Beschlussvorschlag:
1. Der Kreis Coesfeld benennt die folgenden vier Vertreter/innen und dessen Stellvertreter/innen für die EUREGIO-Verbandsversammlung:
Mitglieder: Stellvertreter/innen:
1. _____________________(Verwaltungsvertreter) 1.________________________________
2.____________________________________(CDU) 2.________________________________
3.____________________________________(CDU) 3.________________________________
4.____________________________________(SPD) 4.________________________________
2. Der Kreis Coesfeld schlägt der EUREGIO-Verbandsversammlung vor, die folgenden vier Personen als Vertreter/innen des Kreises Coesfeld in den EUREGIO-Rat zu entsenden:
Mitglieder: Benannt
durch:
1. Markus Schmitz (CDU) Stadt Dülmen
2.____________________________________ Städte und Gemeinden (außer o. g.)
3.____________________________________ Städte und Gemeinden (außer o. g.)
4.____________________________________ Kreis Coesfeld
Begründung:
I. Sachlage
Bereits in der letzten Kreistagssitzung wurde über
die Änderung der Satzung des EUREGIO e.
V. beschlossen. Die mit der Satzungsänderung notwendig werdende Neubesetzung
der EUREGIO-Gremien wurde jedoch verschoben, da zunächst die Landratswahl
abgewartet werden sollte.
Die Zahl der Vertreter/innen des Kreises Coesfeld in
der EUREGIO-Mitgliederversammlung wird zukünftig von 15 auf 4 reduziert.
Ursächlich hierfür ist, dass die Verbandsversammlung ebenso wie zuvor die
Mitgliederversammlung „nur“ rd. 190 Vertreter umfasst und nicht noch weiter
aufgebläht werden soll. Da rechtlich zwingend ist, dass jede Mitgliedskommune
einen Vertreter entsendet, kann nur bei den Vertretern der größeren Mitglieder
gekürzt werden.
Dies ist für den Kreis Coesfeld auch deshalb
akzeptabel, weil der Kreis wie bisher 4 Personen in den EUREGIO-Rat entsenden
kann, der auch unterjährig tagt und als politisches Organ der EUREGIO fungiert.
Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der
EUREGIO-Verbandsversammlung sind gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über
Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) für deren Wahlzeit aus der Mitte des
Kreistages oder aus den Dienstkräften der Kreisverwaltung zu bestellen. Hierzu
muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Mitarbeiter der
Kreisverwaltung zählen.
Die deutschen Mitglieder des EUREGIO-Rates werden
auf Vorschlag der Mitgliedskörperschaften von der Verbandsversammlung aus ihrer
Mitte gewählt. Das heißt, Mitglied des EUREGIO-Rates kann nur sein, wer auch
Mitglied der Verbandsversammlung ist.
II.
Aktuelle Vertreter/innen
Als Vertreter/innen in der Mitgliederversammlung
des EUREGIO e. V. wählte der Kreistag am 02.07.2014 folgende Personen:
Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in:
1. Landrat Konrad Püning 1.
Kreisdirektor Joachim L. Gilbeau
2. Ulrike Schulze Tomberge 2. Alfons
Hues
3. Josef Lütkecosmann 3.
Markus Klaus
4. Antonius Holz 4.
Alois Schnittker
5. Hubert Schulze Havixbeck 5. Valentin
Merschhemke
6. Heinrich Terwort 6.
Franz Pohlmann
7. Norbert Kummann 7.
Ralf Danielczyk
8. Dr. Josef Gochermann 8. Elke
Müller
9. Manfred Kunstlewe 9.
Johannes Waldmann
10. Birgitta Sparwel 10.
Marita Köstler-Mathes
11. Birgit Hülk 11.
Diana Kurilla
12. Maike Hofacker 12.
Mareike Raack
13. Norbert Vogelpohl 13.
Wolfgang Dropmann
14. Enrico Zanirato 14.
Christian Wohlgemuth
15. Heinz-Jürgen Lunemann 15. Uwe Hesse
Neben diesen 15 Mitgliedern
des Kreistages inkl. der Stellvertreter/innen hatten die Städte und Gemeinden
des Kreises Coesfeld weitere 12 Vertreter/innen in der
EUREGIO-Mitgliederversammlung entsandt - die kleineren Mitgliedskommunen je
eine/n Vertreter/in, die Stadt Coesfeld zwei und die Stadt Dülmen drei
Vertreter/innen, so dass der Kreis Coesfeld insgesamt 27 Mitglieder in der
EUREGIO-Mitgliederversammlung hatte.
Für den EUREGIO-Rat
wählte der Kreistag am 02.07.2014 folgende Vertreter:
Ordentliches Mitglied Stellvertreter/innen:
1. Landrat Konrad Püning 1. Simone
Thiesing
2. Bürgermeister Alfred Holz 2.
Bürgermeister Richard Borgmann
3. Bürgermeister Heinz
Öhmann 3.
Bürgermeister Klaus Gromöller
Ein weiteres EUREGIO-Ratsmitglied
aus dem Kreisgebiet ist aktuell Dr. Josef Gochermann als direkt von der Stadt
Dülmen gesandter Vertreter.
In der Kreistagssitzung am
21.10.2015 wurde Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr als Nachfolger von
Landrat Konrad Püning in die EUREGIO-Mitgliederversammlung und den EUREGIO-Rat
entsendet.
III. Vom Kreistag des Kreises Coesfeld in die
künftigen EUREGIO-Zweckverbandsgremien zu entsendende Vertreter/innen
An die Stelle der
Mitgliederversammlung tritt im neuen Zweckverband die EUREGIO-Verbandsversammlung.
Jede Kommune hat hierfür mindestens eine/n Vertreter/in nebst Stellvertreter/in
zu benennen. Entsprechend dem neuen Beitragsschlüssel (Art. 8 Abs. 3 der
Satzung) entsenden die Städte Coesfeld und Dülmen je zwei und die anderen kreisangehörigen
Kommunen je 1 Vertreter/in in die EUREGIO-Verbandsversammlung.
In die EUREGIO-Verbandsversammlung
sind vom Kreistag des Kreises entsprechend dem neuen Beitragsschlüssel (Art. 8
Abs. 3 der Satzung) nur noch 4 Vertreter/innen zu entsenden. Für diese sind
jeweils ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Bei der Besetzung der
Verbandsversammlung ist zu beachten, dass die EUREGIO-Ratsmitglieder (und deren
Stellvertreter/innen) zukünftig auch Vertreter in der Verbandsversammlung sein
müssen.
Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW
muss, wenn mehr als ein/e Vertreter/in des Kreises für die Wahrnehmung von
Mitgliedschaftsrechten zu entsenden ist, der Landrat oder ein von ihm
vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen. Hierzu ist anzumerken,
dass der Landrat in der Sitzung des EUREGIO-Rates am 27.11.2015 in den Vorstand
des zu gründenden EUREGIO-Zweckverbandes gewählt werden soll. Gemäß Art. 14
Absatz 2 der Zweckverbands-Satzung muss bei einer Wahl in den EUREGIO-Vorstand
der/die gewählte Vertreter/in des Mitglieds sein/ihr Mandat für die Verbandsversammlung
niederlegen. Da nur Mitglieder der Verbandsversammlung im EUREGIO-Rat sein dürfen,
muss er/sie demzufolge auch das dortige Mandat niederlegen. Für den Kreis
Coesfeld bedeutet dies, dass anstelle des Landrates ein/e Bedienstete(r) des
Kreises in die Verbandsversammlung zu entsenden ist.
Die Kreistagsfraktionen
werden gebeten, für die Vertreter/innen des Kreises und die
Stellvertreter/innen Wahlvorschläge zu unterbreiten. Es gelten die Grundsätze
des Verhältniswahlrechts. Aufgrund der Sitzverteilung im Kreistag ergibt sich
folgende Verteilung: Verwaltung Kreis Coesfeld: 1 Sitz, CDU: 2 Sitze, SPD: 1
Sitz.
Die Mitglieder des EUREGIO-Rates
werden nach Art. 13 Abs. 1 der Satzung „… durch die Verbandsversammlung aus
ihrer Mitte auf Vorschlag der der EUREGIO angehörenden (Land-)Kreise …“
entsandt. Der Stadt Dülmen steht ein Vorschlagsrecht für eine/n Vertreter/in
für den EUREGIO-Rat zu, den übrigen Städten und Gemeinden ein Vorschlagsrecht
für insgesamt zwei. Vom Kreistag sind diese sowie ein/e weitere/r Vertreter/in
vorzuschlagen, so dass auch zukünftig insgesamt vier der 42 deutschen
EUREGIO-Ratsmitglieder aus dem Kreis Coesfeld kommen werden. Hierbei ist zu beachten,
dass Mitglieder des EUREGIO-Rates auch Mitglied der Verbandsversammlung sein
müssen. Neu: In der Satzung des Zweckverbandes ist für EUREGIO-Ratsmitglieder
keine offizielle Stellvertreterreglung vorgesehen. Es wird jedoch davon
ausgegangen, dass im Ersatzfall die für die Verbandsversammlung benannten
Stellvertreter die Mitglieder auch im EUREGIO-Rat vertreten.