Beschlussvorschlag:

 

 

 

Ohne

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   - V.

 

In der Sitzung des Kreistages am 01.10.2014 ist die Verwaltung unter Bezugnahme auf verschiedene Presseveröffentlichungen über die Grundwassersituation im Umfeld von Bodenablagerungen am Standort der geplanten DK I-Deponie in Dülmen-Rödder gebeten worden, vorhandene Erkenntnisse zur dortigen Grundwassersituation auszuwerten, eigene Untersuchungen zu den Ablagerungen zu veranlassen und nach Abstimmung mit den übergeordneten Fachbehörden über die Ergebnisse zu berichten.

 

Ausgangspunkt der seit Frühjahr 2014 geführten Diskussion waren die in einer öffentlich zugänglichen Datenbank publizierten Ergebnisse zu Grundwasseruntersuchungen an der Landesmessstelle R 6 aus dem Jahre 2011, die auffällige Schwermetall- und Ammoniumwerte beinhalteten. Seinerzeit war der Kreis als Untere Wasserbehörde gebeten worden zu prüfen, ob die Befundungen in Verbindung mit der benachbarten Ablagerungsfläche stehen könnten.

 

Auf Bitten des Kreises hat das Landesamt für Naturschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz (LANUV) die Funktionstüchtigkeit der Messstelle R 6 untersucht und die zwischenzeitlich von dem ansässigen Entsorgungsunternehmen in Auftrag gegebene hydraulische und hydrochemische Erfassung und Bewertung der Grundwassersituation bewertet. Der Kreis Coesfeld hat seinerseits als Untere Umweltschutzbehörde bei der Umweltlabor ACB GmbH aus Münster (ACB) Bodenuntersuchungen für den hier angesprochenen sowie den westlich der K 13 gelegenen Ablagerungsbereich beauftragt, gerichtet darauf festzustellen, ob die eingebauten Bodenmaterialien die Anforderungen der Einbaugenehmigungen für die ehemaligen Tongruben einhalten. Diese Untersuchungen wurden im Frühjahr dieses Jahres durchgeführt.

 

Nach einer Vorab-Information der Stadt Dülmen und dieses Ausschusses im März dieses Jahres sollte die abschließende Information über die Untersuchungsergebnisse erst dann erfolgen, wenn sich das LANUV, die Bezirksregierung und das ebenfalls angerufene Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) ihrerseits abschließend geäußert hätten. Das ist zwischenzeitlich geschehen. Die Stellungnahmen sind in der Anlage beigefügt.

 

In Ergänzung zu ersten Einschätzungen von Kreis, Bezirksregierung und LANUV vom Herbst 2014, wonach die generelle Eignung der Messstelle R 6 zum Erhalt aussagekräftiger Erkenntnisse bezweifelt werden musste, weil die Messstelle in einer Vertiefung liegt, die einen freien Oberflächenzufluss ermöglicht, so stark verschlammt ist, dass ein ausreichender Grundwasserzufluss nicht erfolgt und in der Messstelle anlässlich einer Vor-Ort-Überprüfung ein Fremdkörper gefunden wurde, der den Grundwasserchemismus beeinträchtigte, wurden zur weiteren Ursachenforschung Grundwasseruntersuchungen aus dem Umfeld der Ablagerungsfläche Rödder (Grundwassermessstellen B 1 -4; Ausbautiefe  30 m) bewertet. Die Ergebnisse der vom Kreis zu den Ablagerungen in Auftrag gegebenen Untersuchungen hat das LANUV ebenfalls beleuchtet.

 

In der Bewertung aller Ergebnisse aus den Grundwasseruntersuchungen und den Bodenuntersuchungen kommt das LANUV in seinem Bericht vom 01.07.2015 zu folgendem Ergebnis:

 

„ Die Untersuchungsergebnisse vom November/ Dezember 2014 und vom Januar 2015 können nach hiesiger Einschätzung – übereinstimmend mit dem Gutachten – zusammenfassend dahingehend interpretiert werden, dass keine signifikanten Auswirkungen des bestehenden Deponiekörpers festzustellen sind. Weitere chemische Untersuchungen zur Ursachenklärung der in Rede stehenden Belastungen sind somit nicht notwendig.

 

Die Ergebnisse der Eluatuntersuchungen aus den Bohrkernen des Deponiekörpers sind zwischenzeitlich hinzugekommen und geben ebenfalls keinen Anlass zu der Annahme, dass von der derzeitigen Verfüllung im Deponiekörper schädliche Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit ausgehen würden.“

 

Mit Schreiben aus August 2015 schließt sich das MKULNV der Bewertung des LANUV an.

 

In der Ausschusssitzung wird der verantwortliche Ingenieur des Gutachterlabors ACB, Herr Dip.-Ing. Hubert Fels, die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen vorstellen. Das LANUV ist ebenfalls zu der Sitzung eingeladen worden, um über seine Erkenntnisse aus dem Betrieb seiner Grundwassermessstellen zu berichten; eine Teilnahme konnte noch nicht verbindlich zugesagt werden.

 

Anlagen:

 

 

Stellungnahme BR zum Brunnen R 6

 

Stellungnahme LANUV vom 01.07.2015

 

Stellungnahme MKULNV vom 24.08.2015

 

Zusammenfassung des Bodengutachtens vom 19.05.2015