Betreff
Vereidigung des Landrats durch die stellvertretende Landrätin
Vorlage
SV-9-0363
Aktenzeichen
01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

-ohne-

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 46 Abs. 3 KrO NRW wird der Landrat vom Vorsitzenden, in diesem Fall von der ersten stellvertretenden Landrätin, in einer Sitzung des Kreistages vereidigt und in sein Amt eingeführt.

 

II. Lösung

Wie die Einführung geschieht, ist denjenigen Personen überlassen, welche die Einführung vornehmen. Die Einführung und Vereidigung kann in der Weise vollzogen werden, dass der Landrat sich von seinem Platz erhebt und folgenden Diensteid, den die Vorsitzende dem Landrat vorspricht, ableistet:

 

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Lehnt der Beamte aus Glaubens- oder Gewissengründen die Ablegung eines Eides ab, so kann er an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV.        Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Entfällt