vorschlagsrecht für den zusätzlichen Sitz im Verwaltungsrat.

 

III. Alternativen

Der Kreistag stimmt der Fusion nicht zu.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Bei der Ausschüttung von Überschüssen erhält der Kreis einen um 1,69 % niedrigeren Anteil, da die Beteiligungsquote von 30,26 % auf 28,57 % sinkt.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem § 26 Abs. 1 KrO NRW

 

[1] § 27 Abs. 1 S. 1 SpkG.

2 § 27 Abs. 1 S. 2 SpkG, Vermögensübertragung als Ganzes auf die Sparkasse Westmünsterland.

3 § 113 Abs. 1 S. 2 GO NRW.

4 § 113 Abs. 5 S. 1 GO NRW.

 



[1] § 27 Abs. 1 S. 1 SpkG.

[2] § 27 Abs. 1 S. 2 SpkG, Vermögensübertragung als Ganzes auf die Sparkasse Westmünsterland.

[3] § 113 Abs. 1 S. 2 GO NRW.

[4] § 113 Abs. 5 S. 1 GO NRW.