Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Kreis Coesfeld stimmt der Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.

 

2.   Der Kreis Coesfeld stimmt der Erhebung eines Mitgliedsbeitrages – vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung – von 0,29 € pro Einwohner und Jahr zu, wobei bis zur Auflösung des EUREGIO e.V. die Beiträge des Kreises Coesfeld zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit den Beiträgen des Kreises Coesfeld für die Mitgliedschaft im EUREGIO e.V. verrechnet werden. Die Haushaltsmittel für den Beitrag von 0,29 € pro Einwohner und Jahr werden bereitgestellt.

 

3.   Der Kreis Coesfeld übernimmt - wie bereits seit vielen Jahren praktiziert - die Beiträge der kreisangehörigen Kommunen.

 

4.   Der Kreis Coesfeld weist seine Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgter Gründung des grenz­überschreiten­den Zweckverbandes EUREGIO zuzustimmen.

 

5.   Ferner weist der Kreis Coesfeld seine Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, dass abweichend von Art. 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO übertragen wird.

 

 

Begründung:

 

I. - V.   

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 08.06.2015 wurde beschlossen, die Besetzung der EUREGIO-Gremien zu vertagen. Die Ziffern 4 und 5 der Beschlussfassung der ursprünglichen Sitzungsvorlage SV-9-0235 wurden dementsprechend aus dem Beschlussvorschlag entfernt.

 

Über die Punkte „Gründung Zweckverband“ und „Erhöhung Mitgliedsbeiträge“ soll dennoch im laufenden Sitzungsturnus beschlossen werden.