Beschlussvorschlag:
Der Stellungahme des Kreises Coesfeld zum überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stellungnahme der Staatskanzlei NRW fristgerecht zukommen zu lassen.
Begründung:
I. Problem
Nachdem
die Landesregierung am 28.04.2015, 23.06.2015 und am 22.09.2015 erneut Änderungen
am Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP)
beschlossen hat, ist nun ein zweites Beteiligungsverfahren eröffnet worden, in
dessen Rahmen die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bis zum
15.01.2016 Stellung zu den gegenüber der ersten Entwurfsfassung geänderten
Passagen im Landesentwicklungsplan nehmen können. Soweit Anmerkungen in die
Stellungnahme des Landkreistages NRW aufgenommen werden sollen, ist dies bis
zum 15.12.2015 möglich. Die Verfahrensunterlagen können auf den Internetseiten[1]
der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden.
Der
Kreis Coesfeld hat bereits im ersten Beteiligungsverfahren Anregungen
eingebracht, indem per 28.02.2014 eine eigene Stellungnahme in die
Stellungnahme des Landkreistages NRW mit eingeflossen ist (gem.
Kreistagsbeschluss vom 18.12.2013).
Zahlreiche
Anmerkungen der im bisherigen Verfahren beteiligten Kommunen wurden von der Landesplanungsbehörde
aufgegriffen: Insbesondere wurden einige der im ersten Entwurf vorgesehenen
Ziele zu Grundsätzen der Raumordnung herabgestuft. Während Ziele in den
nachfolgenden Planungen zu beachten sind, unterliegen Grundsätze der Abwägung.
Mit der Möglichkeit der Abwägung der Grundsätze in den konkretisierenden
Planungen (Regionalplanung, Bauleitplanung) wird die kommunale Planungshoheit
mit der Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten weniger
stark eingeschränkt.
Gleichwohl
geben auch in der überarbeiteten Entwurfsfassung zahlreiche Punkte Anlass zu
Stellungnahmen und Anregungen, insbesondere hinsichtlich der Etablierung eines
„Metropolraums NRW“ mit einer Fokussierung auf die beiden Metropolregionen Ruhr
und Rheinland.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld verabschiedet eine erneute
Stellungnahme zur überarbeiteten Entwurfsfassung des LEP.
III. Alternativen
Der Kreis Coesfeld gibt keine eigene Stellungnahme ab
und partizipiert lediglich indirekt über die Stellungnahme des Regionalrates
Münster, über die am 14.12.2015 entschieden wird.
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es entstehen keine finanziellen Aufwendungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag
gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW.