Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte für die
Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers einzuleiten und nach den Regeln des
Vergaberechts zu vollziehen.
Begründung:
I. Problem / II.
Lösung
Die Geräteträger am Bauhof stehen ganzjährig im permanenten Einsatz. Neben dem Winterdienst werden die Geräteträger hauptsächlich in der Grünpflege eingesetzt. Weitere Einsatzgebiete sind Abfuhr von Grabenräumgut, Transport von Schotter oder Splitt, Lichtraumprofil herstellen, Leitpfosten/Entwässerungseinrichtungen reinigen, Verkehrsflächen fegen, usw. Fahrzeuge, die derart intensiv beansprucht werden, nutzen sich auch entsprechend schneller ab. Um einer Überalterung des Fuhr- und Maschinenparks vorzubeugen, sind rechtzeitig Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Dies entspricht auch der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Rahmen einer Effizienzprüfung der Fahrzeuge und Geräte am Kreisbauhof.
Der zu ersetzende Geräteträger (Baujahr 2004) weist aktuell 13.325 Betriebsstunden
auf. Aufgrund des Alters und der Beanspruchung sind insbesondere die größeren
Verschleißteilen (u.a. Motor, Getriebe, Achsaufhängung und Hydraulikkreislauf)
reparaturanfällig. Damit besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug plötzlich ganz
ausfällt, da eine Reparatur oft unwirtschaftlich ist. Für eine
Ersatzbeschaffung sind 4 – 6 Monate einzurechnen. Ein Ausfall des Fahrzeuges
würde den Arbeitsablauf erheblich beeinträchtigen. Auf ein anderes Fahrzeug des
Bauhofs kann weder betrieblich noch zeitlich ausgewichen werden. Insbesondere im
Winterdienst sind reparaturbedingte Standzeiten kaum kompensierbar. Ein
rechtzeitiger Abschluss des Winterdienstes vor dem Berufsverkehr ist ohne den
Einsatz aller Geräteträger ausgeschlossen. Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges
ist kurzfristig nicht möglich.
Als Ersatzbeschaffung ist ein Geräteträger vorgesehen, mit dem auch beim
Einsatz der Frontanbaugeräte das gesetzlich vorgeschriebene Vorbaumaß von 3,50
m unterschritten wird. Für die Ausschreibung, Vergabe und Lieferzeit des
Gerätträgers ist ein Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monate einzuplanen.
III. Alternativen
Der Geräteträger wird weiter betrieben und die erforderlichen
Reparaturen ausgeführt. Einschränkungen im Winterdienst werden bei
Ausfallzeiten in Kauf genommen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Vorgesehen ist als Ersatzbeschaffung der Kauf eines neuen Geräteträgers.
Alternativ soll im Rahmen der Ausschreibung auch der Gebrauchtmarkt sondiert
werden. Im Haushalt 2015 sind 200.000 € für die Ersatzbeschaffung eingeplant. Der
alte Geräteträger ist seit Ende 2012 abgeschrieben. Durch den Verkauf wird eine
Einnahme von rd. 5.000 € erwartet.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung ein Beschluss zur Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahme durch den Kreisausschuss gefasst wurde. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) der Hauptsatzung.
In analoger Anwendung des Baubeschlusses für Baumaßnahmen soll auch für die Anschaffung des Geräteträgers ein entsprechender Beschluss gefasst werden.