Betreff
Flüchtlingssituation im Kreis Coesfeld und in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Vorlage
SV-9-0389
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen

Begründung:

 

1.  Ausgangssituation



Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 23.09.2015 die Bildung eines Integrationsausschusses beschlossen,
in dem strategische Fragen in Flüchtlings-angelegenheiten beraten werden. Zur  ersten Sitzung des Gremiums soll eine grundlegende Bestandsaufnahme der aktuellen Flüchtlingssituation im Kreis Coesfeld unter Einbeziehung der Lage in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgelegt werden.

 

Die nachfolgend zusammengestellten Informationen sollen diese Bestandsaufnahme darstellen, wobei die genannten Punkte nicht als abschließend angesehen werden können. Bei der Entwicklung der  Flüchtlingssituation ist eine sich fast täglich ändernde Lage zu verzeichnen. In kurzen Abständen ändern sich geschätzte oder tatsächliche Flüchtlingszahlen, Rechtsvorgaben und Anforderungen von staatlichen Stellen werden intensiv politisch diskutiert, kurzfristig geändert oder anders als erwartet verkündet. Unter diesen Vorgaben sind die folgenden  Informationen ein „erster Aufschlag“ für die Arbeit des Integrationsausschusses.

 

 

2. Informationen zur Entwicklung der Flüchtlinge/Asylbewerber/Ausländer allgemein

Auf die Wiedergabe von bundesweiten Zahlen zur Entwicklung von Asylanträgen etc. wird hier weitgehend verzichtet. Die nachfolgenden Zahlen sollen einen Eindruck von der Entwicklung allgemein und durch die aktuelle Flüchtlingslage im Besonderen im Kreis Coesfeld geben:


Ausländerzahlen im Kreis Coesfeld, Stand 29.10.2015:

Personen mit eAT:                     4248 (eAT = erteilter Aufenthalts-Titel)
EU- Staatsangehörige:              5461
Asylbewerber:                            2181
Gesamt:                                  11890

 

Entwicklung der Asylverfahren:        
Quelle: VISA-Datenbank Ausländerbehörde Kreis Coesfeld                                   
Stand                                                                                       lfd. Verfahren geduldet
31.12.2004 (vor Inkrafttreten AufenthG)                                  100                1900
31.12.2007 (nach Einf. bundesrechtl. Altfallregelung)               56                  942
31.12.2009 (Ablauffrist Altfallregelung)                                    109                  393
31.12.2011 ( Ablauffrist 1. Verlängerung  Altfallregelung)       147                  393
31.12.2012                                                                                231                  363
31.12.2013                                                                                449                  236
31.12.2014                                                                                920                  300
29.10.2015                                                                              1761                  420


Die Stichtage für die Datenerhebung wurden gewählt, weil damit deutlich wird, welchen Einfluss die Altfallregelungen auf die Entwicklung der Zahlen im Asylbereich haben. Wegen der abnehmenden Zahl der geduldeten Asylbewerber wurde in der Ausländerbehörde fortlaufend Personal abgebaut. Zwischenzeitlich wird es erforderlich, die Ausländerbehörde personell erheblich zu stärken.

 

 


Herkunft der Asylbewerber:

Westbalkan:                                        821     
            Naher Osten:                                      602
            Afrika:                                                  384
            Asien:                                                  241
            Sonstige Staaten:                               133

Hauptherkunftsstaaten - Schutzquoten

Staat                            Sept. 2015       Jan.-Sept.‘15   Schutzquote 
Syrien                          40,9 %             25,6 %             91,2 %
Albanien                      16,4 %             16,2 %               0,2 %
Afghanistan                   6,7 %               5,8 %             44,3 %
Irak                                6,1 %               5,6 %             88,7 %
Serbien                          3,0 %               5,2 %               0,1 %
Eritrea                           2,7 %               2,7 %             83,0 %
Pakistan                        2,6 %               1,8 %             11,6 %
Mazedonien                  2,2 %               2,7 %               0,5 %
Kosovo                          1,5 %             11,4 %              0,4 %
(Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausg. 09/2015)



3. Gesetzliche Regelungen in NRW

 

In einem Beitrag in der Oktober-Ausgabe der Verbandszeitschrift „Der Landkreis“  hat der Deutsche Landkreistag eine Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern veröffentlich. Der nachfolgende unverändert wiedergegebene Auszug gibt die für NRW geltenden Regelungen übersichtlich wieder:

„Anders als in Niedersachsen sind in Nordrhein-Westfalen die für den vorliegenden Handlungsbereich maßgeblichen Rechtsvorschriften in zwei Gesetzen enthalten, und zwar in dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) vom 28.02.2003 sowie dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG) vom 29.11 .1994. Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen unterscheidet sich von derjenigen aller anderen Bundesländer, weil hier die (kreisfreien und kreisangehörigen) Gemeinden (originär) sowohl für die Unterbringung als auch für die Durchführung des AsylbLG zuständig sind. lm Einzelnen:

a) Unterbringung
Die Zuständigkeit der Gemeinden zur Unterbringung von Asylbewerbern ergibt sich aus § 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 FlüAG. Die Gemeinden nehmen die Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 6 Abs. 1 FlüAG). Ausgenommen davon sind Asylbewerber, die (noch) verpflichtet sind, in einer  (Erst-)Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen. Für die (Erst-)Aufnahmeeinrichtung des Landes ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AG AsylbLG).  Aus der Formulierung von § 2 Nr. 1 FlüAG ergibt sich dabei, dass es für die Unterbringungspflicht der Gemeinden nicht darauf ankommt, ob der Betreffende bereits einen Asylantrag gestellt hat.

 

b) Leistungen nach AsylbLG
Die Gemeinden sind - soweit sie für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig sind - auch für die Durchführung des AsylbLG zuständig (§ 1 Abs. 1 AG AsylbLG).

 

c) Kosten und Erstattung
Während die meisten der Bundesländer, die - anders als Bayern und Mecklenburg-Vorpommern - ihren Kommunen die mit Unterbringung von Asylbewerbern und der Durchführung des AsylbLG verbundenen Kosten im Ergebnis nicht vollständig erstatten, auf Kopfpauschalen setzen, gilt in Nordrhein-Westfalen ein anders System: Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 FlüAG stellt das Land für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung sämtlicher nach dem FlüAG aufzunehmender Personen einschließlich der hier nur interessierenden Asylbewerber ab dem Jahr 2015 eine Globalpauschale von 183,046 Mio. € zur Verfügung, die der Dynamisierung unterliegt. Darüber hinaus stellt das Land für das Jahr 2015 eine weitere Summe von 32,030 Mio. € zur Verfügung (§ 4b FlüAG), dies mit Blick auf die Mehraufwendungen der Gemeinden, die sich aus dem bereits genannten Urteil des BVerfG zum AsylbLG vom 18.07.2012 ergeben. Diese Mittel werden nach Maßgabe des auch für die Verteilung der Flüchtlinge geltenden Schlüssels auf die Gemeinden verteilt (§ 4 Abs. 1 Satz 3 FlüAG). § 4c Abs. 1 Satz 1 FlüAG schließlich sieht vor, dass das Land den Gemeinden zusätzliche Finanzmittel für Krankheitskosten im Einzelfall zur Verfügung stellt. Voraussetzung ist, dass diese Kosten für Behandlungen in einem Kalenderjahr die Summe von 70.000 € je Asylbewerber übersteigen (§ 4c Abs. 1 Satz 2 FlüAG). Erstattet wird (nur) der Betrag, der über die Summe von 70.000 € hinausgeht (§ 4c Abs. 2 FlüAG). § 3 AG AsylbLG stellt ausdrücklich klar, dass es mit den nach dem FlüAG gezahlten Erstattungen auch im Hinblick auf die Beteiligung des Landes an den mit der Durchführung des AsylbLG verbunden Aufwendungen sein Bewenden hat.
(Quelle: „Der Landkreis“, Ausgabe Okt. 2015, S 641 - Auszug)

 

4. Allgemeine Flüchtlingssituation im Kreis Coesfeld

Bei der Betrachtung der aktuellen Situation im Kreis Coesfeld muss unterschieden werden zwischen der Unterbringung von Flüchtlingen in sog. Notaufnahmeeinrichtungen - mangels Kapazitäten in den regulären NRW-Erstaufnahmeeinrichtungen - und der sich nach den Registrierungen anschließenden Zuweisungen an die Kommunen (kreisfreie Städte bzw. kreisangehörige Städte und Gemeinden in NRW), die sich nach bestimmten Schlüsseln richtet.

a)  Erstaufnahmeeinrichtungen
Erstmals im Februar 2015 wurde der Kreis Coesfeld von der Bezirksregierung aufgefordert, kurzfristig eine Notaufnahmeeinrichtung zu schaffen. Innerhalb weniger Tage wurde die Sporthalle des Pictorius-Berufskollegs in Coesfeld eine Einrichtung für die Aufnahme von bis zu 150 Flüchtlingen in der Regie des Kreises betrieben. Die Betreuung vor Ort übernahm der Kreisverband des DRK. Beim Aufbau waren zudem auch andere Organisationen wie Feuerwehr und THW mit ehrenamtlichen Kräften eingebunden. Die Einrichtung wurde vom 13. Februar bis zum 13. März 2015 betrieben.


Nach der weiteren Zunahme der Zahl von Flüchtlingen erging im Sommer ein weiterer „Hilferuf“ der Bezirksregierung an die Kreise. Wiederum hat der Kreis die Sporthalle des Pictorius-Berufskolleg (BK) bereitgestellt. In der Regie des Kreises wurden zunächst vom 01.07. bis zum 07.08.2015 bis zu 150 Plätze vorgehalten, ab dem08.08. bis zum 15.09.2015 übernahm dann der DRK-Kreisverband im Auftrag der Bezirksregierung Münster die Regie der Einrichtung mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften.


Wegen der seit längerer Zeit geplanten und bereits in Auftrag gegebenen Arbeiten an der Sporthalle wurde die Notaufnahmeeinrichtung am Pictorius-BK zum 15. September geschlossen.

Nachfolgend wurden  durch die weiter steigende Zahl der Flüchtlinge zusätzliche Notaufnahmeeinrichtungen im Kreis Coesfeld eingerichtet, die in der Regie der Bezirksregierung Münster organisiert sind:
Zum Stand 05. November 2015 sind im Kreis Coesfeld folgende Notaufnahmeeinrichtungen in Betrieb.

 

Stadt/Gemeinde

Anschrift

Inbetrieb-
nahme

ursprünglich
gepl. Kap.

akt. Kap.

Coesfeld 

Leisweg 5, 48653 Coesfeld

Jul 15

100

115

Coesfeld, (Schulzentrum)

Holtwicker Str. 8, Coesfeld

Sep 15

150

200

Dülmen

Osthoff 2, Dülmen

Aug 15

150

160

Nordkirchen

Schloss 2, Nordkirchen

Sep 15

150

160

Nottuln

Niederstockumer Weg 15,
48301 Nottuln

Aug 15

150

250

Olfen-Vinnum

Lehmkamp 11, Olfen

Sep 15

150

300

Lüdinghausen,
Seppenrade

Dorfbauerschaft 111,
Lüdinghausen

Sep 15

150

150

 

Damit werden aktuell 1335 Plätze bereitgehalten. Es wird an dieser Stelle darauf verzichtet, die tatsächliche Belegung zu nennen. Diese ändert sich von Tag zu Tag. In der Sitzung kann die dann die tagesaktuelle Belegung  genannt werden.


5. Zuweisungen an die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld

Nach der Erstaufnahme erfolgt in NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg die Zuweisung der Flüchtlinge/Asylbewerber an die Städte und Gemeinden. Die nachfolgenden Zahlen zeigen, dass die Zuweisungen drastisch angestiegen sind.

Vergleich der Zuteilungen nach dem Stand Oktober kreisweit für alle Städte und Gemeinden:
Jahr                 Zuweisungen
2011                  175   
2012                  248
2013                  367
2014                  788
2015                3167 *
* davon 1320 aus Berücksichtigung der Notaufnahmeeinrichtungen

 

 


Die Betroffenheit der einzelnen Kommunen wird hier ersichtlich:

Stadt/Gemeinde

2015

2014

2013

2012

2011

Ascheberg

224

67

28

21

11

Billerbeck

166

38

31

19

13

Coesfeld

486

109

68

41

30

Dülmen

565

156

77

49

29

Havixbeck

165

45

23

21

6

Lüdinghausen

407

83

42

27

19

Nordkirchen

270

28

20

10

10

Nottuln

378

77

39

29

14

Olfen

423

31

20

16

12

Rosendahl

158

33

26

12

10

Senden

312

80

36

24

17

aufgenommen

3574

747

410

269

171

Abzgl. Abgänge
/Zugänge kreisweit

-407

-41

-43

-21

4

Bestand

3167

788

367

248

175

 

In einer Eingabe an die Bundeskanzlerin und die NRW-Ministerpräsidentin haben der Landrat des Kreises Coesfeld und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises Bund und Land aufgefordert, angesichts der kritischen Situation vor Ort spürbares Handel zur Entlastung der Kommunen dringend erforderlich ist. Als Anlage 1 ist das Schreiben an die Bundeskanzlerin zur Kenntnis beigefügt, es ist nahezu inhaltsgleich mit dem Schreiben an die NRW-Ministerpräsidentin.

 

 

6. Kindergartenbedarfsplanung


Welche Auswirkungen die vermehrte Aufnahme von Flüchtlingen auf den Bedarf an Betreuungsplätzen in Kitas haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Momentan wird aber versucht, zusätzlich zur Betreuung in Kitas sogenannte Brückenprojekte in Form von Spielgruppen, Eltern-Kind-Gruppen und ähnlichen niederschwelligen Betreuungsformen mit Hilfe primär der Kitaträger zu organisieren. Diese Betreuungsformen werden durch das Land NRW im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel gefördert und seitens des Landesjugendamtes auch gerade unter pädagogischen Gesichtspunkten für die Betreuung von Flüchtlingen im Vorschulalter favorisiert. Ziel ist es, diesen Kindern und ihren Eltern ein Betreuungsangebot in kleineren Betreuungsgruppen und auch in kleinerem Stundenumfang anzubieten, um sie nicht in den großen Kindergartengruppen nach den Erfahrungen der Flucht zu überfordern. Soweit dann nach einiger Zeit absehbar ist, dass eine Integration in die Gruppen der Kindertageseinrichtungen möglich sein dürfte, kann dieses im Rahmen der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze erfolgen.



7. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (uM)

 

Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher trat nicht wie zunächst erwartet zum 01.01.2016, sondern bereits am 01.11.2015 in Kraft.

 

Im Kreisjugendamtsbezirk halten sich aktuell 45 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (uM) auf, die in Obhut genommen wurden. Alle bisher in Augenschein genommenen uM sind männlich und stammen überwiegend aus Afghanistan und Syrien. Einzelne kommen aus dem Irak, dem Libanon, Bangladesch und Albanien. Die meisten sind, soweit feststellbar, zwischen 15 und 17 Jahren alt und bislang alle männlich.

Aufgrund dessen, dass die hochbelasteten Jugendämter wie Köln, Aachen, Dortmund usw. die im Kreisgebiet vorhandenen Plätze in Jugendhilfeeinrichtungen bereits belegen, können die o.g. jungen Menschen nicht nach Jugendhilfestandard untergebracht werden. Dies wurde dem Landesjugendamt als Problem angezeigt. Aktuell werden nicht betriebserlaubnisfähige Übergangslösungen vom Landesjugendamt geduldet.

Gemeinsam mit den Stadtjugendämtern Dülmen und Coesfeld wurden und werden Übergangslösungen geschaffen. Alle neu eintreffenden uM werden derzeit zum Leisweg nach Coesfeld gebracht, wo ihnen auf einer eigenen Etage getrennt von den Erwachsenen Schlafplätze zur Verfügung stehen und die Grundversorgung sichergestellt wird. Es ist geplant, dass diese jungen Menschen nach dem „Erstclearing“ (welches insbesondere der Sicherung des Kindeswohls und der Altersfeststellung dient) so schnell wie möglich nach Seppenrade verlegt werden. Der Aufenthalt in dieser „Brückengruppe“ ist für max. vier Wochen vorgesehen. Innerhalb dieses Zeitraums ergeht die endgültige jugendhilferechtliche Zuweisung des jungen Menschen durch die Verteilungsstelle beim Landesjugendamt Rheinland. Daneben bemühen sich einige freie Träger der Jugendhilfe, weitere ambulante und stationäre Anschlussangebote für die uM zu schaffen. Derzeit mangelt es hierfür jedoch an geeigneten Immobilien und pädagogischen Fachkräften.

Ob und wie sich die vom Land geplante Verteilung von uM auf alle Jugendämter – und damit auch auf das Kreisjugendamt Coesfeld bzw. die Jugendämter in Coesfeld und Dülmen auswirken wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Eine Finanzierungsregelung zur Einrichtung in Seppenrade zwischen den drei beteiligten Jugendämtern (Kreis Coesfeld, Stadt Coesfeld, Stadt Dülmen) ist getroffenen worden. Sofern bis zur Sitzung neue Erkenntnisse vorliegen, wird dazu berichtet.

8. Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums (KI)


Am 23.09.2015 hat der Kreistag – neben der Einrichtung des Integrationsausschusses  - einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, für die Einrichtung und den Betrieb eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Coesfeld einen Antrag auf Landesförderung zu stellen und die notwendigen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

2.    Bei der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums sind die im Kreis bestehenden Strukturen zu berücksichtigen und die Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums daran anzupassen. Doppelstrukturen sind zwingend zu vermeiden.

 

In der Folge wurde mit Schreiben vom 24.09.2015 an die beiden zuständigen Ministerien (MAIS und MSW) ein Antrag auf grundsätzliche Zustimmung zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums  im Kreis Coesfeld (KI) gestellt. Diesem Antrag wurde seitens des MAIS im Einvernehmen mit dem MSW mit Schreiben vom 08.10.2015 entsprochen.

 

Derzeit wird der konkrete Förderantrag an die Bewilligungsbehörde – die Bezirksregierung Arnsberg – vorbereitet. Dieser beinhaltet die Festbetragsförderung von 170.000 € für folgende kreisseitig einzurichtenden Personalstellen:

 

  • 2 Stellen Sozialarbeit/Sozialwissenschaft,
  • 1 Stelle Verwaltungskraft geh. Dienst
  • 0,5 Stellen Assistenz/Sekretariat

 

Eine Besetzung dieser Stellen wird möglichst zeitnah angestrebt, wobei die Leitung des KI bereits zum 01.12.2015 besetzt wird, um möglichst unverzüglich die weiteren Schritte zu beschleunigen.

 

Zusätzlich soll Lehrerpersonal im Umfang von 2 Vollzeitstellen im KI tätig werden. Diese Lehrer/innen werden in das KI abgeordnet. Das Bewerbungsverfahren wird seitens des Kreises in Abstimmung mit der Bezirksregierung und der unteren Schulaufsicht umgesetzt. Eine Besetzung wird möglichst zum nächsten Schulhalbjahr (01.02.2016) angestrebt

 

Die inhaltliche Arbeit des KI hat den Vorgaben entsprechend zwei Handlungsfelder zu besetzen, die „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“. Innerhalb dieser Handlungsfelder sind folgende Aufgaben vorgesehen:

 

Integration durch Bildung:

·      Beratung von sog. „schulischen Seiteneinsteigern“

·      Beratung und Unterstützung von Schulen und Schulträgern bei der Ausgestaltung von Ganztagsangeboten, der Verwendung der Integrationsstellen (Lehrerstellen) und bei der Umsetzung herkunftssprachlichen Unterrichts,

·      Beratung und Unterstützung außerschulischer Erziehungs- und  Bildungseinrichtungen in der Arbeit mit Migrantenkinder (besonders Kindergärten aber auch etwa Anbieter von offener Jugendarbeit oder erzieherischer Hilfen) ,

·      Qualifizierung von Lehrkräften und außerunterrichtlich oder außerschulisch tätigen pädagogischen und sozialpädagogischen Fachkräften anderer Träger,

·      Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Fachgesprächen und Konferenzen,

·      Unterstützung von Maßnahmen an den Berufskollegs des Kreises zur Förderung der beruflichen Bildung

·         Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Handlungspartnern im Bereich Bildung

o   Schulaufsichtsbehörden (Schulamt für den Kreis Coesfeld, Bez.Reg.MS)

o   Schulträger (Kreis Coesfeld, Städte u. Gemeinden, Ersatzschulträger)

o   Regionales Bildungsnetzwerk/Bildungsbüro, Kommunale Koordinierung „Übergang Schule-Beruf“

o   Kompetenzteam für den Kreis Coesfeld (Lehrerfortbildung)

o   Regionale Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld

o   Gesundheitsamt (Schuleingangsuntersuchungen)

Integration als Querschnittsaufgabe

·      Migrationsmonitoring, -bedarfsplan: Sammlung und Aufbereitung von Daten zur kommunalen Integrationssituation sowie von Informationen zu Akteuren, Angeboten und Aktivitäten in der örtlichen und überörtlichen Integrationsarbeit,

·      Ermittlung von ungedeckten Unterstützungsbedarfen in den Städten und Gemeinden,

·      Aufbau und Betreuung eines Netzwerkes unter den verschiedenen Akteuren in  der örtlichen Integrationsarbeit,

·      Austausch guter Praxis durch gemeinsame Veranstaltungen, Schaffung einer Intranetplattform, Newsletter und ggf. Integrationswegweiser,

·      Sammlung und Klärung gemeinsamer Fragestellungen,

·      Information und Qualifizierung von Ehrenamtlichen zu verschiedenen Integrationsthemen,

·      Aufbau eines gemeinsamen Pools von Dolmetschern und Sprachhelfern,

·      Ggf. Aufbau einer internetgestützten Verschenkbörse für Sachspenden,

·      Akquise und Verteilung von Fördermitteln für die Integrationsarbeit,

·      Erstellung von Sitzungsvorlagen aus dem Aufgabenbereich KI für Gremien des Kreistages, insbesondere für den Integrationsausschuss.

·         Entwicklung und Umsetzung eines regionalen Integrationskonzeptes

o   Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und den freien Trägern der Wohlfahrtspflege

o   Abstimmung mit den Bildungsakteuren und  weiteren relevanten Institutionen wie  Jugendämter,  Jobcenter, Arbeitsagentur

o   Berücksichtigung  der bestehenden  Aktivitäten zur Vermeidung von Doppelstrukturen

 

Auch bereits vor Einrichtung des KI sind – besonders im laufenden Jahr – unterschiedliche Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingsproblematik übernommen worden, siehe dazu die nachfolgenden Ziffern 9.-12.



9. Fachaustausch zur Flüchtlingskrise im Kreis Coesfeld


Bisher drei Austauschrunden mit den kommunalen Akteuren und Wohlfahrtsverbänden wurden am 22.01, 17.03 und 11.09.2015 durchgeführt. Der Kreis Coesfeld bereitet die Sitzungen vor und nach, erstellt Beiträge für die Diskussion und pflegt den Verteiler der Flüchtlingshilfe-Akteure im Kreis Coesfeld. Zudem erfolgte eine Beteiligung am Austausch der Bürgermeister/innen und des Landrates mit den MdB und MdL zur Flüchtlingskrise (24.08.2015). Ein weiterer Austausch zwischen Landrat und Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern auch zu diesem Thema ist für den 18.11.2015 terminiert.

 

10. Förderprogramm „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ und „Zusammenkommen und Verstehen“


Fördergelder des Landes für Sprachkurse, Betreuungsangebote und Informationsmaterialien und Info-Veranstaltungen in Höhe von 18.000 € und für die Renovierung von Gemeinschaftsräumen sowie für Informationsmaterial und Internetangebote in Höhe von 20.000 €  wurde/werden durch den Kreis Coesfeld (ersatzweise aufgrund des fehlenden Kommunalen Integrationszentrums) beantragt und  in Abstimmung mit den Kommunen verteilt.


11. Beschäftigung von Asylsuchenden – Projekt „Early Intervention NRW+“


Das Projekt „Early Intervention NRW+“ richtet sich an Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben und daher gute Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt haben und eine hohe Motivation zur Integration in Arbeit mitbringen. Das Angebot umfasst Beratung und Unterstützung, bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, bei der Vermittlung von weiteren Unterstützungsangeboten, beim Erlernen der deutschen Sprache, bei der beruflichen Standortbestimmung und Orientierung, bei Qualifikation und Fortbildung und bei Bewerbungen und Vermittlung in Arbeit. Teilnehmende des Projektes haben zudem die Möglichkeit, an einem ESF-BAMF-Sprachkurs teilzunehmen. Hier stehen 100 Plätze zur Verfügung.

 

Die Agentur für Arbeit (AfA) hat für den Agenturbezirk Borken-Coesfeld zwei neue Mitarbeiter/innen zur Umsetzung des Projektes eingestellt. Jeweils eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter soll im Kreis Coesfeld bzw. Borken tätig sein. Zur Umsetzung des Projektes hat der  Kreis für die AfA folgende Informationen aus den Städten und Gemeinden zusammengestellt und weitergeleitet:

·         Namentlich Aufstellung von geeigneten Personen für das  Projekt,

·         Ansprechpartnern in den Gemeinden bzw. Städten für berufliche Integration von Personen aus dem AsylbLG sowie für den Wechsel von AsylbLG in das SGB II.

·         Ggf. Benennung geeigneter Räumlichkeiten vor Ort, die sich für Beratungs- und Erstgespräche gut eignen.

In der Folge wurde und wird seitens des Kreises die laufende Berichterstattung über die Projektumsetzung von der AfA erbeten.

 

 

12. „Integration Point“


Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen plant, in ihren Arbeitsamtsbezirken sogenannte „Integration Points“ zu schaffen. Diese „Integration Points“ sollen insbesondere den Flüchtlingen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, Unterstützung bei der beruflichen Integration geben. Dieses Vorgehen ist nach Mitteilung des Landkreistages nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden. Gleichwohl haben Vertreter der Agentur für Arbeit Coesfeld sowohl den Vertretern des Kreises Borken als auch Vertretern des Kreises Coesfeld angeboten, bei der Erstellung des Konzeptes mitzuwirken. Da die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG allein bei den Städten und Gemeinden liegt, ist eine aktive Beteiligung der Städte und Gemeinden zwingend notwendig.

 

Bilateral ist mit dem Kreis Borken vereinbart worden, dass nach Möglichkeit ein einheitliches Konzept für die Kreise Borken und Coesfeld im Agenturbezirk Coesfeld erstellt werden sollte.

Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld sind für den 13.11.2015 zu einer Besprechung eingeladen worden, um sich über die Inhalte eines Konzeptes im Rahmen von „Integration Point“ auszutauschen.

 

13. Beschulung von Flüchtlingen

 

Kinder/Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache an Schulen im Kreis Coesfeld

Schulform

01.03.2015

15.08.2015

26.10.2015

Grundschule

112

146

175

Hauptschule

90

85

wird nachgereicht

Sekundarschule

24

51

wird nachgereicht

Gesamtschule

3

1

wird nachgereicht

Realschule

0

0

wird nachgereicht

Gymnasium

0

17

wird nachgereicht

Berufskolleg

6

27

20 RvW + 24 Pictorius

Insgesamt

235

327

 

 

Beschulung in der Primastufe

In der Primarstufe findet die Beschulung und besondere Förderung der Flüchtlingskinder im allgemeinen Unterricht statt. Auffangklassen werden hier nicht eingerichtet. Dieses Vorgehen entspricht der aktuellen Erlasslage.

 

Vorbereitungsklassen in der Sekundarstufe I

Zurzeit gibt es sechs Vorbereitungsklassen im Kreis Coesfeld, fünf an Hauptschulen, eine an einem Gymnasium:

Ascheberg      -

Billerbeck        Die Gemeinschaftsschule möchte eine Vorbereitungsklasse einrichten, der Antrag
ist gestellt

Coesfeld         Es bestehen zwei Vorbereitungsklassen an den Hauptschulen

Dülmen           Es besteht eine Vorbereitungsklasse an der Kardinal-von-Galen-Hauptschule

Havixbeck      -

Lüdinghausen Es besteht eine Vorbereitungsklasse an der Hauptschule. Diese nimmt auch die Schüler aus Nordkirchen und Olfen auf.

Nordkirchen    - (siehe Lüdinghausen)

Nottuln            Das Gymnasium hat eine Vorbereitungsklasse eingerichtet

Olfen               - (siehe Lüdinghausen)

Rosendahl       -

Senden           Es besteht eine Vorbereitungsklasse an der Hauptschule

 

Beschulung in der Sekundarstufe II

Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 wurde am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld – Schulort Lüdinghausen – eine Internationale Förderklasse (Anlage A der APO-BK)  für schulpflichtige (Sekundarstufe II) Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte eingerichtet.

Aufgrund der Anmeldezahlen war es erforderlich, nach den Herbstferien eine weitere Internationale Förderklasse am Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld einzurichten.

Stand Ende Oktober sind folgende Schülerzahlen zu verzeichnen:

RvW-Berufskolleg:                 20 Schüler/innen

Pictorius-Berufskolleg:            24 Schüler/innen

Die Schülerinnen und Schülern kommen in relativ hoher Zahl aus Jugendhilfeeinrichtungen (Martinistift, Kiwo Dülmen, Gleis B Coesfeld). Weitere Anmeldungen liegen den Berufskollegs vor, u.a. allein 14 Jugendliche aus dem Martinistift.
 
Zu berücksichtigen ist auch, dass in Kürze auch die Beschulung  in den Kreis Coesfeld  zugewiesener unbegleitete minderjähriger Flüchtlinge zu erwarten ist.


Kooperation Berufskollegs mit Kreishandwerkerschaft

Die Berufskollegs des Kreises entwickeln derzeit mit der Kreishandwerkerschaft Coesfeld ein Konzept, um Schülerinnen und Schülern der Intern. Förderklassen im Rahmen einer Maßnahme „Chancen dual gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt gemeinsam öffnen“  zu qualifizieren. Bei Durchführung der Maßnahme sind in einem noch abzustimmenden Umfang Kreismittel zur Verfügung zu stellen Nach einer ersten Kostenaufstellung fallen für eine Maßnahme (6 Mon. / 16 TN) Kosten in Höhe von rd. 80.000 € an.  Ein „Knackpunkt“ wird vermutlich sein, für welche/n Schüler/innen die Maßnahme geöffnet wird (Einbeziehung der Jugendlichen aus den Jugendhilfeeinrichtungen?).

 

 

14.  Gesundheitliche Versorgung

Mit Erlass vom 30.09.2015 wurde die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber in den Unterbringungseinrichtungen komplett auf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und damit auf die niedergelassenen Ärzte übertragen. Es sind nur noch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte berechtigt die Erstuntersuchungen  etc. durchzuführen. Alle anderen Ärzte benötigen eine Erlaubnis der KV. Damit beschränken sich die Zuständigkeiten des Gesundheitsamtes auf die Aufgaben der Hygieneüberwachung in den Eirichtungen und dem Infektionsschutzgesetz. Bisher waren die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes quasi die Rückfallebene bei der Rekrutierung von Ärzten für die Erstuntersuchung. Bis zum August 2015 wurden die Erstuntersuchungen in der vom Kreis betriebenen Notaufnahmeeinrichtung (Pictorius-Sporthalle) durch Ärzte des Kreisgesundheitsamtes vorgenommen. 
Problematisch könnte die Situation in den nächsten Monaten werden, sollte es zu Ausbrüchen mit Noro-, Rota- oder Grippeviren kommen.

 

 

15. JOB-CENTER – Auswirkungen des Flüchtlingsstroms

 

Die beigefügte Grafik (Anlage2) zeigt, dass konkrete Auswirkungen auf die Arbeit der Job-Center erst dann erwartet werden, wenn die Entscheidungen über die Asylanträge vorliegen.

 

 

16. Schlussbemerkung

 

Weitere aktuelle Informationen zu den verschiedenen Bereichen werden – soweit sie vorliegen – in der Sitzung mitgeteilt.