Beschlussvorschlag:
Ohne
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen
Begründung:
1.
Ausgangssituation
Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 23.09.2015 die
Bildung eines Integrationsausschusses beschlossen, in dem strategische Fragen
in Flüchtlings-angelegenheiten beraten werden. Zur ersten Sitzung des Gremiums
soll eine grundlegende Bestandsaufnahme der aktuellen Flüchtlingssituation im
Kreis Coesfeld unter Einbeziehung der Lage in den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden vorgelegt werden.
Die nachfolgend zusammengestellten Informationen sollen diese
Bestandsaufnahme darstellen, wobei die genannten Punkte nicht als abschließend
angesehen werden können. Bei der Entwicklung der Flüchtlingssituation ist eine sich fast
täglich ändernde Lage zu verzeichnen. In kurzen Abständen ändern sich geschätzte
oder tatsächliche Flüchtlingszahlen, Rechtsvorgaben und Anforderungen von
staatlichen Stellen werden intensiv politisch diskutiert, kurzfristig geändert
oder anders als erwartet verkündet. Unter diesen Vorgaben sind die
folgenden Informationen ein „erster
Aufschlag“ für die Arbeit des Integrationsausschusses.
2. Informationen zur
Entwicklung der Flüchtlinge/Asylbewerber/Ausländer allgemein
Auf die Wiedergabe von
bundesweiten Zahlen zur Entwicklung von Asylanträgen etc. wird hier weitgehend
verzichtet. Die nachfolgenden Zahlen sollen einen Eindruck von der Entwicklung
allgemein und durch die aktuelle Flüchtlingslage im Besonderen im Kreis
Coesfeld geben:
Ausländerzahlen im Kreis Coesfeld, Stand 29.10.2015:
Personen mit eAT: 4248 (eAT = erteilter Aufenthalts-Titel)
EU- Staatsangehörige: 5461
Asylbewerber: 2181
Gesamt: 11890
Entwicklung der
Asylverfahren:
Quelle: VISA-Datenbank Ausländerbehörde Kreis Coesfeld
Stand lfd.
Verfahren geduldet
31.12.2004 (vor Inkrafttreten AufenthG) 100 1900
31.12.2007 (nach Einf. bundesrechtl. Altfallregelung) 56
942
31.12.2009 (Ablauffrist Altfallregelung) 109 393
31.12.2011 ( Ablauffrist 1. Verlängerung
Altfallregelung) 147 393
31.12.2012 231 363
31.12.2013 449 236
31.12.2014 920 300
29.10.2015 1761
420
Die Stichtage für die Datenerhebung wurden gewählt, weil damit deutlich wird,
welchen Einfluss die Altfallregelungen auf die Entwicklung der Zahlen im
Asylbereich haben. Wegen der abnehmenden Zahl der geduldeten Asylbewerber wurde
in der Ausländerbehörde fortlaufend Personal abgebaut. Zwischenzeitlich wird es
erforderlich, die Ausländerbehörde personell erheblich zu stärken.
Herkunft der Asylbewerber:
Westbalkan: 821
Naher Osten: 602
Afrika: 384
Asien: 241
Sonstige Staaten: 133
Hauptherkunftsstaaten
- Schutzquoten
Staat Sept.
2015 Jan.-Sept.‘15 Schutzquote
Syrien 40,9 % 25,6 % 91,2 %
Albanien 16,4 % 16,2 % 0,2 %
Afghanistan 6,7 %
5,8 % 44,3 %
Irak 6,1 % 5,6 % 88,7
%
Serbien 3,0 % 5,2 % 0,1 %
Eritrea 2,7 % 2,7 % 83,0
%
Pakistan 2,6 % 1,8 % 11,6
%
Mazedonien 2,2 % 2,7 % 0,5 %
Kosovo 1,5 %
11,4 % 0,4 %
(Quelle:
BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausg. 09/2015)
3. Gesetzliche Regelungen in NRW
In einem Beitrag in
der Oktober-Ausgabe der Verbandszeitschrift „Der Landkreis“ hat der Deutsche Landkreistag eine Übersicht
zu den gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern veröffentlich. Der
nachfolgende unverändert wiedergegebene Auszug gibt die für NRW geltenden
Regelungen übersichtlich wieder:
„Anders als in Niedersachsen sind in
Nordrhein-Westfalen die für den vorliegenden Handlungsbereich maßgeblichen
Rechtsvorschriften in zwei Gesetzen enthalten, und zwar in dem Gesetz über die
Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz -
FlüAG) vom 28.02.2003 sowie dem Gesetz zur Ausführung des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG) vom 29.11 .1994. Die Rechtslage in
Nordrhein-Westfalen unterscheidet sich von derjenigen aller anderen
Bundesländer, weil hier die (kreisfreien und kreisangehörigen) Gemeinden
(originär) sowohl für die Unterbringung als auch für die Durchführung des
AsylbLG zuständig sind. lm Einzelnen:
a)
Unterbringung
Die Zuständigkeit der Gemeinden zur Unterbringung von Asylbewerbern ergibt sich
aus § 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 FlüAG. Die Gemeinden nehmen die Aufgabe zur
Erfüllung nach Weisung wahr (§ 6 Abs. 1 FlüAG). Ausgenommen davon sind
Asylbewerber, die (noch) verpflichtet sind, in einer (Erst-)Aufnahmeeinrichtung des Landes zu
wohnen. Für die (Erst-)Aufnahmeeinrichtung des Landes ist die Bezirksregierung
Arnsberg zuständig (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AG AsylbLG). Aus der Formulierung von § 2 Nr. 1 FlüAG ergibt
sich dabei, dass es für die Unterbringungspflicht der Gemeinden nicht darauf
ankommt, ob der Betreffende bereits einen Asylantrag gestellt hat.
b)
Leistungen nach AsylbLG
Die Gemeinden sind - soweit sie für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig
sind - auch für die Durchführung des AsylbLG zuständig (§ 1 Abs. 1 AG AsylbLG).
c)
Kosten und Erstattung
Während die meisten der Bundesländer, die - anders als Bayern und
Mecklenburg-Vorpommern - ihren Kommunen die mit Unterbringung von Asylbewerbern
und der Durchführung des AsylbLG verbundenen Kosten im Ergebnis nicht
vollständig erstatten, auf Kopfpauschalen setzen, gilt in Nordrhein-Westfalen
ein anders System: Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 FlüAG stellt das Land für die
Aufnahme, Unterbringung und Versorgung sämtlicher nach dem FlüAG aufzunehmender
Personen einschließlich der hier nur interessierenden Asylbewerber ab dem Jahr
2015 eine Globalpauschale von 183,046 Mio. € zur Verfügung, die der
Dynamisierung unterliegt. Darüber hinaus stellt das Land für das Jahr 2015 eine
weitere Summe von 32,030 Mio. € zur Verfügung (§ 4b FlüAG), dies mit Blick auf
die Mehraufwendungen der Gemeinden, die sich aus dem bereits genannten Urteil
des BVerfG zum AsylbLG vom 18.07.2012 ergeben. Diese Mittel werden nach Maßgabe
des auch für die Verteilung der Flüchtlinge geltenden Schlüssels auf die
Gemeinden verteilt (§ 4 Abs. 1 Satz 3 FlüAG). § 4c Abs. 1 Satz 1 FlüAG
schließlich sieht vor, dass das Land den Gemeinden zusätzliche Finanzmittel für
Krankheitskosten im Einzelfall zur Verfügung stellt. Voraussetzung ist, dass
diese Kosten für Behandlungen in einem Kalenderjahr die Summe von 70.000 € je
Asylbewerber übersteigen (§ 4c Abs. 1 Satz 2 FlüAG). Erstattet wird (nur) der
Betrag, der über die Summe von 70.000 € hinausgeht (§ 4c Abs. 2 FlüAG). § 3 AG
AsylbLG stellt ausdrücklich klar, dass es mit den nach dem FlüAG gezahlten
Erstattungen auch im Hinblick auf die Beteiligung des Landes an den mit der
Durchführung des AsylbLG verbunden Aufwendungen sein Bewenden hat.
(Quelle: „Der Landkreis“, Ausgabe Okt. 2015, S 641 - Auszug)
4. Allgemeine Flüchtlingssituation im Kreis
Coesfeld
Bei der Betrachtung
der aktuellen Situation im Kreis Coesfeld muss unterschieden werden zwischen
der Unterbringung von Flüchtlingen in sog. Notaufnahmeeinrichtungen - mangels
Kapazitäten in den regulären NRW-Erstaufnahmeeinrichtungen - und der sich nach
den Registrierungen anschließenden Zuweisungen an die Kommunen (kreisfreie
Städte bzw. kreisangehörige Städte und Gemeinden in NRW), die sich nach
bestimmten Schlüsseln richtet.
a) Erstaufnahmeeinrichtungen
Erstmals im Februar 2015 wurde der Kreis Coesfeld von der Bezirksregierung
aufgefordert, kurzfristig eine Notaufnahmeeinrichtung zu schaffen. Innerhalb
weniger Tage wurde die Sporthalle des Pictorius-Berufskollegs in Coesfeld eine
Einrichtung für die Aufnahme von bis zu 150 Flüchtlingen in der Regie des
Kreises betrieben. Die Betreuung vor Ort übernahm der Kreisverband des DRK.
Beim Aufbau waren zudem auch andere Organisationen wie Feuerwehr und THW mit
ehrenamtlichen Kräften eingebunden. Die Einrichtung wurde vom 13. Februar bis
zum 13. März 2015 betrieben.
Nach der weiteren Zunahme der Zahl von Flüchtlingen erging im Sommer ein
weiterer „Hilferuf“ der Bezirksregierung an die Kreise. Wiederum hat der Kreis
die Sporthalle des Pictorius-Berufskolleg (BK) bereitgestellt. In der Regie des
Kreises wurden zunächst vom 01.07. bis zum 07.08.2015 bis zu 150 Plätze
vorgehalten, ab dem08.08. bis zum 15.09.2015 übernahm dann der DRK-Kreisverband
im Auftrag der Bezirksregierung Münster die Regie der Einrichtung mit
ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften.
Wegen der seit längerer Zeit geplanten und bereits in Auftrag gegebenen
Arbeiten an der Sporthalle wurde die Notaufnahmeeinrichtung am Pictorius-BK zum
15. September geschlossen.
Nachfolgend wurden durch die weiter
steigende Zahl der Flüchtlinge zusätzliche Notaufnahmeeinrichtungen im Kreis
Coesfeld eingerichtet, die in der Regie der Bezirksregierung Münster
organisiert sind:
Zum Stand 05. November 2015 sind im Kreis Coesfeld folgende
Notaufnahmeeinrichtungen in Betrieb.
Stadt/Gemeinde |
Anschrift |
Inbetrieb- |
ursprünglich |
akt. Kap. |
Coesfeld |
Leisweg 5, 48653 Coesfeld |
Jul 15 |
100 |
115 |
Coesfeld, (Schulzentrum) |
Holtwicker Str. 8, Coesfeld |
Sep 15 |
150 |
200 |
Dülmen |
Osthoff 2, Dülmen |
Aug 15 |
150 |
160 |
Nordkirchen |
Schloss 2, Nordkirchen |
Sep 15 |
150 |
160 |
Nottuln |
Niederstockumer Weg 15, |
Aug 15 |
150 |
250 |
Olfen-Vinnum |
Lehmkamp 11, Olfen |
Sep 15 |
150 |
300 |
Lüdinghausen, |
Dorfbauerschaft 111, |
Sep 15 |
150 |
150 |
Damit werden aktuell 1335 Plätze bereitgehalten. Es wird an
dieser Stelle darauf verzichtet, die tatsächliche Belegung zu nennen. Diese ändert
sich von Tag zu Tag. In der Sitzung kann die dann die tagesaktuelle
Belegung genannt werden.
5. Zuweisungen an die Städte und
Gemeinden im Kreis Coesfeld
Nach der Erstaufnahme erfolgt in NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg
die Zuweisung der Flüchtlinge/Asylbewerber an die Städte und Gemeinden. Die
nachfolgenden Zahlen zeigen, dass die Zuweisungen drastisch angestiegen sind.
Vergleich der
Zuteilungen nach dem Stand Oktober kreisweit für alle Städte und Gemeinden:
Jahr Zuweisungen
2011 175
2012 248
2013 367
2014 788
2015 3167 *
* davon 1320 aus Berücksichtigung der Notaufnahmeeinrichtungen
Die Betroffenheit der einzelnen Kommunen wird hier ersichtlich:
Stadt/Gemeinde |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
Ascheberg |
224 |
67 |
28 |
21 |
11 |
Billerbeck |
166 |
38 |
31 |
19 |
13 |
Coesfeld |
486 |
109 |
68 |
41 |
30 |
Dülmen |
565 |
156 |
77 |
49 |
29 |
Havixbeck |
165 |
45 |
23 |
21 |
6 |
Lüdinghausen |
407 |
83 |
42 |
27 |
19 |
Nordkirchen |
270 |
28 |
20 |
10 |
10 |
Nottuln |
378 |
77 |
39 |
29 |
14 |
Olfen |
423 |
31 |
20 |
16 |
12 |
Rosendahl |
158 |
33 |
26 |
12 |
10 |
Senden |
312 |
80 |
36 |
24 |
17 |
aufgenommen |
3574 |
747 |
410 |
269 |
171 |
Abzgl. Abgänge |
-407 |
-41 |
-43 |
-21 |
4 |
Bestand |
3167 |
788 |
367 |
248 |
175 |
In einer Eingabe an
die Bundeskanzlerin und die NRW-Ministerpräsidentin haben der Landrat des
Kreises Coesfeld und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises Bund
und Land aufgefordert, angesichts der kritischen Situation vor Ort spürbares
Handel zur Entlastung der Kommunen dringend erforderlich ist. Als Anlage 1 ist
das Schreiben an die Bundeskanzlerin zur Kenntnis beigefügt, es ist nahezu
inhaltsgleich mit dem Schreiben an die NRW-Ministerpräsidentin.
6. Kindergartenbedarfsplanung
Welche Auswirkungen die vermehrte Aufnahme von Flüchtlingen auf den Bedarf an
Betreuungsplätzen in Kitas haben wird, lässt sich derzeit noch nicht
abschätzen. Momentan wird aber versucht, zusätzlich zur Betreuung in Kitas
sogenannte Brückenprojekte in Form von Spielgruppen, Eltern-Kind-Gruppen und
ähnlichen niederschwelligen Betreuungsformen mit Hilfe primär der Kitaträger zu
organisieren. Diese Betreuungsformen werden durch das Land NRW im Rahmen zur
Verfügung stehender Haushaltsmittel gefördert und seitens des Landesjugendamtes
auch gerade unter pädagogischen Gesichtspunkten für die Betreuung von
Flüchtlingen im Vorschulalter favorisiert. Ziel ist es, diesen Kindern und
ihren Eltern ein Betreuungsangebot in kleineren Betreuungsgruppen und auch in
kleinerem Stundenumfang anzubieten, um sie nicht in den großen
Kindergartengruppen nach den Erfahrungen der Flucht zu überfordern. Soweit dann
nach einiger Zeit absehbar ist, dass eine Integration in die Gruppen der
Kindertageseinrichtungen möglich sein dürfte, kann dieses im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Betreuungsplätze erfolgen.
7. Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge (uM)
Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher trat nicht wie zunächst erwartet zum
01.01.2016, sondern bereits am 01.11.2015 in Kraft.
Im Kreisjugendamtsbezirk halten sich aktuell 45 unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge (uM) auf, die in Obhut genommen wurden. Alle bisher in Augenschein
genommenen uM sind männlich und stammen überwiegend aus Afghanistan und Syrien.
Einzelne kommen aus dem Irak, dem Libanon, Bangladesch und Albanien. Die
meisten sind, soweit feststellbar, zwischen 15 und 17 Jahren alt und bislang
alle männlich.
Aufgrund dessen, dass die hochbelasteten Jugendämter wie Köln, Aachen,
Dortmund usw. die im Kreisgebiet vorhandenen Plätze in Jugendhilfeeinrichtungen
bereits belegen, können die o.g. jungen Menschen nicht nach Jugendhilfestandard
untergebracht werden. Dies wurde dem Landesjugendamt als Problem angezeigt.
Aktuell werden nicht betriebserlaubnisfähige Übergangslösungen vom
Landesjugendamt geduldet.
Gemeinsam mit den
Stadtjugendämtern Dülmen und Coesfeld wurden und werden Übergangslösungen
geschaffen. Alle neu eintreffenden uM werden derzeit zum Leisweg nach Coesfeld
gebracht, wo ihnen auf einer eigenen Etage getrennt von den Erwachsenen
Schlafplätze zur Verfügung stehen und die Grundversorgung sichergestellt wird.
Es ist geplant, dass diese jungen Menschen nach dem „Erstclearing“ (welches
insbesondere der Sicherung des Kindeswohls und der Altersfeststellung dient) so
schnell wie möglich nach Seppenrade verlegt werden. Der Aufenthalt in dieser
„Brückengruppe“ ist für max. vier Wochen vorgesehen. Innerhalb dieses Zeitraums
ergeht die endgültige jugendhilferechtliche Zuweisung des jungen Menschen durch
die Verteilungsstelle beim Landesjugendamt Rheinland. Daneben bemühen sich
einige freie Träger der Jugendhilfe, weitere ambulante und stationäre
Anschlussangebote für die uM zu schaffen. Derzeit mangelt es hierfür jedoch an
geeigneten Immobilien und pädagogischen Fachkräften.
Ob und wie sich die
vom Land geplante Verteilung von uM auf alle Jugendämter – und damit auch auf
das Kreisjugendamt Coesfeld bzw. die Jugendämter in Coesfeld und Dülmen
auswirken wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Eine Finanzierungsregelung zur Einrichtung in Seppenrade zwischen den
drei beteiligten Jugendämtern (Kreis Coesfeld, Stadt Coesfeld, Stadt Dülmen)
ist getroffenen worden. Sofern bis zur Sitzung neue Erkenntnisse vorliegen,
wird dazu berichtet.
8. Einrichtung eines Kommunalen
Integrationszentrums (KI)
Am 23.09.2015 hat der Kreistag – neben der Einrichtung des
Integrationsausschusses - einstimmig
folgenden Beschluss gefasst:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Einrichtung und den Betrieb eines
Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Coesfeld einen Antrag auf
Landesförderung zu stellen und die notwendigen räumlichen und sächlichen
Voraussetzungen zu schaffen.
2. Bei
der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums sind die im Kreis
bestehenden Strukturen zu berücksichtigen und die Aufgaben des Kommunalen
Integrationszentrums daran anzupassen. Doppelstrukturen sind zwingend zu
vermeiden.
In der Folge wurde mit Schreiben vom
24.09.2015 an die beiden zuständigen Ministerien (MAIS und MSW) ein Antrag auf
grundsätzliche Zustimmung zur Einrichtung eines Kommunalen
Integrationszentrums im Kreis Coesfeld
(KI) gestellt. Diesem Antrag wurde seitens des MAIS im Einvernehmen mit dem MSW
mit Schreiben vom 08.10.2015 entsprochen.
Derzeit wird der konkrete Förderantrag an
die Bewilligungsbehörde – die Bezirksregierung Arnsberg – vorbereitet. Dieser
beinhaltet die Festbetragsförderung von 170.000 € für folgende kreisseitig
einzurichtenden Personalstellen:
- 2 Stellen
Sozialarbeit/Sozialwissenschaft,
- 1 Stelle
Verwaltungskraft geh. Dienst
- 0,5 Stellen
Assistenz/Sekretariat
Eine Besetzung dieser Stellen wird möglichst
zeitnah angestrebt, wobei die Leitung des KI bereits zum 01.12.2015 besetzt
wird, um möglichst unverzüglich die weiteren Schritte zu beschleunigen.
Zusätzlich soll Lehrerpersonal im Umfang von
2 Vollzeitstellen im KI tätig werden. Diese Lehrer/innen werden in das KI
abgeordnet. Das Bewerbungsverfahren wird seitens des Kreises in Abstimmung mit
der Bezirksregierung und der unteren Schulaufsicht umgesetzt. Eine Besetzung
wird möglichst zum nächsten Schulhalbjahr (01.02.2016) angestrebt
Die inhaltliche Arbeit des KI hat den
Vorgaben entsprechend zwei Handlungsfelder zu besetzen, die „Integration durch
Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“. Innerhalb dieser
Handlungsfelder sind folgende Aufgaben vorgesehen:
Integration
durch Bildung: ·
Beratung
von sog. „schulischen Seiteneinsteigern“ ·
Beratung
und Unterstützung von Schulen und Schulträgern bei der Ausgestaltung von Ganztagsangeboten,
der Verwendung der Integrationsstellen (Lehrerstellen) und bei der Umsetzung
herkunftssprachlichen Unterrichts, ·
Beratung
und Unterstützung außerschulischer Erziehungs- und Bildungseinrichtungen in der Arbeit mit
Migrantenkinder (besonders Kindergärten aber auch etwa Anbieter von offener Jugendarbeit
oder erzieherischer Hilfen) , ·
Qualifizierung
von Lehrkräften und außerunterrichtlich oder außerschulisch tätigen pädagogischen
und sozialpädagogischen Fachkräften anderer Träger, ·
Organisation
und Durchführung von Veranstaltungen, Fachgesprächen und Konferenzen, ·
Unterstützung
von Maßnahmen an den Berufskollegs des Kreises zur Förderung der beruflichen
Bildung ·
Vernetzung
und Zusammenarbeit mit den Handlungspartnern im Bereich Bildung o
Schulaufsichtsbehörden
(Schulamt für den Kreis Coesfeld, Bez.Reg.MS) o
Schulträger
(Kreis Coesfeld, Städte u. Gemeinden, Ersatzschulträger) o
Regionales
Bildungsnetzwerk/Bildungsbüro, Kommunale Koordinierung „Übergang
Schule-Beruf“ o
Kompetenzteam
für den Kreis Coesfeld (Lehrerfortbildung) o
Regionale
Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld o
Gesundheitsamt
(Schuleingangsuntersuchungen) Integration
als Querschnittsaufgabe ·
Migrationsmonitoring,
-bedarfsplan: Sammlung und Aufbereitung von Daten zur kommunalen
Integrationssituation sowie von Informationen zu Akteuren, Angeboten und
Aktivitäten in der örtlichen und überörtlichen Integrationsarbeit, ·
Ermittlung
von ungedeckten Unterstützungsbedarfen in den Städten und Gemeinden, ·
Aufbau
und Betreuung eines Netzwerkes unter den verschiedenen Akteuren in der örtlichen Integrationsarbeit, ·
Austausch
guter Praxis durch gemeinsame Veranstaltungen, Schaffung einer
Intranetplattform, Newsletter und ggf. Integrationswegweiser, ·
Sammlung
und Klärung gemeinsamer Fragestellungen, ·
Information
und Qualifizierung von Ehrenamtlichen zu verschiedenen Integrationsthemen, ·
Aufbau
eines gemeinsamen Pools von Dolmetschern und Sprachhelfern, ·
Ggf.
Aufbau einer internetgestützten Verschenkbörse für Sachspenden, ·
Akquise
und Verteilung von Fördermitteln für die Integrationsarbeit, ·
Erstellung
von Sitzungsvorlagen aus dem Aufgabenbereich KI für Gremien des Kreistages,
insbesondere für den Integrationsausschuss. ·
Entwicklung
und Umsetzung eines regionalen Integrationskonzeptes o
Abstimmung
mit den Städten und Gemeinden und den freien Trägern der Wohlfahrtspflege o
Abstimmung
mit den Bildungsakteuren und weiteren
relevanten Institutionen wie Jugendämter, Jobcenter, Arbeitsagentur o
Berücksichtigung der bestehenden Aktivitäten zur Vermeidung von
Doppelstrukturen |
Auch bereits vor Einrichtung des KI sind – besonders im laufenden Jahr –
unterschiedliche Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingsproblematik übernommen
worden, siehe dazu die nachfolgenden Ziffern 9.-12.
9. Fachaustausch zur Flüchtlingskrise im
Kreis Coesfeld
Bisher drei Austauschrunden mit den kommunalen Akteuren und Wohlfahrtsverbänden
wurden am 22.01, 17.03 und 11.09.2015 durchgeführt. Der Kreis Coesfeld bereitet
die Sitzungen vor und nach, erstellt Beiträge für die Diskussion und pflegt den
Verteiler der Flüchtlingshilfe-Akteure im Kreis Coesfeld. Zudem erfolgte eine
Beteiligung am Austausch der Bürgermeister/innen und des Landrates mit den MdB
und MdL zur Flüchtlingskrise (24.08.2015). Ein weiterer Austausch zwischen
Landrat und Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern auch zu diesem Thema ist für den
18.11.2015 terminiert.
10. Förderprogramm „Ehrenamt in der
Flüchtlingshilfe“ und „Zusammenkommen und Verstehen“
Fördergelder des Landes für Sprachkurse, Betreuungsangebote und
Informationsmaterialien und Info-Veranstaltungen in Höhe von 18.000 € und für
die Renovierung von Gemeinschaftsräumen sowie für Informationsmaterial und
Internetangebote in Höhe von 20.000 €
wurde/werden durch den Kreis Coesfeld (ersatzweise aufgrund des
fehlenden Kommunalen Integrationszentrums) beantragt und in Abstimmung mit den Kommunen verteilt.
11. Beschäftigung von Asylsuchenden – Projekt „Early Intervention NRW+“
‚
Das Projekt „Early Intervention NRW+“ richtet sich an Flüchtlinge mit
Bleibeperspektive, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben
und daher gute Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt haben und eine hohe
Motivation zur Integration in Arbeit mitbringen. Das Angebot umfasst Beratung
und Unterstützung, bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, bei
der Vermittlung von weiteren Unterstützungsangeboten, beim Erlernen der
deutschen Sprache, bei der beruflichen Standortbestimmung und Orientierung, bei
Qualifikation und Fortbildung und bei Bewerbungen und Vermittlung in Arbeit.
Teilnehmende des Projektes haben zudem die Möglichkeit, an einem
ESF-BAMF-Sprachkurs teilzunehmen. Hier stehen 100 Plätze zur Verfügung.
Die Agentur
für Arbeit (AfA) hat für den Agenturbezirk Borken-Coesfeld zwei neue
Mitarbeiter/innen zur Umsetzung des Projektes eingestellt. Jeweils eine
Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter soll im Kreis Coesfeld bzw. Borken tätig
sein. Zur Umsetzung des Projektes hat der
Kreis für die AfA folgende Informationen aus den Städten und Gemeinden
zusammengestellt und weitergeleitet:
·
Namentlich
Aufstellung von geeigneten Personen für das
Projekt,
·
Ansprechpartnern
in den Gemeinden bzw. Städten für berufliche Integration von Personen aus dem
AsylbLG sowie für den Wechsel von AsylbLG in das SGB II.
·
Ggf.
Benennung geeigneter Räumlichkeiten vor Ort, die sich für Beratungs- und
Erstgespräche gut eignen.
In der Folge wurde und wird seitens des Kreises die laufende Berichterstattung
über die Projektumsetzung von der AfA erbeten.
12. „Integration Point“
Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen plant, in ihren Arbeitsamtsbezirken
sogenannte „Integration Points“ zu schaffen. Diese „Integration Points“ sollen
insbesondere den Flüchtlingen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen,
Unterstützung bei der beruflichen Integration geben. Dieses Vorgehen ist nach
Mitteilung des Landkreistages nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden
abgestimmt worden. Gleichwohl haben Vertreter der Agentur für Arbeit Coesfeld
sowohl den Vertretern des Kreises Borken als auch Vertretern des Kreises
Coesfeld angeboten, bei der Erstellung des Konzeptes mitzuwirken. Da die
Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG allein bei den
Städten und Gemeinden liegt, ist eine aktive Beteiligung der Städte und
Gemeinden zwingend notwendig.
Bilateral ist mit dem Kreis Borken vereinbart worden, dass nach
Möglichkeit ein einheitliches Konzept für die Kreise Borken und Coesfeld im
Agenturbezirk Coesfeld erstellt werden sollte.
Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld sind für den 13.11.2015 zu
einer Besprechung eingeladen worden, um sich über die Inhalte eines Konzeptes
im Rahmen von „Integration Point“ auszutauschen.
13. Beschulung von Flüchtlingen
Kinder/Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache
an Schulen im Kreis Coesfeld |
|||
Schulform |
01.03.2015 |
15.08.2015 |
26.10.2015 |
Grundschule |
112 |
146 |
175 |
Hauptschule |
90 |
85 |
wird
nachgereicht |
Sekundarschule |
24 |
51 |
wird
nachgereicht |
Gesamtschule |
3 |
1 |
wird
nachgereicht |
Realschule |
0 |
0 |
wird
nachgereicht |
Gymnasium |
0 |
17 |
wird
nachgereicht |
Berufskolleg |
6 |
27 |
20 RvW + 24
Pictorius |
Insgesamt |
235 |
327 |
|
Beschulung in der Primastufe
In der Primarstufe findet die Beschulung und besondere Förderung der
Flüchtlingskinder im allgemeinen Unterricht statt. Auffangklassen werden hier
nicht eingerichtet. Dieses Vorgehen entspricht der aktuellen Erlasslage.
Vorbereitungsklassen in der Sekundarstufe I
Zurzeit gibt es sechs Vorbereitungsklassen im Kreis Coesfeld, fünf an
Hauptschulen, eine an einem Gymnasium:
Ascheberg -
Billerbeck Die Gemeinschaftsschule möchte eine
Vorbereitungsklasse einrichten, der Antrag
ist gestellt
Coesfeld Es
bestehen zwei Vorbereitungsklassen an den Hauptschulen
Dülmen Es
besteht eine Vorbereitungsklasse an der Kardinal-von-Galen-Hauptschule
Havixbeck -
Lüdinghausen Es besteht eine Vorbereitungsklasse an der
Hauptschule. Diese nimmt auch die Schüler aus Nordkirchen und Olfen auf.
Nordkirchen -
(siehe Lüdinghausen)
Nottuln Das
Gymnasium hat eine Vorbereitungsklasse eingerichtet
Olfen -
(siehe Lüdinghausen)
Rosendahl -
Senden Es
besteht eine Vorbereitungsklasse an der Hauptschule
Beschulung in der Sekundarstufe II
Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 wurde am
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld – Schulort
Lüdinghausen – eine Internationale Förderklasse (Anlage A der APO-BK) für schulpflichtige (Sekundarstufe II)
Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte eingerichtet.
Aufgrund der
Anmeldezahlen war es erforderlich, nach den Herbstferien eine weitere
Internationale Förderklasse am Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld einzurichten.
Stand Ende Oktober
sind folgende Schülerzahlen zu verzeichnen:
RvW-Berufskolleg: 20 Schüler/innen
Pictorius-Berufskolleg: 24 Schüler/innen
Die Schülerinnen
und Schülern kommen in relativ hoher Zahl aus Jugendhilfeeinrichtungen (Martinistift,
Kiwo Dülmen, Gleis B Coesfeld). Weitere Anmeldungen liegen den Berufskollegs
vor, u.a. allein 14 Jugendliche aus dem Martinistift.
Zu berücksichtigen ist auch, dass in Kürze auch die Beschulung in den Kreis Coesfeld zugewiesener unbegleitete minderjähriger
Flüchtlinge zu erwarten ist.
Kooperation Berufskollegs mit Kreishandwerkerschaft
Die Berufskollegs des Kreises entwickeln derzeit mit der
Kreishandwerkerschaft Coesfeld ein Konzept, um Schülerinnen und Schülern der
Intern. Förderklassen im Rahmen einer Maßnahme „Chancen dual gestalten – Wege
der Integration in den Arbeitsmarkt gemeinsam öffnen“ zu qualifizieren. Bei Durchführung der
Maßnahme sind in einem noch abzustimmenden Umfang Kreismittel zur Verfügung zu
stellen Nach einer ersten Kostenaufstellung fallen für eine Maßnahme (6 Mon. /
16 TN) Kosten in Höhe von rd. 80.000 € an.
Ein „Knackpunkt“ wird vermutlich sein, für welche/n Schüler/innen die
Maßnahme geöffnet wird (Einbeziehung der Jugendlichen aus den Jugendhilfeeinrichtungen?).
14. Gesundheitliche
Versorgung
Mit Erlass vom
30.09.2015 wurde die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber in den
Unterbringungseinrichtungen komplett auf die Kassenärztliche Vereinigung (KV)
und damit auf die niedergelassenen Ärzte übertragen. Es sind nur noch die an
der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte berechtigt die
Erstuntersuchungen etc. durchzuführen. Alle anderen Ärzte benötigen eine
Erlaubnis der KV. Damit beschränken sich die Zuständigkeiten des
Gesundheitsamtes auf die Aufgaben der Hygieneüberwachung in den Eirichtungen
und dem Infektionsschutzgesetz. Bisher waren die Mitarbeiter des
Gesundheitsamtes quasi die Rückfallebene bei der Rekrutierung von Ärzten für
die Erstuntersuchung. Bis zum August 2015 wurden die Erstuntersuchungen in der
vom Kreis betriebenen Notaufnahmeeinrichtung (Pictorius-Sporthalle) durch Ärzte
des Kreisgesundheitsamtes vorgenommen.
Problematisch könnte die Situation in den nächsten Monaten werden, sollte
es zu Ausbrüchen mit Noro-, Rota- oder Grippeviren kommen.
15. JOB-CENTER – Auswirkungen des
Flüchtlingsstroms
Die beigefügte
Grafik (Anlage2) zeigt, dass konkrete Auswirkungen auf die Arbeit der
Job-Center erst dann erwartet werden, wenn die Entscheidungen über die
Asylanträge vorliegen.
16. Schlussbemerkung
Weitere aktuelle
Informationen zu den verschiedenen Bereichen werden – soweit sie vorliegen – in
der Sitzung mitgeteilt.