Der Finanzbericht zum 31.08.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Den Mitgliedern des Kreistages ist über die
aktuelle Haushaltsausführung zum Stichtag 31.08.2015 zu berichten.
II. Lösung
Die Berichterstattung erfolgt - wie bereits in den
letzten Finanzberichten - auf Produktgruppenebene. Der Finanzbericht zum
Stichtag 31.08.2015 ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. In diesem
Finanzbericht sind die Entwicklungen in den einzelnen Budgets im Haushaltsjahr
2015 sowie deren Auswirkungen auf den Gesamthaushalt 2015 dargestellt.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie
Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Haushaltplans
prognostiziert werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Satz 1 KrO NRW.
Anlagen:
Finanzbericht zum 31.08.2015