Beschlussvorschlag der
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN:
1. Unter
Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse des Runden Tisches „Artenvielfalt“,
erarbeitet die Kreisverwaltung eine
Perspektive und Vision, was zukünftig zum Erhalt der Artenvielfalt und der
Münsterländischen Parklandschaft im
Kreis Coesfeld getan werden muss.
2. Der
Kreis Coesfeld leitet in diesem Winterhalbjahr konkrete Schritte ein, um den
Verfall und das Zusammenschrumpfen der Obstwiesen und Obstbaumalleen, welche
prägende Bestandteile der Parklandschaft sind, aufzuhalten und um eine
Restauration zu befördern.
Der
Antrag vom 11.11.2015 wird vorgelegt gem. § 2 der Geschäftsordnung des
Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse vom 23.06.2014.
Begründung:
I.- V.
Der Antrag wurde in ähnlicher Form bereits im Vorjahr gestellt (siehe
Vorlage SV-9-0158 sowie Niederschrift der Sitzung vom 01.12.2014).
In der Beratung wurde zur weiteren Antragserläuterung auch darauf
hingewiesen, dass es erhebliche Defizite bei der Pflege der Schutzgebiete gebe.
Da die Kreisverwaltung nicht in ausreichendem Maße Mittel zur Verfügung stelle,
würden die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Naturschutzverbände diese
Arbeiten leisten, wozu sie aus Altersgründen immer weniger in der Lage seien.
In den vergangenen Jahren wurden traditionell ehrenamtlich betreute
Gebiete bereits vermehrt in die Betreuung durch die untere Landschaftsbehörde
übernommen. Aktuell wird diese Entwicklung weiter unterstützt durch eine neu
ins Leben gerufene Arbeitsgruppe beim Naturschutzzentrum Alter Hof Schoppmann. In Kooperation mit dem Verein Interkulturelle Begegnungsprojekte e.V.
(IBP) steht jetzt eine „schnelle Eingreiftruppe“ unter Anleitung erfahrener
Mitarbeiter von IBP und NZ zur Verfügung, die viele der anfallenden Arbeiten
übernehmen kann.
Die Handlungserfordernisse zur Bekämpfung des Artenrückgangs sind
Gegenstand von Beratungen und Überlegungen auf vielen Ebenen. Im Kreis Coesfeld
werden Instrumente in enger Abstimmung mit dem „Runden Tisch Artenvielfalt“
entwickelt. Die Bemühungen der Kreisverwaltung zur Rückführung von blühenden
Säumen auf öffentlichen Flächen zeigen erste Erfolge.
Zum Erhalt der Obstwiesen und Obstbaumalleen stehen neben
ordnungsbehördlichen Instrumenten vor allem Angebote im Rahmen des
Vertragsnaturschutzes zur Verfügung, die jedoch wenig nachgefragt sind. Auch im
Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Landschaftsplanung sind Sicherungen und
Förderangebote für Obstwiesen vorgesehen.
Anlagen:
Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 11.11.2015