Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 einschl.
Anlagen wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen und dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 1 und 5 GO NRW und 95 Abs. 3 GO NRW hat der Kreis
Coesfeld in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen
Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen.
Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem
Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem
Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Entwurf des
Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der
Landrat leitet den Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zu.
Der Kreistag ist
gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW zuständig für die Bestätigung des
Gesamtabschlusses. Dieser Beschlussfassung geht die Prüfung des Gesamtabschlusses
durch den Rechnungsprüfungsausschuss voraus. Zur Durchführung dieser Aufgabe
bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen
Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld (vgl. Ziffer 5.5 der Richtlinie für die
Erstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld/Gesamtabschlussrichtlinie
vom 18.12.2013 und § 12 der
Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Coesfeld vom 17.12.2014).
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 101 GO
NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie
über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis
der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld stellt jährlich zum
Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss auf. Um einen Gesamtabschluss
erstellen zu können, müssen geprüfte bzw. testierte Jahresabschlüsse des
Vollkonsolidierungskreises vorliegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
des Kreises Coesfeld ist abgeschlossen. Die Feststellung des Jahresabschlusses
2014 durch den Kreistag ist für die Sitzung am 23.09.2015 vorgesehen.
Gleichzeitig wird in dieser Sitzung hiermit fristgerecht der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2014 des Kreises Coesfeld vorgelegt.
Die anschließende
Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2014 erfolgt durch den
Rechnungsprüfungsausschuss. Die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
findet am 07.12.2015 statt, so dass die abschließende Behandlung des
Gesamtabschlusses 2014 in der Sitzung des Kreistages am 16.12.2015 erfolgen
könnte.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung
und Beratung des Gesamtabschlusses 2014 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für
den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2014 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.
Anlagen:
Gesamtabschluss 2014
des Kreises Coesfeld (wird zur Sitzung vorgelegt).